1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Wie sieht das rechtlich aus?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Silmum1, 12 April 2010.

  1. Silmum1

    VIP: :Silber

    Könnt ihr mir bitte sagen, wie das gehandhabt werden würde: :confused:

    Ich bin jetzt noch bis Ende Juni bei meinem alten Dienstgeber angestellt, bin dienstfrei gestellt und beziehe mein Gehalt. Ab Juli würde ich mich arbeitslos melden (falls ich bis dato noch nichts passendes gefunden haben sollte) und würde dann ca. 6 Monate vom Arbeitsamt Geld beziehen.

    Nun meine Frage... was wäre, wenn ich jetzt eine Tätigkeit annehmen würde im Ausmaß von 10 Wochenstunden und diese Bezahlung unter der Geringfügigkeitsgrenze (377... Euro) wäre. Müsste ich mich dann nicht gleich bei meiner alten Firma abmelden und wie sieht das dann mit dem Arbeitslosengeld aus? Würde ich das vom AMS trotzdem bekommen?
     
  2. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Ad1:
    Der alte Arbeitgeber könnte dich möglicherweise entlassen wegen deiner geringfügigen Nebenbeschäftigung. Hier gilt zumindest eine Meldepflicht.
    Ansonsten hat die geringfügige Nebenbeschäftigung keine Auswirkung auf dein Anstellungsverhältnis.

    Ad2:
    Unter der Geringfügigkeitsgrenze sollte keine Auswirkungen auf das AMS Geld haben (das aber ohne Gewähr).
     
  3. anroma

    VIP: :Silber

    Ad3 ist auch zu berücksichtigen:

    Wenn du einen geringfügigen Job zum dazunimmst, ändert sich Sozialversicherung und Lohnsteuer - sprich beide Gehälter müssen zusammengerechnet werden und davon werden die Abzüge berechnet.
     

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