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Willhaben...Statuten?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Petute, 12 Januar 2010.

  1. Petute

    Petute Gast-Teilnehmer/in

    Hallo

    Gibts in Willhaben.at Statuten, die man beim Verkaufen beachten muss?

    Konkret: Hab was bei willhaben eingestellt und gleichzeitig bei ebay angeboten...ist das verboten?...laut willhaben, mein ich....

    Liebe Grüße
    Maria
     
  2. Pilotpen

    Pilotpen Gast-Teilnehmer/in

    einfach mal selber in die willhaben AGBs schauen: http://willhaben.at/iad/gohlp/daily/info/common/pvg.jsp#agb4

    grundsätzlich zu deinem konkreten punkt: es kann kaum verboten sein, denn selbst wenn in den statuten etwas derartiges steht, wer behauptet denn, dass du den fraglichen verkaufsgegenstand nicht 2 mal zu hause hast ;)

    bei willhaben kann man den gegenstand ja nicht dezidiert "kaufen", sonder nur den verkäufer kontaktieren um sein interesse zu bekunden. wenn du dann sagst "nein, ist schon vergeben" weils eben bei ebay schon verkauft wurde, kann auch niemand was dagegen sagen. es ist eben nur eine anfrage und dadurch hat der potentielle käufer halt null anspruch auf den verkaufsgegenstand.

    umgekehrt funktionierts halt nicht, weil ebay da strenger ist bzw. anders funktioniert: also wenn du die sache bei willhaben verkaufst müsstest du sofort das ebay angebot rausnehmen, denn wenn den artikel dort jemand kauft hat er schon einen gewissen anspruch darauf.

    ich machs eigentlich immer so, dass ichs zuerst bei willhaben reinstell (marktplatz - gratis, rest - weniger gebühren als bei ebay) und wenn sich dort einige zeit nichts tut versuch ichs halt zusätzlich noch bei ebay. Allerdings würd ich lang genug abwarten, manchmal dauerts halt etwas bis sich der richtige käufer findet ;)
     
  3. Merlina

    Merlina Gast-Teilnehmer/in

    Also ehrlich gesagt, bei beiden zugleich einstellen würde ich mich nicht trauen.Was ist, wenn du es bei Will Haben verkauft hast und dann aber bei ebay schon Gebote drauf hast?
     
  4. Pilotpen

    Pilotpen Gast-Teilnehmer/in

    Bei willhaben können andere user Dinge nicht "kaufen" sondern höchstens anfragen schicken. solltest du bei willhaben eine anfrage haben und bei ebay schon gebote da sein, musst du dem bei willhaben halt absagen. wenn dus vorher bei willhaben verkaufst (anfrage PLUS du hast darauf reagiert und dem käufer zugesagt) halt sofort bei ebay rausnehmen (am besten bevor du bei WH eine fixe zusage machst).

    und selber beim worst case scenario (willhaben jemandem zugesagt UND schon gebote bei ebay) musst du den bei willhaben halt absagen.
     
  5. Carmilla

    Carmilla Gast-Teilnehmer/in

    Ebay ist eine Auktions-Komplatt, wo man kaufen-verkaufen kann....mit konkreten "Spielregeln" und Verpflichtungen.

    Willhaben ist eine Seite wo man Inserate (Kostenlose Kleinanzeigen) aufgeben kann ohne kauf oder Verkaufverpflichtungen.
    Carmilla
     
  6. Petute

    Petute Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für eure Antworten... :)

    Bin nämlich von einem Interessenten in Willhaben blöd angemacht worden....

    Hatte mehrere identische Aquarien abzugeben und eben bei beiden Plattformen jeweils eines angeboten. Nach Auktionsende bei ebay - wo ich sogar mehr bekommen hab, als ichs im Willhaben angeboten hab - hat mich einer blöd angeschrieben, dass es verboten wäre, bei beiden gleichzeitig anzubieten.
    Ich hab nicht reagiert, und er hat auch keines der Aquarien von mir bekommen :D

    Liebe Grüße
    Maria
     

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