1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Wie sollten Kinder finanziell (bzw im Steuerrecht) berücksichtigt werden?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von edelfee, 8 Juni 2011.

?
  1. Alles soll so bleiben wie es ist

    13,0%
  2. Es soll eine Mischung aus Transferleistungen und Steuerfreibeträgen (=KIF) geben

    26,1%
  3. Familiensplitting im Steuerrecht einführen

    21,7%
  4. Es soll großteils auf Sachleistungen statt auf Geldtransfers umgestellt werden

    39,1%
  5. Sonstiges

    8,7%
Eine Auswahl mehrerer Antworten ist erlaubt.
  1. edelfee

    edelfee Gast

    Aus Anlaß einer langen Diskussion mit Kollegen heute die Frage: wie sollten Kinder euer Meinung nach vom Staat finanziell berücksichtigt werden?

    Derzeit ist es so, daß wir im wesentlichen Transferzahlungen haben, die für alle gleich hoch sind (FBH+KAB), eine Anzahl von Tranfers, die sozial gestaffelt sind (Schülerbehilfe, Familieleistungen der Länder für sozial Bedürftige, etc) und dann eine ziemlich geringfügige Berücksichtigung im Steuerrecht durch den KIF und die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten, außergewöhnliche Belastungen, etc. Kinderbetreuungsgeld ist jetzt mal in dieser Betrachtung ausgenommen.

    Eine Umfrage folgt, anbei die Antwortmöglichkeiten mit Erläuterungen der Vor- und Nachteile des jeweiligen Systems. Nehmt einmal an, es gibt einen fixen Betrag, der für Familienleistungen zur Verfügung steht (kann nicht erhöht werden) und den könnt ihr mit folgenden Systemen verteilen:

    1. Alles soll so bleiben wie es ist.
    Vorteil: Für jedes Kind wird gleich viel ausbezahlt, sozial Schwache profitieren überproportional stark, Senkung des Armutsisikos in Niedrigverdienerhaushalten. Nachteil: Keine horizontale Steuergerechtigkeit = bedeutet, daß Familien mit Kindern im Vergleich zu Paaren ohne Kinder mit gleichem Bruttoeinkommen benachteiligt sind, weil die Transfers die höhere implizite Steuerbelastung nicht ausgleichen können. Familien mit hohem Einkommen zahlen sich de facto die FBH selbst, weil die der zuviel bezahlten Steuer entspricht. Hohe Transfers begünstigen bei sozial schwachen Familien hohe Kinderzahlen und setzen wenig Erwerbsanreize.

    2. Es soll eine Mischung aus Transferleistungen und Steuerfreibeträgen (=KIF) geben.
    Vorteil: Es wird auch eine horizontale Steuergerechtigkeit eingeführt, im Vergleich zu Paaren ohne Kinder mit gleichem Einkommen. Kinder aus Mittelstandsfamilien und besser verdienenden Familien partizipieren am Lebensstandard der Eltern, verursachen daher mehr Kosten als Kinder sozial schwacher Eltern, gleichzeitig haben wir eine hohe Progressionsbesteuerung. Diese Mehrkosten würden durch die Steuerermäßigung teilweise ausgeglichen werden. Setzt Erwerbsanreize, weil dadurch höherer Steuervorteil lukrierbar. Nachteil: wenn geich viel Geld wie bei status quo vorhanden, würde man die Transferleistungen kürzen müssen. Sozial Schwache würden dann weniger bekommen, steuerzahlende Familien mehr. Kann Armutsrisiko von Niedrigverdienerhaushalten erhöhen. Von Steuerfreibeträgen profitieren jene am meisten, die ein hohes Einkommen haben

    3. Familiensplitting im Steuerrecht einführen
    Bedeutet, daß das Einkommen einer Familie durch eine Kopfzahl (kann gewichtet sein) dividiert wird und je nur das reduzierte Einkommen mit der niedrigen Progression versteuert wird. Vorteil: Optimale Berücksichtigung von Kindern im Steuerrecht, Familie wird als Wirtschaftseinheit gesehen und das Einkommen nach Berücksichtigung der Personen, die davon leben müssen, versteuert. Nachteil: Starker Anreiz für Frauen, zu Hause zu bleiben und keine eigenständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen, daher Abhängigkeit und hohes Risiko von Altersarmut. Bestverdiener profitieren überproportional gut, fördert Einkommensschere zwischen Mann und Frau. Leute, die wenig verdienen, haben davon wenig bis gar nichts. Gleichzeitig müßten die Transfers auf einen Bruchteil der bisherigen gekürzt werden (maximal 1/3 bis 1/4 der bisherigen). Daher dort große Armutsgefahr.

