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wieviel ablöse für 10j.alte küche?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von dani57, 16 Juni 2010.

  1. dani57

    dani57 Gast-Teilnehmer/in

    wieviel ablöse kann man so durchschnittlich für eine 10 jahre alte küche verlangen?(so % mässig vom kaufpreis mein ich!)
    wir wollen unsere dem nachmieter verkaufen und haben keine ahnung was man da verlangen soll!

    danke für eure hilfe lg dani
     
  2. loleni

    VIP: :Silber

    Hab mal gehört, dass pro Jahr 10% Wertminderung entstehen - ist aber ohne Gewähr :eek:
     
  3. imrae

    imrae Gast-Teilnehmer/in

    nach 10 jahren kriegt man praktisch nix mehr.
    anspruch hat man keinen (wertminderung 10%/jahr), aber oft zahlt einem der nachmieter was, damit er weniger arbeit hat.
    gilt auch für neue badezimmer etc.
    IRENE
     
  4. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Hört endlich mit diesen 10% Abwertung auf! Das stimmt nicht in allen Fällen. Bei einer Küche kann man sicher von 15-20 Jahren Abschreibungszeit ausgehen. Natürlich hängt das stark von der Küche ab. War es eine günstige Ikea-Küche oder eine Vollholzküche vom Tischler?

    Um sicher zu gehen, müsste man die Einrichtung schätzen lassen. Für eine normale gut erhaltene Markenküche würde ich von einem Restwert von etwa 30% der Anschaffungskosten ausgehen.
     
  5. dani57

    dani57 Gast-Teilnehmer/in

    danke für eure antworten!
    lg
     
  6. Silbersternchen

    Silbersternchen Gast-Teilnehmer/in

    wajowis antwort ist nicht richtig. ein möbelstück verliert pro jahr 10% an wert - nach 10 jahren ist es praktisch abgeschrieben und null wert. für ein besonders exklusives stück kann man ev einen "liebhaberpreis" zahlen, aber verlangen kann der verkäufer es nicht....
    lg silbersternchen
     
  7. imrae

    imrae Gast-Teilnehmer/in

    anschaffungskosten=nicht gleich küchenkosten. wenn man einbau etc. wegrechnet, kostet die küche nur mehr die hälfte, und davon einen bruchteil- also mehr als 1000.- wirst wahrscheinlich nicht kriegen (dafür gibts schon 2 jahre alte auf willhaben)
    IRENE
     
  8. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    @wajowis Antwort ist schon richtig ;).

    Auch, wenn grundsätzlich die 10% Regelung greift, gibt es Investitionen, und das könnte auch eine Küche in einer besonderen Ausführung und Qualität sein, die über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden können. Wie @wajowi schreibt, wird man hier ein Gutachten brauchen, vor allem wenn man sich vor evtl. Rückforderungen schützen möchte, weil man für etwas Ablöse verlangt dessen Wert nicht gesichert ist.

    Ich stelle mal in Frage, ob sich der Aufwand (Gutachten) für den verbleibenden Restwert lohnt.
     
  9. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Noch ein Gedanke - eine Möglichkeit wäre nicht Ablöse zu verlangen sondern die Küche an den Nachmieter - falls dieser diese gerne hätte - einfach zu verkaufen und dafür einen eigenen Kaufvertrag aufzusetzen.

    Da ist es dann nämlich unerheblich wie hoch der Restwert ist, oder ob es überhaupt einen gibt. Man macht sich einen Preis aus mit dem beide einverstanden sind, hält das vertraglich fest, dass das gute Stück wie besichtigt mit allen Mängeln, Kratzern.... verkauft wird und das war es dann auch schon.
     
  10. sonnengelb

    VIP: :Silber

    habt ihr schon einen nachmieter? ist mit dem nachmieter bereits ausgemacht, dass er euch die küche abkauft? und nur der preis fehlt?

    ich persönlich würde glaub ich für eine 10 jahre alte (normale) küche höchstens 10% vom einkaufspreis bezahlen - wenn überhaupt.

    lg

    sonnengelb
     
  11. hatzi

    VIP: :Silber

    bei mir würde das davon abhängen, wie mir die Küche gefällt und wie der allgemeine Zustand der Küche ist. Vielleicht ist die Wohnung für den Nachmieter "nur" eine Zwischenlösung - in diesem Fall würde ich mir zB keine neue Küche anschaffen wollen. Aber eines ist wohl klar, besonders viel wird man für die Küche nicht bekommen.
     
  12. Die ganze Prozentrechnerei und Abschreibung über einen Zeitraum ist ja gut und schön, und als Richtwert vielleicht brauchbar, aber:

    Letztlich kommt es darauf an wieviel es dem Nachmieter wert ist, daß die Küche dableibt. Verlangen kann der Vormieter was er will, ob er es bekommt ist eine andere Sache. Ist es zuviel soll er sich die Küche halt mitnehmen. Auch gut.
     
  13. Stargazer

    Stargazer Gast-Teilnehmer/in

    Das mit den 10 % ist vielleicht deine Regelung, aber nicht vom einem Sachverständigen. Bei Küchenmöbel (in einem guten Zustand) werden pro Jahr 7 % abgerechnet und nach Adam Riese würden dann 30 % vom Kaufpreis als Verkaufspreis an den Nachmieter (bitte keine Ablöse!) übrig bleiben. Ob der Nachmieter das bezahlen möchte, ist eine andere Sache, denn leider gibt es viele Nachmieter, die alles geschenkt haben möchten.

