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Winterreifen aus Tiefgaragenplatz gestohlen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von nikal27, 1 November 2010.

  1. nikal27

    nikal27 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo, ich hab da mal eine Frage an alle die sich versicherungstechnisch auskennen und zwar wenn ich meine Reifen auf meinen Tiefgaragenplatz gelagert habe, also an der Wand vor dem Auto angelehnt, und sie werden mir gestohlen, werden sie mir dann von der Verischerung ersetzt und wenn ja welche Sparte: Haushalt oder KFZ??

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Lg und schönen Feiertag noch,

    Nicole
     
  2. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    ich nehme an, die tiefgarage ist für alle nutzer zugänglich? dann wird dir keine versicherung etwas dafür zahlen. die hh versicherung würde evtl. zahlen falls diese in einer einzelnen versperrbaren box liegen.
     
  3. jungenmama

    jungenmama Gast-Teilnehmer/in

    ich glaub, da hast du pech gehabt, das ist einladung zum diebstahl! das ist wie wenn du dein auto offen lässt und dir z.b. dein navi gestohlen wird.
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die KFZ Versicherung, und zwar die Kasko nicht die Haftpflicht, wäre dann leistungspflichtig wenn dir die Reifen VOM AUTO RUNTERMONTIERT werden.

    Bei der Haushaltsversicherung wirds insofern ein Problem sein, weil ja der Tiefgaragenplatz ein für alle zugänglicher Ort ist in Gegensatz zur Wohnung oder Keller. EINBRUCH-Diebstahl aus dem versperrten Keller ist idR mitversichert, wenn die Reifen allerdings ungesichert in der Tiefgarage liegen, wirst wohl durch die Finger schauen - das ist ja fast so als wenn du deine Geldbörse im nicht versperrten Auto am Parkplatz liegen hast.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. Silmum1

    VIP: :Silber

    Wir hatten denselben Fall bei uns in der Wohnanlage... gezahlt hat keine Versicherung! :eek:
    Die Reifen gehören entweder in ein versperrtes Kellerabteil oder ins Depot beim Reifenhändler! In eine TG kann doch jeder rein :rolleyes:
     
  6. Salatblatt

    VIP: :Silber

    es steht ja auch im vertrag drin, dass man auf dem angemieteten parkplatz nur das auto abstellen darf und sonst nichts..
     
  7. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    wieso kennst du ihren vertrag?
     
  8. nikal27

    nikal27 Gast-Teilnehmer/in


    Das ist aber NICHT ganz richtig, was ist mit dem Motorrad oder dem Fahrrad. Abstellen kann ich alles was ich will :), es geht nur darum ob es dann auch versichert ist!!!!

    @der Stefan: danke, manche wissen halt immer alles :D!!

    LG Nicole
     
  9. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ja, ich!
    :D:D:D:D:D
     
  10. Salatblatt

    VIP: :Silber

    sorry, ich war am sprung und hab getippt und dann gedacht, danach fiel mir das dann auch ein :p

    ich nehms zurück bzw. bessere aus:
    in meinem vertrag stehts so ;)
    :wave:


    und bei mir steht wirklich NUR das auto, sonst darf garnichts stehen. wenn man ein motorrad abstellen will, zahlt man weniger und es gibt auch nur bestimmte plätze (die wahrscheinlich kleiner sein werden) wo die motorräder stehen. Fahrräder dürfen auch nur in fahrradräumen abgestellt werden..
    aber wie gesagt, ist wohl nur bei uns so ;)
     

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