    4. Es soll großteils auf Sachleistungen statt auf Geldtransfers umgestellt werden
    Bedeutet Investitionen in zB gratis Betreuung für alle bis 15 (18), Ganztagesschulen, gratis Essen in den Bildungseinrichtungen, etc. Vorteil: Weg von der Abhängigkeit von Geldleistungen, Unterstützung der Erwerbstätigkeit und damit eigenständigen Absicherung, Sachleistungen werden unabhängig von jeglichem Einkommen gewährt, alles profitieren gleich. Nachteil: keine Berücksichtigung der sonstigen Kosten der Kinder, Transferzahlungen wären nur mehr ein Bruchteil von bisher (Höhe wäre aber steuerbar, man kann zB nur die Hälfte umschichten); Leuten, die aus welchen Gründen auch immer keinen Job haben, geht das Geld ab und haben nicht in dem gleichen Ausmaß einen Nutzen wie das Geld fehlt.

    5. Sonstiges

    Umfrage folgt.
     
  2. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Sachleistungen müssen nicht unbedingt gratis sein. Wichtig ist, dass der Staat zB Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stellt.
    Einkommensschwache Familien profitieren von Sachleistungen mehr, der Mittelstand eher von Transferleistungen.

    Bei der Einführung des KBG inkl. Zuverdienstgrenze wurde ja damit argumentiert, dass man dann die Wahlfreiheit hat. Entweder man bleibt beim Kind zu Hause oder man bezahlt damit einen Kinderbetreuungsplatz.
    Nur wenn es keine Kinderbetreuungsplätze gibt, gibt es auch keine Wahlfreiheit.
    Die Hauptmotivation war mE aber, dass das KBG wesentlich weniger kostet, als die Errichtung von Krippenplätzen. Ein Krippenplatz inkl. Errichtungskosten kostet dem Staat fast das doppelte.

    Gruss
    Manuela
     
  3. Holzmichl

    Holzmichl Gast

    Nummer 3 halte ich für am sinnvollsten, mit 2 und 4 könnte ich mich aber auch anfreunden.

    Das deutsche Steuerrecht ist zumindest ein bisschen ähnlich wie Nr. 2 oder 3.
    Jeder erhält grundsätzlich ein Kindergeld pro Kind und hat gleichzeitig aber für jedes Kind einen Steuerfreibetrag, welches aber mit dem Kindergeld verrechnet wird.
    D.h. jeder erhält mindestens das Kindergeld, aber wenn man Gutverdiener ist und hohe Steuern bezahlt, dann liegt der Steuerfreibetrag über dem Kindergeld und bekommt somit mehr.

    Zusätzlich gibts ein Ehegattensplitting.

    Halte ich für sinnvoll, damit sich Arbeit bei Kinder überhaupt lohnt.

    Kinderreiche Familien bekommen mit Hartz4 richtig viel Geld, was man als Arbeitssklave erstmal schaffen muss, reinzuverdienen.
     
  4. famousfive

    famousfive Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab jetzt mal die Sachleistungen angekreuzt.

    Wobei ich ein Familiensplitting auch gut fände - wenn rein die Kinder berücksichtigt werden sollten, nicht die Partner. Dafür sollte jeder verdienende Partner die Kinder voll steuerrechtlich geltend machen können, wenn er sich drum kümmert, dh jedes Kind würde doppelt zählen. Dh, getrennte Eltern könnten es genauso steurrechtlich nutzen wir solche, die zusammen sind. Nur jene, die sich echt nicht ums Kind kümmern (weniger als 3 Tage im Monat), würden um den Steuervorteil umfallen.
    --> Weiß aber nicht, ob das praktikabel ist. So käme es mir fair vor.
     
  5. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Na, das wird dann aber ein G´riss geben um die Trennungskinder:D - wie soll das mit der Mindestzeit von 3 Tagen überprüft werden? Die geschiedene Mutter schreibt dem Ex Bestätigungen:rolleyes:?
    Ich habe "Sonstiges" angeklickt, weil ich unser bestehendes System ja nicht soo schlecht finde, die FBH hat große Verteilungswirkung, ich hätte nur gerne einen größeren Anteil an Sachleistungen, z.B. gratis Ganztagsschulen, auch unter der Auflage, dass dann die direkten Transferleistungen gekürzt werden.
     
