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Wieder am basteln, wie gehts mit der Bezahlung weiter?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Bergfee23, 8 Juni 2009.

  1. Bergfee23

    Bergfee23 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Bräuchte da mal eure Hilfe!

    Meine Karenz läuft Ende Juli ( Variante 2 mit 600 euro ) aus.
    Wir haben vor einer Woche wieder zu basteln begonnen.

    Wie geht das dann mit der Bezahlung weiter? Wenn die Karenz ausläuft und ich noch nicht schwanger bin? Oder noch in der Karenz schwanger werde? ( Da muss ich aber glück haben ;) ).

    Kann mir da jemand bitte helfen?

    Danke schon mal! :hug:
     
  2. sonnengelb

    VIP: :Silber

    meinst du die karenz oder einfach nur der bezug des kinderbetreuungsgeldes?

    kbg: das läuft einfach aus, von der stelle kriegst du nix mehr.

    karenz: was hast du mit deinem arbeitgeber ausgemacht? steigst du mit august wieder in deinen job ein? -> dann kriegst du kohle vom arbeitgeber.

    für beide fälle ist egal ob du noch jetzt schwanger wirst oder nicht. hat keinen einfluß drauf

    bitte :) alles gute fürs basteln!

    sonnengelb
     
  3. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    grundsätzlich hast du recht, nur hat sie im Fall dass sie arbeitet dann nicht nur den Kündigungsschutz für 4 Wochen danach sondern halt den normalen einer Schwangeren. Aber ums Arbeiten gehen wirst du nicht rumkommen.

    Solltest du die Karenz länger vereinbart haben als das KBG läuft, bekommst du bis zum Arbeiten gehen gar nix, und bist auch nicht krankenversichert! Da musst du dich beim Mann mitversichern lassen oder selbst versichern.

    lg
    bine
     
  4. guggi

    guggi Gast

    Bitte, welche Bezahlung meinst du? Bezahlung gibts nur für Erwerbstätigkeit.
     
  5. Q

    Q Gast

    Selbst wenn du nach Ende der vereinbarten Karenzzeit schwanger bist, hindert dich das nicht, bis zum Beginn des Mutterschutzes wieder deinem Beruf nachzugehen. Es sei denn
    a) du hast einen Beruf, in dem Schwangere sofort freigestellt werden müssen, dann bekommst du Wochengeld (das in diesem Fall irgendwie nach dem KBG bemessen wird)
    b) dein Arbeitgeber legt auf deine Anwesenheit in dieser Zeit keinen Wert und bezahlt dich bei Dienstfreistellung
    c) ihr einigt euch sonst irgendwie, z.B. einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses

    Wenn das Dienstverhältnis endet, kann es sein, dass du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, da kenn ich mich aber nicht so gut aus.
     

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