1. Reden wir miteinander ...

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Wieviel Ablöse kann man verlangen???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von leonieg, 2 Januar 2009.

  1. leonieg

    leonieg Gast-Teilnehmer/in

    Wir werden nächstes Jahr aus unserer Wohnung ausziehen.(Hausbau) Die meisten Einrichtungsgegenstände möchten wir in der Wohnung lassen.

    Jetzt lautet meine Frage wieviel Ablöse man für Möbel verlangen kann. Gibt es einen % Satz an den man sich halten muss???:confused::confused:


    Lg
     
  2. xenchen

    xenchen Gast-Teilnehmer/in

    ich bin mir gar nicht sicher, ob man für möbel was verlangen darf :confused:
    grundsätzlich gilt aber, dass du für jedes jahr 10% abziehen musst.
     
  3. evanescene

    evanescene Gast

    man kann sich auch möbel ablösen lassen, sofern diese von den nachmietern gebraucht werden. ich kann aus eigener erfahrung sagen, dass man bis auf eine schöne küche so ziemlich nach von den vormietern in der wohnung haben möchte, weil ja fast jede/r einen eigenen stil und vorlieben hat.
     
  4. Stargazer

    Stargazer Gast-Teilnehmer/in

    Zuerst bist du dir nicht sicher, ob man für Möbel eine Ablöse verlangen kann, dann behauptest du, dass man "grundsätzlich" für jedes Jahr 10 % abziehen muss. Für was sollte ich den Ablöse verlangen dürfen, wenn nicht für Möbel????

    Woher hast du diese Weisheit? Wenn ich jetzt daran denke, dass ich meine Küche schon 10 Jahre habe und auch demnächst ausziehe, dann würde das bedeuten, dass ich für meine Küche nichts mehr verlangen darf! Meine Küche ist in einem tadellosen Zustand und mit Miele-Geräte ausgestattet. Soll ich sie vielleicht verschenken:confused:
     
  5. Savanna20

    Savanna20 Gast

    10 jahre alte geräte sind aber wirklich nicht mehr soo viel wert, egal von welcher marke sie sind. schließlich gibts schon andere energieeffizienzklassen.

    ablöse kann man für möbel verlangen, natürlich. aber auch wenn man eine badewanne eingebaut hat, heizungen angebracht hat, wasserleitungen verlegen lassen hat (wenn zb vorher nur kat. c war oder keine dusche/bad drin war), sanierungen, böden, etc...

    was ich weiß darf man bei wiener wohnen maximal 4000€ ablöse verlangen. wie es bei privaten etc aussieht weiß ich nicht.
     
  6. Stargazer

    Stargazer Gast-Teilnehmer/in


    Das ist richtig, dass die E-Geräte schon "veraltet" sind und wahrscheinlich schon Stromfresser, aber für die Küchenmöbel müsste ich doch noch etwas bekommen. Es kann doch nicht sein, dass ich eine tadellose Küche nach 10 Jahre gratis hergeben muss.

    Ich fürchte mich schon von dem Augenblick, wenn der erste Interessent meine Wohnung betritt. Leider habe ich schon sehr viel über Schmarotzer gelesen, die alles geschenkt haben wollen. Bevor das bei mir passiert, nehme ich alles heraus und verschenke es an arme Leute. ;)
     
  7. lucy777

    lucy777 Gast-Teilnehmer/in

    achtung bei ablösen - diese können im nachhinein angefochten werden!

    möbel sind sozusagen wertlos - wenn es nicht antiquitäten sind.
    üblich ist zwar ablöse für "möbel" zu verlangen, zahlen tut man aber meistens, weil man die wohnung haben will.

    was steht diesbezügl. im mietvertrag?
    ist das eine gemeinde- oder genossenschaftswhng?
     
  8. Stargazer

    Stargazer Gast-Teilnehmer/in

    Wenn du mich gefragt hast - meine Wohnung ist eine Genossenschaftswohnung.
     
  9. xenchen

    xenchen Gast-Teilnehmer/in

    brauchst nicht gleich schnippisch werden, nur weil dir die antwort nicht schmeckt :rolleyes:
    was ich meinte war, dass ich mir nicht sicher bin, ob man für couch uä. ablöse verlangen kann. aber selbst wenn, wirds dir kaum jemand abnehmen.

    für küche kannst natürlich ablöse verlangen, aber da musst eben jedes jahr 10% abziehen. und ja, so leid es mir tut, sie ist jetzt praktisch wertlos.
    du kannst natürlich noch was verlangen, findest vermutlich auch jemanden, der es dir bezahlt. es kann aber gut sein, dass du ein halbes jahr später kontakt mit einer schlichtungsstelle bekommst, weil die nachmieterin die ablöse zurückfordert, weils nicht "legal" war.
     
