1. Reden wir miteinander ...

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wie viel Ablöse verlangen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von monili, 20 Juni 2013.

  1. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich möchte mir einen Nachmieter suchen und habe die Ablöse zu einem realistischen Preis berechnet. Wenn mir jemand freiwillig mehr zahlt, kann er mich dann später wenn er sichs wieder anders überlegt hat verklagen? Ich möchte die Wohnung demjenigen geben, der mir am meisten freiwillig zahlt, wirklich verlangen tue ich nur den tatsächlichen Zeitwert.

    Monili
     
  2. Rabea

    VIP: :Silber

    Ablöse darf man ja so oder so nicht verlangen, es sei denn, es handelt sich um Investitionsablöse, glaub ich zumindest. Meines Wissens hat man danach 10 Jahre Zeit, um die Ablöse wieder einzuklagen.
     
  3. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in

    Ja!
     
  4. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in


    natürlich kann ich Ablöse verlangen, keiner kann von mir erwarten dass ich eine neuwertige Küche und neuwertige Möbel verschenke.
     
    spacedakini3 gefällt das.
  5. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in

    Das nennt man Investitionsablöse und ist ok (Ausnahme der Nachmieter will diese Möbel nicht, dann musst Du sie mitnehmen), jährlich rechnet man 10%ab.
     
    Asterix und gartenfee1412 gefällt das.
  6. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    kommt immer drauf an ob privat wgh oder Genossenschaft oder gemeindewgh.
     
    Asterix gefällt das.
  7. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in

    Inwiefern sollte hier ein Unterschied sein?
     
  8. Adelaide

    Adelaide Gast-Teilnehmer/in

    Was ihr meint, sind die "schwarzen Ablösen" die noch vor 10, 15 Jahren Usus waren. Da wurden dem Vermieter schnell mal ATS 50.000,- bezahlt, damit man die günstige Mietwohnung bekommt. Dafür bezahlte man halt einen niedrigeren Hauptmietzins, richtete sich die Wohnung schön her und wohnt bis ans Lebensende sehr günstig. Diese "Ablösen" sind auch einklagbar. Jedoch hatten die meisten Mieter natürlich keine Belege darüber bekommen und das Einklagen war schwer.
    Das was die TE meint ist definitv eine Investablöse und kann nicht mehr eingeklagt werden. Es ist ja ein Gegenwert da. Ich könnte mein Inventar ja auch bei Willhaben verkaufen und verlangen was ich will. Wers zahlt ist gut, wenn nicht dann nicht.
    Wennst wirklich kompetenten juristischen Rat haben willst, melde dich bei der MVÖ:
    Die Mietervereinigung Österreichs - 102 Jahre Mieterschutz & Mietrecht für MieterInnen in Österreich
     
  9. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in

    Da ich schon einige Wohnungen weitergegeben habe...das ist nicht richtig, der Zeitwert muss abgezogen werden!
     
  10. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    na ja gemeinde max 4000 Genossenschaft wenns ans wohnservice zurück geht und du Pech hast 0 wenns der Nachmieter net will und bei privatwgh musst auch die Einwilligung der HV haben dast sie weitergeben darfst.
     
  11. Adelaide

    Adelaide Gast-Teilnehmer/in

    Mea culpa, du hast recht. Help.gv. gibt Auskunft:
    HELP.gv.at: Ablöse
    Gilt jedenfalls für private Mietwohnungen die in den Vollanwendungsbereich des MRG fallen.
     
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  12. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in

    Bei Gemeindewohnungen kenn ich mich nicht aus, interessant.

    Weitergabe/Vorschlagrecht ist Voraussetzung, weil sonst kannst Dir eh alles mitnehmen, maximal neue Therme/Fenster/Boden wird der Zeitwert ersetzt.
     
  13. maha

    VIP: :Silber

    Der Zeitwert von AltMöbelGlumpad richtet sich nur an Angebot<-->Nachfrage.

    - ist die Wohnung begehrt, dann wirst auch "Ablöse" lukrieren.
    - Umgekehrt kriegst nix,.......

    Easy. Oder?
     
  14. Plastilin

    Plastilin Gast-Teilnehmer/in

    Ja, total easy und alles falsch.:D So war es vor ca. 20 Jahren.
     
  15. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    also es handelt sich um eine Genossenschaftswohnung
     
  16. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Unterliegt das nicht wieder anderen Regeln, da man die Wohnung an die Genossenschaft zurückgibt und etwaige Nachmieter keinen Möbel ablösen müssen, wenn sie nicht wollen?
     
  17. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ablösen sind nicht mehr legal, also kannst du auch keine verlangen.
    Du kannst deine Möbel zum Zeitwert verkaufen, deshalb macht man auch einen Kaufvertrag, der den Zeitwert berücksichtigt.
    Du kannst nur verkaufen, wofür du auch Rechnungen hast.

    Wie vorher geschrieben - Genossenschaften haben eigene Regeln.
    Wenn ein potentieller Nachmieter sich meldet, der deine Altmöbel nicht kaufen möchte, kann es passieren, dass du deine Altmöbel ausbauen und mitnehmen kannst. Kommt öfters vor, dass Nachmieter nicht alles übernehmen möchten und die Wohnung trotzdem bekommen.

    Meistens findet man eh eine Einigung mit dem Nachmieter.
     
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  18. monili

    monili Gast-Teilnehmer/in

    ich schlage nur einen Nachmieter vor, der mir die Ablöse zahlt.
     
  19. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    #19 -Fleur-, 21 Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 21 Juni 2013
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  20. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Wie Fleur schon geschrieben hat und in anderen Foren zu lesen ist - manche Nachmieter gehen auf die Forderung ein, und wenn sie dann die Zusage zu der Wohnung haben, teilen sie der Genossenschaft mit, dass sie kein Interesse an der Übernahme der Möbel haben.

    Wie das im Detail abläuft, keine Ahnung, da ich das auch nur vom Hörensagen kenne.
    Ich würde mich gezielt bei jenen erkundigen, die Erfahrung mit der Übergabe von Genossenschaftswohnungen haben, weil es da eben eigene Spielregeln gibt. Und offensichtlich gelingt es doch immer wieder einigen, das zu bekommen, was sie sich vorstellen.
     
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