1. Reden wir miteinander ...

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Wie ist das nun mit dem Recht am eigenen Bild?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von mcw, 20 September 2011.

  1. mcw

    mcw Gast

    Die Gesetzeslage ist ja ein bißchen schwammig, darum meine Frage nach eurer Einschätzung. Folgende Situation: zwei Personen werden ohne ihr Wissen in einem Kaffeehaus beim Billard spielen aufgenommen. Wochen später ist dieses Foto online auf der Homepage des Kaffeehaus zu sehen, zwei Menschen frontal aufgenommen beim Billard spielen. Es wird argumentiert, dass das Interieur des Kaffeehaus das eigentliche Motiv ist und die zwei Menschen sozusagen nur das nette Hintergrundgeräusch sind und es darum kein Recht am eigenen Bild gibt. Stimmt das so, oder nicht?
     
  2. KikiundLauftier

    KikiundLauftier Kiki ohne Lauf


    ich würde mal behaupten es ist nicht okay und die betroffenen personen haben das recht einzufordern, dass die fotos rausgenommen werden müssen.
     
  3. whoami

    whoami Gast

    Letztendlich wird das der Richter beurteilen müssen :D

    mMn sind Nahaufnahmen von 2 Personen kaum als Beiwerk zu einer Sache zu erklären - aber wetten würde ich hier nicht.
     
  4. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Oft reicht es schon, nur rechtliche Schritte anzudrohen. Das Risiko will keiner eingehen.

    LG,
    Glueckskatze
     
  5. mcw

    mcw Gast

    Hach, wäre es nicht mal fast schon schrecklich, gäbe es eine einfache Antwort auf eine komplizierte Frage?!
     
  6. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    In dem Fall hätte der Kaffeehausbesitzer m.E. auf jeden Fall das Einverständnis der abgebildeten Personen einholen sollen, das wäre ja auch recht einfach zu machen gewesen. Ob die beiden, wie beschrieben als " Ensemble" in dem Bild aufscheinen, hängt sicher auch von der Art der Aufnahme und der Größe der Gesichter ab.

    Die Gesetzeslage scheint tatsächlich schwammig zu sein.

    Jeder von uns kann von irgendeinem Typen mit Handy mit unrasierten Achseln, beim Mampfen eines Salatblattes, beim Hinfallen oder in sonst einer undekorativen Haltung zum Gaudium einer anonymen Internetgemeinde abgelichtet und vera****t werden kann, und dagegen kann im Grunde man genau garnix machen.

    Auf der anderen Seite müsstest Du theoretisch, wenn Du eine Alltagsszene fotografierst und dieses Foto veröffentlichen willst, jeden um Erlaubnis fragen, der erkennbar abgebildet ist, jeden Hausbesitzer, dessen begrünten Balkon Du aufnimmst, das ist einfach nicht machbar. Ich habe an einem Fotowettbewerb teilgenommen und wollte einige sehr schöne Aufnahmen gerade deswegen nicht einreichen, da mir die rechtliche Situation nicht klar genug war. (Dass solche Abbildungen nicht verletzend oder diskriminierend sein sollten, versteht sich von selbst.)
     
  7. whoami

    whoami Gast

    Ein Ja oder Nein auf deine Frage wäre mehr als hochmütig veranlagt.

    Wird im Bild eine Tiefenschärfe verwendet?
     
  8. mcw

    mcw Gast

    Ähm, keine Ahnung :confused:
     
  9. LiviaS

    LiviaS Gast

    Meine Tochter wurde mal auf einem Feuerwehrfest fotografiert und das Bild online gestellt.

    Auf Nachfragen habe ich die Auskunft bekommen, dass in dem Fall die Personen wirklich nur "Beiwerk" sind, weil sie den Flair des Festes (oder im Ausgangsfall des Kaffeehauses) wiedergeben sollen und nicht das Hauptmotiv sind und das das durchaus rechtens ist. Was im Fall meiner Tochter eh eher lachhaft war, weil sie im Großformat drauf war und nicht erkenntlich war, wo sie da eigentlich wirklich ist.

    Allerdings war die Auskunftsquelle kein Jurist, sondern nur selbst beruflich viel mit dem Thema befasst.

    Der Fotograf hat das Bild übrigens auf meine Bitte hin entfernt, aber rechtliche Schritte hätte ich offenbar keine einleiten können. (Allerdings hatte ich das auch nicht vor, von daher kann ich das auch nicht ganz sicher sagen)
     
  10. Lovis

    Lovis Gast-Teilnehmer/in

    An sich hast Du das Recht auf Dein Bild. Sprich: Das Kaffeehaus ist im Unrecht. Und wenn nur zwei Personen drauf zu sehen sind, die gut zu identifizieren sind, ist das auch kein "Beiwerk" (wie wenn jemand etwa in die Menge eines Rockkonzerts fotografiert). Als Journalistin kann ich auch nicht einfach irgendwen knipsen und das Foto dann veröffentlichen. Darf ich einfach nicht, außer es gibt ein öffentliches Interesse daran, das Foto auch ohne die Einwilligung der auf ihm abgebildeten Person zu veröffentlichen. Das Kaffeehaus kann Dich verpixeln, so dass Du nicht mehr erkennbar bist, das ist dann legal.

    Oft effektiver als Klagsdrohungen: Schick eine Honorarnote für Deine Dienste als Model. Und wenn sie nicht binnen einer Woche zahlen - mahnen. ;)
     
  11. Amira

    Amira Gast

    Ich würde darauf bestehen das Foto zu entfernen, ansonsten - wie schon erwähnt - eine Modelgage verlangen. Hatte ähnliche Erfahrungen, wobei der Journalist das Foto bei diversen Fotoplattformen dafür Lizenzen verkaufte. Nach einer Mail meinerseits, hat er es aber entfernt.
     
  12. Schaf76

    Schaf76 Gast-Teilnehmer/in

    ich glaube nicht, dass das so einfach ist. große firmen, wie z.b. die wiener linien, buchen models selbst für verschwommene personen im hintergrund, von welchen nur der rücken zu sehen ist.
     

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