  10. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Bitte woher stammt dieses Märchen? Es gibt verschiedene Abschreibzeiträume! Bei Küchen geht man von ungefähr 15 Jahren aus.

    Es hat keinen Sinn zu sagen, das Zeug ist zehn Jahre alt, also nichts mehr wert. Um Klarheit zu bekommen, muss man das schätzen lassen.

    Eine Einrichtung wie Kästen, Bett, Tisch und ähnliches lässt man sich auch nicht ablösen, sondern verkauft sie. Und da kommt es rein auf die Sachen an (wie gut sie erhalten sind und ob sie einen Sammlerwert haben). Abgelöst werden Investitionen in die Wohnung. Und ablösen darf man sie sich in der Regel nur vom Vermieter lassen.

    Was anderes ist es, wenn man sich die Wohnung "ablösen" lässt und dafür (fast) keinen Gegenwert bietet. Also Geld für die Überlassung der Wohnung nimmt. Das ist verboten und kann bis zu zehn Jahre zurückgefordert werden.
     
  11. gerda23

    gerda23 Gast-Teilnehmer/in

    ich ziehe ende jänner aus und hab meine nachmieterin aussuchen lassen, ob sie was in der wohnung haben will oder nicht...
    da sie kaum geld hat, löst sie mir fast alles ab (küche 4 jahre alt mit e-geräten, vorzimmer, bad mit möbeln, wohnzimmerwand 6 jahre alt, fernseher groß 5 jahre alt, großer esstisch mit stühlen, usw.).
    ich bin froh, da ich bis auf die couch, das schlafzimmer und das kinderzimmer eh nix mitnehmen hätte können, da es von den räumen her nicht passt.
    erspare mir die arbeit die sachen bei ebay reinzustellen, außerdem muss ich nicht extra rausmalen (hab ich mit der nachmieterin so abgesprochen).
    ablöse zahlt sie mir dafür 1100 euro.
    ich finde das passt, da ich ja auch weniger arbeit habe.

    übrigens, niemand muss ablöse zahlen, wenn du keinen nachmieter hast bzw. einen der nicht zahlen will, bist du verpflichtet alles zu entfernen!
    lg

    Gerda
     
  12. Shakina

    Shakina Gast-Teilnehmer/in

    Muss ich dich aber leider auch enttäuschen, ist sogut wie nix mehr wert. Da kannst du nur drauf hoffen, dass einer den gleichen Geschmacken hat wie du!

    Kommt drauf an, wenn du solange Zeit hast und auf den passenden/zahlenden Nachmieter warten kannst, warum sollst du dann alles entfernen? Bei einer Gemeindewhg. sieht natürlcih alles anders aus, da darf man auch nur Euro 4000 verlangen.
    Deklarieren könnte man natürlich einen Möbelverkauf. Es wurde eh schon gesagt, je nach Möbelstück verliert es einen gewissen Prozentsatz an wert, kommt auch sehr drauf an wie "abgewohnt" das ganze schon ist. Und dann natülich wer bereit ist, dir was zu zahlen...manche zahlen ein heiden geld für nix!

    Viel glück auf jeden Fall
    lg :wave:
     
  13. Stargazer

    Stargazer Gast-Teilnehmer/in

    Endlich mal ein intelligenter Beitrag. :wave:

    Es ist richtig, dass man Möbel verkauft - leider wird halt immer wieder von "Ablöse" gesprochen, was dann zur Verwirrung beiträgt.

    Ich habe einen Anwalt gefragt und folgende Antwort bekommen:

    Am sichersten wäre es, die Einrichtungsgegenstände im Vorhinein durch einen Sachverständigen schätzen zu lassen, um den Verkehrswert zu bestimmen. Diese wäre dann als Ablöse festzusetzen. Das Gutachten sollten Sie aufheben und gegen eventuelle Beschwerden im Nachhinein verwenden. Den Sachverständigen müssten Sie allerdings bezahlen.

