1. Reden wir miteinander ...

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Wie verhält es sich mit dem Arbeitslosengeldbezug wenn man in der Probezeit kündigt?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nici1972, 9 April 2008.

  1. Nici1972

    Nici1972 Gast-Teilnehmer/in

    habe ein Jobangebot erhalten, bin mir aber nicht ganz sicher ob wirlich alles so wäre wie ich es mir vorstelle. Es gibt Pluspunkte und leider auch Minuspunkte. Ich denke ich muss mir mir mal innerhalb der Probezeit ein Bild machen.
    Habe bis jetzt Arbeitslosengeld bekommen. Wenn ich nun in der Probezeit feststelle dass der Job nichts für mich ist und der Firma mitteile dass ich nicht mehr komme, bekomme ich dann gleich anschliessend wieder das Arbeitslosengeld oder gibt es da eine 4wöchige Sperre o.ä.?

    Wäre super wenn mir da jemand von Euch weiterhelfen könnte!
    Danke!!

    lg
    Nici
     
  2. Nicopaul

    Nicopaul Gast

    Hallo

    Bin mir nicht ganz sicher, aber glaube das es da eine Speere gibt!! Kriegst kein KBG??
     
  3. Nici1972

    Nici1972 Gast-Teilnehmer/in

    Die Frage ist halt ob es diese Sperre auch gibt wenn man sich innerhalb der Probezeit trennt?
     
  4. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Am besten ist wenn du bei der ServiceLine des AMS anruftst (01 871 71) und dort nachfragst. Dazu brauchst du keine Daten von dir angeben und erhälst kompetente Auskunft.
     
  5. hasibaby

    hasibaby Gast-Teilnehmer/in

    Hi!

    Normalerweise ist es so das wenn du in der Probezeit kündigst gleich am nächsten Tag beim AMS dich wieder arbeitssuchend meldest und gleich wieder anpruch auch Arbeitslosengeld hast!
    Dazu ist ja eine Probezeit da!
    Aber erkundige dich am besten bei deinem AMS in der Nähe und klär das ab!
    Kann nur von mir sprechen und bei mir wars damals vor jahren so das ich es dann gleich wieder bekommen hab!

    LG
    hasibaby
     
  6. Nici1972

    Nici1972 Gast-Teilnehmer/in

    also ich hab mittlerweiele bei der Serviceline vom AMS angerufen und die haben gemeint dass eigentlich schon eine 4 wöchige Sperre verhängt werden kann, das aber dem Berater obliegt. Ich denke dass wenn man einmal in der Probezeit kündigt der Berater sicher mit sich reden lässt...
     

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