1. Reden wir miteinander ...

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wie muss eine Honorarnote aussehen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Frieda, 4 März 2007.

  1. Frieda

    Frieda imperiales Folterinstrument

    Hallo!

    Ich arbeite seit kurzem als Nachhilfelehrein auf Honorarbasis, und soll jetzt die erste Honorarnote ausstellen. Leider hab ich absolut keine Ahnung, wie so etwas aussehen soll, bzw. was draufstehen muss. Gegoogelt hab ich schon, find aber nix passendes.

    über die Honorarnote stelle ich 3 Einheiten à 20,- in Rechnung, bin also unter der Geringfügigkeitsgrenze. (Falls das von Bedeutung ist)

    Wäre echt nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

    LG Alex
     
  2. whoiswho

    whoiswho Gast

    HONORARNOTE

    Für erbrachte Dienste vom xxx und xxx erlaube ich mir Ihnen EUR xxx in Rechnung zu stellen.

    Der Betrag wurde am xxx dankend erhalten.

    Ich erkläre mich weiters selbstverantwortlich, Einkünfte jeglicher Art den zuständigen Behörden mitzuteilen und anfallende Steuern und Gebühren an genannte Stellen abzuführen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Oben machst einen Briefkopf mit deinem Namen & Anschrift und auch Namen & Anschrift des Empfänger und Datum ...

    Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen ;)
     
  3. josephine2

    josephine2 Gast

    viele nullen hinter der ersten zahl müssen drauf sein :D
     
  4. Frieda

    Frieda imperiales Folterinstrument

    danke dir!

    aber ich kann doch keinen Betrag dankend erhalten haben, wenn ich ihn grad in Rechnung stelle? oder ist das der von der letzten H.Note?

    und wenn ich geringfügig bin, muss ich ja keine Einkünfte/Steuern melden, oder? bei der Krankenkasse bin ich ja durch die Firma schon gemeldet.


    die einzige Info die ich erhalten hab, ist, dass fortlaufende Rechnungsnummer und Bankdaten drauf sein soll.


    aber dein G'satzerl schreib ich mir gleich mal ab!
     
  5. Frieda

    Frieda imperiales Folterinstrument

    dafür mach ich aber den falschen Job :D
    aber Kleinvieh macht ja bekanntlich auch Mist ;)
     
  6. whoiswho

    whoiswho Gast

    Also eigentlich muss man jede Art der Einkunft dem Finanzamt melden ... auch wenn Du geringfügig bist ... stell Dir vor, Du stellst im Monat 40 Honorarnoten zu je Euro 100,-- ... dann sind das Euro 4.000,-- und dann sind wir von geringfügig weit entfernt :eek:!!!

    Betrag dankend erhalten ... kannst ja weglassen!!!!
     
  7. Frieda

    Frieda imperiales Folterinstrument

    aber ich weiß ja sicher, dass ich im Monat nicht über geringfügig rauskomm:confused: stell ja die eine H.Note für das ganze Monat aus, und andere Einkünfte hab ich nicht!
    und beim Finanzamt gibts dann wohl ein Formular dafür?

    sorry, ist eh total peinlich, aber momentan blick ich überhaupt nicht durch!
     
  8. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Normale Geschäftsbriefform

    Textvorschlag:

    Sehr geehrte Damen und Herren!

    Vereinbarungsgemäß erlaube ich mir für erbrachte Leistungen im Zeitraum von - bis in Rechnung zu stellen:

    Betrag*
    Ich ersuche um prompte Überweisung auf mein Konto Nr. XXX, lautend auf XXX, bei der Bank XXX, BLY XXX.

    *unecht umsatzsteuerbefreit gem. § 6 Abs 1 Z 27 UStG


    Auf der Rechnung keinenfalls Umsatzsteuer ausweisen (soweit der Jahresumsatz unter € 30.000 bleibt, was bei Dir der Fall ist) - ansonsten ist diese Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen!


     
  9. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Welchen Jahresbetrag meinst Du mit geringfuegig

    Wenn Du hauptberuflich in einem Dienstverhaeltnis bist, musst Du eine Steuererklaerung abgeben, wenn Du mehr als EURO 730 dayuverdienst, soweit Dein insgesamtes Jahreseinkommen hoeher als 10.900 ist.

    Meine Tastatur ist kaputt, deshalb die seltsamen Rechtschreibfehler
     
  10. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    durch welche

    Du schreibst, Du hast sonst keine Einkuenfte
     
  11. Frieda

    Frieda imperiales Folterinstrument

    ich hab bei einem Nachhilfeinstitut einen Vertrag als freier Dienstnehmer. laut dem Institut bin ich bei der Krankenkasse gemeldet, könnte mich damit auch selbst versichern (für geringf. Beschäftigte)

    Ich werde voraussichtlich im Monat 200 - 250 Euro verdienen, kommt also aufs Jahr gerechnet auf ca 3000 Euro.
     
  12. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Okay - alles klar!

    Somit hast Du weder (eigene) Meldeverpflichtungen bei einer Krankenkasse noch beim Finanzamt.
     
  13. Frieda

    Frieda imperiales Folterinstrument

    ahhh, danke!

    langsam aber sicher hab ich mir was zuammengeschustert. eine Frage noch: muss ich das *unecht umsatzsteuerbefreit gem. § 6 Abs 1 Z 27 UStG
    trotzdem noch drunter schreiben oder fällt das jetzt weg?


    und was anderes: eine Schwangerschaft muss ich dem Institut als Dienstgeber ja ganz normal melden und hab dann auch normal Wochenschutz?
     
  14. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Freie Dienstnehmerinnen fallen nicht unter das Mutterschutzgesetz - das heißt, dass das Beschäftigungsverbot für Dich nicht gilt.

    Das Wochengeld beläuft sich pauschal auf € 7,30 pro Tag (Wert aus 2006) - bei gfg freien Dienstnehmerinnen jedoch nur, insoweit sie selbstversichert sind.

    Der Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung ist keine Pflichtangabe - ich empfehle es jedoch um Unklarheiten von vornherein auszuräumen.
     
  15. Frieda

    Frieda imperiales Folterinstrument


    allerliebste Pythia, ich danke dir vielmals für deine Hilfe!!!!!!!!

    [​IMG]
     
  16. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

  17. Noemie

    Noemie Gast

    Das gilt für freie Dienstnehmer unter der Geringfügigkeitsgrenze. Bin freier Dienstenehmer, verdienne aber um die 800 Euro im Monat (bei einer Firma). Die haben mich Mutterschutz bekommen, es sind derzeit 7,52 am Tag.
     
  18. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Verstehe ich nicht. Was heißt das?
     

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