    Immer wieder lese ich hier oder auch in anderen Foren, dass "Möbelablöse" (eigentlich ist es ein Verkauf von Möbel) verboten ist. Woher nehmen diese Leute ihre "Weisheiten"? Wenn ich meine Möbel im Bazar oder auch auf "Willhaben" inseriere und letztendlich verkaufe, ist das doch auch nicht verboten. Warum soll es verboten sein, dem Nachmieter die Möbel zu verkaufen, die man nicht mitnehmen kann oder möchte. Der Nachmieter ist ja mündig genug um zu entscheiden, ob er/sie die Möbel haben möchte oder nicht. Wenn nicht, dann sucht man halt weiter, bis jemand kommt, der nicht nur die Wohnung haben möchte, sondern auch die Einbaumöbel. Zumindest habe ich einen netten Vermieter (Genossenschaft), der von mir nicht verlangt, dass ich die Möbel etc. entferne. Wie die Praxis aussieht, werde ich ja in Kürze wissen. ;)

    LG
     
  14. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Hmm.... hängt also davon ab, ob man mit dir einer Meinung ist. :confused:

    Na was jetzt. Ablöse oder nicht.

    Das Küchen und andere Investitionen in der Wohnung auf 10 Jahre abschreibbar sind, kommt von den Sachverständigen. 15 Jahre wären mir neu - vielleicht kannst du uns hier die gesetzliche Grundlage dafür bekanntgeben.

    Dein Ton ist sehr charmant. ;)
     
  15. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Auszug aus Konsument/ Heft 2/2004

    Zeitwert zählt
    Für Einrichtungsgegenstände (dazu zählt auch eine Einbauküche) braucht Ihnen der Vermieter gar nichts zu bezahlen. Eine Ablöse ist nur für gesetzlich definierte Umbauarbeiten wie zum Beispiel den Einbau von Bad, WC, Heizung und dergleichen vorgesehen, und zwar bis zu zehn Jahre nach der getätigten Investition.
    Einem Nachmieter hingegen können Sie die Küche durchaus weiter verkaufen. Maßgeblich ist hier der Zeitwert. Und der ist bei einer hochwertigen und gut gepflegten Küche auch nach zehn Jahren noch durchaus vorhanden.

    @leonieg
    Wenn man davon ausgeht, dass das meiste Mobilar - auch Nachmietern gegenüber - auf 10 Jahre abgeschrieben wird, ist es wahrscheinlich empfehlenswert bei Ablösen für Mobilar das älter als 10 Jahre ist, ein Schätzgutachten einzuholen.
    Hier muss man dann abwägen, ob sich die Kosten für den Gutachter (schätze mal minimum einige hundert Euro) im Verhältnis zum erzielbaren Erlös dafür stehen.
    Habe in einigen Links beim googeln auch gelesen, dass Einbaumobilar geringer bewertet wird wie z.B. Stilmöbel.
     
  16. Stargazer

    Stargazer Gast-Teilnehmer/in

    Sorry, da hast du mich falsch verstanden - jeder kann und soll seine eigene Meinung vertreten dürfen. Habe es nur als intelligenten Beitrag bezeichnet, weil die betreffende Schreiberin nicht auch mit dem weitverbreiteten und falschen Argument gekommen ist, dass eine "Ablöse" etwas "Verbotenes" wäre. Habe hier jetzt schon einige Male gelesen, dass die Weitergabe von Einrichtungsgegenständen an den Nachmieter eine "verbote Ablöse" wäre.

    Dass der Anwalt in diesem Fall auch von "Ablöse" geschrieben hat, liegt daran, dass halt das Wort "Ablöse" im Zusammenhang mit einer Wohnungsweitergabe geläufiger ist als "verkaufen", aber tatsächlich verkauft man ja seine Möbel - egal ob an einem Nachmieter oder nachdem man sie entfernt hat. Dieses Thema ist halt leider eine "Never Ending Story". ;)

    Bin jetzt nicht sicher, ob du meinen Ton tatsächlich charmant findest. ;) Sollte es nicht der Fall sein, dann bitte ich um Entschuldigung, denn ich habe nicht die Absicht jemanden zu beleidigen. Mein Schreibstil hat sich im Laufe meiner Berufsjahre so entwickelt und vielleicht klingt es deshalb ein wenig "strenger" oder vielleicht auch "direkter", aber sicherlich nicht böse gemeint. Mea culpa ;)
     

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