    Da sieht man wieder einmal, dass sich Leute zu Wort melden, die überhaupt keine Ahnung haben.

    Am besten erkundigst du dich bei einem Sachverständigen, der wird dir das bestätigen.

    Wenn eine Küche - deine Meinung nach - nach 10 Jahre nichts mehr wert wäre, würdest du sie trotzdem gerne GRATIS übernehmen wollen? Oder würdest du dem Vormieter sagen, dass er die Küche wegschmeissen kann, weil sie praktisch "null wert" wäre? :confused:
     
  14. Plusminus0

    Plusminus0 Gast-Teilnehmer/in

    Ich denke, es ist an sich unerheblich, wie viel die Küche noch wert ist. Die große Frage ist, wie viel sie eurem Nachmieter wert ist. Wenn er nicht den von euch geforderten Preis bezahlen will, könnt ihr sie ihm eh nur schenken oder halt herausreißen. Da muss man halt miteinander reden.
     
  15. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Bei...

    "Ablösen" gibts tatsächlich Höchstsummen, die in Prozenten/Jahr abgerechnet werden. Ist der Ablöse-Preis teurer, kann der Nachmieter hinterher den Mehrpreis einklagen und zurückfordern.
    Nur: Ich würde nie eine "ABLÖSE" verlangen, sondern dem nachmieter die Küche einfach VERKAUFEN, wie bereits erwähnt, mit eigenem KAUFvertrag, und nicht Ablösevertrag! Bei einem Kaufvertrag müssen sich die beiden Vertragparteien einig sein, und hinterher gibts keine Streitereien!
     
  16. dani57

    dani57 Gast-Teilnehmer/in

    danke für die vielen antworten nochmals!

    werd das jetzt mit einen kaufvertrag machen, so wie es einige von euch vorgeschlagen haben!

    dankeschön nochmals
    lg
     
  17. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Das muss ich noch einmal hervorheben. Freunden von uns ist nämlich selbiges passiert. Nach über 5 Jahren ist den Nachmietern, als sie selber ausgezogen sind, aufgefallen, dass sie zu viel Ablöse bezahlt haben (ehrlich gesagt wirklich, da die Freunde den Wert der Küche vom Normalpreis gerechnet haben, selber aber weniger bezahlt hatten).

    Und dann ist der Mehrpreis nach so langer Zeit eingeklagt worden. Ob sie damit durchkommen werden, weiß ich aber nicht. Das ganze hat gerade erst begonnen.
     
  18. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Tut leid, aber wenn das Dorotheum als öffentlich anerkannter Schätzmeister Wohnungen schätzt, reisst es Dir vom Neupreis im ERSTEN Jahr 50% runter, egal ob darin gekoch hast oder nicht.

    Vergesst mal die 10% pro Jahr usw, ... das ist alles Humbug.

    Und ein offiziell anerkannter Schätzmeister wird zB von manchen Genossenschaften verlangt, wenn man die Whg selber weitergeben will, war bei mir der Fall. Somit darfst Du dann auch (offiziell) vom Nachmieter auch nicht mehr dafür bekommen.
     
  19. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Wer schreibt hier irgendwas von Genossenschaft... Nur weil DIR die Genossenschaft was vorschreibt, heißt das noch LANGE nicht, dass das üblich ist. Bin schon mehrmals umgezogen, und da musste nix geschätzt werden. Und das mit dem 50 % Neupreis vom Neuwert nach einem Jahr ist sowieso Quatsch! Vielleicht ist der Ausrufpreis bei einer Versteigerung 50 %, was durchaus üblich ist, aber das wars auch schon! Wie gesagt, es gibt hier einen Unterschied zwischen Kaufvertrag und Ablöse! Bei einem Kaufvertrag kann ich verlangen, soviel ich will, wenn ein anderer bereit ist, das zu zahlen. Dies darf allerdings dann nicht in Zusammenhang damit stehen, bzw. davon abhängig sein, ob der Käufer dann auch die Wohnung bekommt oder nicht. Denn dann wäre Wucher Tür und Tor geöffnet. Beispiel: Meine Wohnung übergebe nicht ich dem Nachmieter, sonder die Wohnbaugesellschaft bzw. Gemeinde. Ich zeig dem Nachmieter die Küche, sag ihm, ich lass sie dir für 1000 €drin... Sagt er nein, kann ich die Küche rausreissen, sagt er ja, ist der Deal perfekt.
     
  20. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab auch nicht gesagt, dass DU schreibst dass es eine Genossenschaftswohnung ist. Warum so eine Antwort?!?!
    Ich WEISS ja nicht, welche Whg Du hast - Du hast es ja glaub ich auch nicht ausdrücklich geschrieben. Willst Du, dass Dir jmd antwortet od. nicht ...

    Ich kann nur sagen, wie es bei mir war u. ich hab mich damals auch bei einem anderen ortsansässigen Gutachter erkundigt, auch der hätte genau so geschätzt. Kannst mir glauben, ich wollte das nicht wahrhaben, ... war eine 1 Jahr alte DAN-Küche, ...

    Wir haben das Ganze mit einem ganz normalen Kaufvertrag gelöst, der eben der Gen. vorzulegen war. Sonst hätte ich meine Küche nicht so "verschenkt". Hab sie auch nicht i.d. neue Whg mitnehmen können, da war eine tolle Designerküche drinnen.
     

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