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Wiedereinmal: 2. Kind + ea KBG

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Xandruer, 20 Oktober 2011.

  1. Xandruer

    Xandruer Gast-Teilnehmer/in

    So- jetzt hab ich mich durch die Suchfunktion gequält und bin wieder auf unterschiedliche Aussagen bzgl. dem ea KBG gestossen. :confused:

    Krieg ich das ea KBG nocheinmal (fürs 2. Baby), wenn die Geburt des 2. Kindes vor dem 2. Geburtstag (also noch in der Karenzzeit) stattfindet??
    Wochengeld krieg ich ja anscheinend nicht (weil erst nach dem 1. Geburtstag die Ss eingetreten ist).
    Weiß das jemand ganz zuverlässig? Danke euch!
     
  2. tondy

    VIP: :Silber

    Ich würde mich auf die Informationen aus sicherer Quelle verlassen (z.B. BMWFJ http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Fina.../EinkommenabhängigesKinderbetreuungsgeld.aspx). In deinem Fall fällst du um das Wochengeld um, ea KBG bekommst aber schon.

    "Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld muss neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen in den sechs Monaten vor der Geburt des Kindes eine tatsächliche sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt werden."

    "Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt sind Zeiten des Beschäftigungsverbotes (Mutterschutz) sowie Zeiten der Karenz (bis max. zum 2. Geburtstag eines Kindes), sofern in dem Zeitraum das Dienstverhältnis aufrecht ist.
    "
     
  3. Clara123

    Clara123 Gast

    Wenn Zeiten der Karenz gleichgestellt sind und die Schwangerschaft vor dem 2. Geburtstag des ersten Kindes eintritt, gibt es in dem Fall aber schon Wochengeld, oder?
     
  4. tondy

    VIP: :Silber

    Nein, fürs Wochengeld gelten andere Voraussetzungen. Da es Einkommensersatz sein soll, bekommen es:

    1) "Das Wochengeld bekommen unselbstständig erwerbstätige Frauen während der Schutzfrist..."

    und

    2) "Auch wenn zu Beginn der Schutzfrist Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld oder eine sonstige Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen wird, besteht Anspruch auf Wochengeld."

    Die TE bezieht beim Eintritt in den Mutterschutz für Kind Nr. 2 aber kein KBG mehr. D.h. sie ist weder erwerbstätig noch trifft Punkt Nr. 2 auf sie zu.

    Logik des Gesetzgebers:
    kein Einkommen => kein Einkommensersatz (siehe erste Zeile) => kein Wochengeld
     
  5. Clara123

    Clara123 Gast

    Jetzt war ich verwirrt - du hast natürlich recht. Anspruch auf Wochengeld besteht nur, wenn bei Eintritt in den Mutterschutz für Kind 2 noch Kinderbetreuungsgeld für Kind 1 bezogen wird.
    Ansonsten beginnt ab Geburt von Kind 2 das Kinderbetreuungsgeld zu laufen.
     
  6. Xandruer

    Xandruer Gast-Teilnehmer/in

    Danke dir, tondy! Dann bin ich beruhigt! :):wave:
     

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