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Wie weise ich mich als Selbständig aus?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von DerStefan, 15 September 2011.

  1. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ich weiß jetzt nicht, wie ich es formulieren soll...

    Ich arbeite derzeit auf einer Baustelle, wo 4 Baufirmen ein großes Schild am Tor montiert haben.
    Ich hab aber kein großes Firmenschild, zum dazuschrauben.

    Was mache ich jetzt, wenn eine Kontrolle kommt und die glauben, daß ich der nichtangemeldete Mitarbeiter vom Elektriker bin, weil ich Kabeln verlege?
     
  2. Erdbaerin

    Erdbaerin Gast-Teilnehmer/in

    Hol dir so ein Namensschild-Klipp-Ding und steck eine Visitenkarte rein.
     
  3. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    eine Kopie vom Gewerbeschein und einen Ausweis würd ich mitnehmen. Das reicht dann sicher ;)

    lg
    bine
     
  4. Silver

    Silver Gast-Teilnehmer/in

    leg da a coole arbeitskleidung die beschriftet ist zu erstens kannst des eh als aufwand verbuchen 2 hast werbung und so kommt keiner auf die idee das er dann noch nachfragt.. ich hab grad was bestellt für mich werd aber nochmal nachbestellen hab da a firma gefunden die preislich ziemlich günstig ist ...Raindl
     
  5. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Soweit ich weiß, bist du verpflichtet ein Schild draufzuschrauben. Also würde ich mir eines zulegen, bzw. eine Kopie machen und laminieren, das reicht auch.

    Ansonsten wirst nix brauchen.
    Bei einer Überprüfung wird man deine Personalien aufnehmen (Ausweispflicht in Ö) und nachher die Daten abgleichen mit dem Firmenregister und Gewerbeschein.
     
  6. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Nur auf Baustellen?
    Oder generell wenn ich bei einem Kunden was arbeite?
     
  7. amanin

    amanin Gast

    sorry OT, echt :eek: ich dachte das gibts nur in D
     
  8. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    gibts auch nur in deutschland, und in einigen anderen ländern.
    aber nicht in österreich.

    im zweifelsfall kann man sich eines identitätszeugen bedienen,
    oder muss der exekutive zur identitätsfeststellung auf die wache folgen.
     
  9. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    nur auf baustellen,.. es heisst auch baustellenschild oder bauschild,.. und ist -länderspezifisch - manchmal irgendwo in der deutschen bzw. .österreichischen bauordnung vorgeschrieben.

    aber es gibt auch ausnahmen,.. für unternehmer, die nur geringfügige arbeiten ausführen etc..
    und manche länder verlangen das garnicht zwingend... was nicht heisst, dass unternehmer als werbung oder um missverständnisse zu vermeiden nicht doch schilderchen aufstellen.
     
  10. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Auf Baustellen.
     
  11. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Du hast recht, das war eine Falschinformation, in Ö gibt es diese Pflicht nicht.
     
  12. gsb

    gsb
    VIP: :Silber

    wenn du einen ausweis und eine kopie deines gewerbescheins mit hast, dann sollte das fürs erste reichen.
    du mußt ja auf der baustelle selbst nur nachweisen, dass du kein schwarzarbeiter bist (dass es keine scharzarbeit ist, das geht später).

    lg gsb
     

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