  6. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Ich denke es sollten für alle die gleichen Bedingungen geschaffen werden. Immerhin entscheidet sich ja jeder selbst für die Kinder, ob das nun Reiche, Mittelstand oder Arme sind. Früher gab es fast nichts vom Staat und trotzdem sind wir noch nicht ausgestorben bzw. haben es die Leute finanziell geschafft.

    Dass sozialbedürftige Zuschüsse bekommen ist ja in Ordnung, solange das Geld auch im entsprechenden maßen den Kindern zugute kommt. Aber es sollten nicht immer die besserverdiener die A-Karte ziehen.

    Und keine Angst ich zähl sicher nicht zu den Besserverdienern *g*

    Also ich bin für A dass alle Kinder gleich viel bekommen.

    Und auch wenn ich gleich absolut gehasst werde, aber meiner Meinung nach hätte der Mehrkindzuschlag gestrichen gehört. Immerhin entscheidet sich jeder selbst für mehrere Kinder und warum sollten 3 Kinder mehr wert sein als 2. Das Geld hätte besser in Kindergarten, Krabbelstuben etc. investiert gehört, dann hätten alle Kinder bzw. mehr Kinder was davon.
     
  7. edelfee

    edelfee Gast

    wenn du die gleiche menge an geld zur verfügung hast und ein familiensplitting einführst, gerade so wie du es dir vorstellst (ist übrigens nicht administrierbar, woher soll die steuerverwaltung wissen, wieviel sich jemand um sein kind kümmert? die können ja nicht jeder familie hinterher schnüffeln), dann bekommt keiner, der unter der steuergrenze verdient, irgendetwas bekommen. keine transfers, von der steuerreduktion hat er nix. der treichl bekommt so zusätzlich für seine kinder in etwa 30.000 bis 50.000 euro im jahr, während die sozial schwachen wenigverdiener mit kleinem einkommen und arbeitslosengeld ca. (bei 2 kindern) 5.000 bis 7.000 euro im jahr verliert... würde ca. die hälfte aller kinder betreffen.

    wieso sollten kinder im steuerrecht doppelt zählen? wo ist da die rechtfertigung?

    dein modell würde übrigens so ca. 5 Milliarden euro kosten. :D
     
  8. edelfee

    edelfee Gast

    wieso profitiert der mittelstand von transferzahlungen mehr?

    dazu muß man wissen, daß es eine verfassungsrechtlich vorgabe gibt, daß kinder bei uns grundsätzlich im steuerrecht berücksichtigt werden müssen. der gesetzgeber kann aber statt dessen transfers geben, wenn die jene höhe erreichen, die die steuerentlastung sein sollte.

    das ist unser system. das bedeutet aber, daß sehr gut verdienende leute eigentlich für ihre kinder keinen einzigen cent vom staat bekommen. die bekommen nur das zurück, was der staat ihnen vorher unzulässigerweise weggenommen hat. die einzigen, die wirklich für ihre kinder die vollen transfers bekommen, sind die sozial schwachen, denn denen müßte man theoretisch gar nix geben. die treichls bekommen vom staat nix für ihre kinder (nur sachleistungen), denn die zahlen sich die transfers selbst, indem man ihnen zuerst unzulässigerweise 100 euro wegnimmt und ihnen diese dann großzügigerweise wieder zurückgibt (was man verfassungsrechtlich tun muß). beim mittelstand ist es so, daß der teilweise echte transfers bekommt und teilweise nur das zurückkriegt, was ihm vorher nicht weggenommen hätte werden dürfen.
     
  9. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Weil der Mittelstand durch die Transferleistungen in vielen Fälle die Wahlmöglichkeit bekommt, die in Aussicht gestellt wurde.
    Die einkommensschwache Familie nicht.

    Das ist bei vielen Themen so: KBG vs Kinderbetreuungplätze, Wohnbauförderung vs. sozialer Wohnbau; Öffentlicher Verkehr vs Pendlerhilfe; Pflegegeld vs. Pflegeheimplätze, staatliche Pensionsversicherung vs privater Pensionsvorsorge usw usf

    Wichtig ist ja für die Menschen, dass ihr Bedürfnisse befriedigt werden, dass ist aber bei Transferleistungen für einkommensschwache Familien nicht wirklich gegeben.

    Gruss
    Manuela
     
  10. Dianna

    Dianna Gast-Teilnehmer/in

    sonstiges: kiga, schulgeld etc. steuerlich absetzbar machen
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden