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Wieder Teilzeit arbeiten aber noch Kinderbetreuungsgeld beziehen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von fragola, 24 November 2012.

  1. fragola

    fragola Gast-Teilnehmer/in

    Hallo ihr lieben, ich hoffe, ihr könnt mir etwas helfen. Ich beziehe noch bis Okt 2013 Kinderbetreuungsgeld, Karenz ist bis April 2013. Da ich nicht zum vorherigen AG zurückkehre, möchte ich mich nun wieder auf Jobsuche machen. Eigentlich wollte ich mal nur mit 10 Std beginnen, aber da sah ich heute 2 Stellenangebote, die mich absolut ansprechen, es wäre jedoch beides eine TZ Anstellung mit 20 Wochenstunden. Arbeitsbeginn wäre Mitte Januar 2013.

    Wie ist das nun, darf ich, während ich KiBG beziehe auch Teilzeit arbeiten? In dem Schreiben von der GKK mit der Mitteilung über die Zuverdienstgrenze stand etwas von geringfügiger Arbeit ..Es läge auf alle Fälle innerhalb der Zuverdienstgrenze..
     
  2. Freaky26

    Freaky26 Gast-Teilnehmer/in

    Also ich war nach der Karenz in Elternteilzeit und habe weiterhin das KBG bezogen. Ich durfte nicht über die Zuverdienstgrenze kommen, aber das war kein Problem. Wie es mit "nomaler" Teilzeit aussieht kann ich dir nicht sagen, aber die AK kann dir da sicher weiterhelfen.
     
  3. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Ich habe auch mal teilzeit gearbeitet und daneben das KBG bezogen. Es zählt nur der verdienst und nicht die stundenanzahl!

    LG

    ps es gibt ausnahmen für das eaKBG (zuverdienst nur geringfügig möglich) und irgendeine 60%Regelung wenn man will (nur bei besseren verdienst sinnvoll)
     

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