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Wie ist das mit der Garantie/Gewährleistung genau? Verkäufer oder Hersteller?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von lilai, 24 Februar 2010.

  1. lilai

    lilai Gast

    An wen wende ich mich im Garantiefall? An den Verkäufer oder an den Hersteller?

    Muss der Hersteller das Produkt reparieren bzw. ersetzen, wenn der Verkäufer nicht mehr erreichbar ist (zB Konkurs - wie zB gerade Cosmos)?

    Oder kann man sich sowieso gleich an den Hersteller wenden, weils üblicherweise schneller geht?


    Hab gerade mit Philips die Erfahrung gemacht, dass die direkt ruckzuck inkl. Abholservice das Produkt austauschen. Selbiges hat bei HP auch perfekt funktioniert.
    Eine andere Hersteller-Firma macht da nun Probleme :mad: und ich soll das ganze über einen deutschen online Shop abwickeln, der nur schwer erreichbar ist.
     
  2. DiorBaby

    DiorBaby Gast-Teilnehmer/in

    Wenn es den Verkäufer nicht mehr gibt,dann würde ich mich an den Hersteller wenden.

    Welches Produkt ist es??Wann hast du es gekauft??
     
  3. Mausi88

    VIP: :Silber

    Eigentlich dort wo du es gekauft hast du die setzen sich dann mit der Firma in Verbindung, außer wenn es den Shop nicht mehr gibt dann direkt beim Hersteller.:)
     
  4. lilai

    lilai Gast

    Wenn ich aber beim Hersteller reklamieren will und nicht beim Verkäufer? Hab ich das Recht das zu tun, oder gehts nur über den Verkäufer.

    Ich fürchte über den Verkäufer brauchts Wochen.
     
  5. Q

    Q Gast

    Die Organisation der Herstellergarantie ist ganz unterschiedlich geregelt, das ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers und kein gesetzlicher Anspruch. Manche haben einen Werkskundendienst, manche arbeiten mit Rücksendungen (RMA - "Return Material Authorisation"), manche akzeptieren Garantieforderungen nur über ihre autorisierten Händler.

    Gut ist es, wenn das Gerät eine bestätigte Garantiekarte hat, dann geht es auf jeden Fall über den Hersteller. Es kann aber in Zeiten wie diesen auch sein, dass der Hersteller in Konkurs geht, dann ist es wiederum gut, dass es auch die gesetzliche Gewährleistung mit der gesetzlichen Vermutung gibt, ein innerhalb der ersten 6 Monate aufgetretener Mangel habe schon von Anfang an bestanden. Damit ist dann der Händler in der Leistung, egal ob es den Hersteller gibt oder nicht (§932 ABGB)
     
  6. Mausi88

    VIP: :Silber

    Ich glaube zuerst über den Verkäufer und nur wenns der nicht will dann über den Hersteller.
     
  7. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    ja, aber die garantie ist ja nur der verkaufsschmäh, weil es gibt eine gewährleistung. und in den seltensten fällen überschreitet die garantie die gewährleistung. aber es lässt sich mit der freiwilligen garantie natürlich besser verkaufen, als wenn man sagt, man muss sowieso gesetzlich die gewährleistung einhalten ;)

    wie es gesetzlich aussieht, weiß ich leider nicht. ich habe aber bei elektronik-geräten auch die erfahrung gemacht, dass die hersteller das selbst abwickeln. ich bin dort aus zeit-gründen direkt hingefahren.
     
  8. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    folgendes hab ich auf konsument.at gefunden
     
  9. Q

    Q Gast

    IMHO schützt die Garantie sowieso hauptsächlich die Händler, weil der Hersteller vorweg verspricht, den Krempel selber zu reparieren oder auszutauschen und damit nicht den Händler überlässt (der sich sonst im Einzelfall regressieren müsste, mit der selben Beweislastproblematik, aber vielleicht gegen einen multinationalen Konzern, also - mühsam)
     
  10. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Nun, zuständig ist der Händler - und der gibt an den Hersteller weiter. Wenn du direkt zum Hersteller gehst, gehts meist schneller.

    jein - das kommt auf die Herstellergarantie an.

    ist empfehlenswert.

    und genau ads ist der grund, warum etwa 3/4 der Produkte, die ich vertreibe, von HP oder Philips sind - kaum eine anderen Firma ist auch nur annähernd so Kundenserviceorientiert - länger als 2,3 Tage dauert da nix.

    Hier ists ein bissi problematisch.
    Man muß 2 Dinge unterscheiden - es gibt reguläre Ware und Grauware.
    Unter Grauware fallt zum Beispiel Ware die für Länder produzeirt wurde mit 2 Monaten gesetzlichem Gewährleistungsanspruch. Der Hersteller sagt somit "tja, schau halt, wo du kaufst"
    Für Onlineshops ists eine gute Sache, Grauware der regulären Ware beizumischen, um somit die Preise drücken zu können. Und in Preisvergleichsseiten gut da zu stehen.

    Wenn mir wer kommt mit einem Angebot für einen HP LaserJet 1006 um 75 Euro (somit etwa 1/4 unterm regulären Händlereinkaufspreis) vorlegt, dann mach ichs jetzt so, daß ich 10 Euro Prämie anbiete, wenn er ihn dort kauft und die Seriennummer auf der Rechnung stehen hat.

    Die Kunden können das nicht wissen, nicht nachvollziehen und vor allem, meist merkens sies erst, wenn was kaputt ist. Schlimmer ists bei Produktfälschungen - wenn man den Drucker einschickt und als Rückmeldung kommt, daß das gerät mit dieser Seriennummer aufgrund eiens Fehlers in der charge vor einem halben Jahr zum shredder geführt worden ist und nicht mehr existieren dürfte. Oder nie produziert wurde.

    Wie gesagt - für den Endkunden extrem schwer - ich denke halt, daß es der "Preis" dafür ist, daß man alles weit billiger bekommt, als sonst üblich.
     
  11. Sab-22

    Sab-22 Gast-Teilnehmer/in

    lt. Werbeaussendung übernimmt MediaMarkt jetzt die Gewährleistung/Garantieabwicklung im Fall von Cosmos
     
  12. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    In der EU beträgt die Gewährleistung generell 2 Jahre.
     
  13. Die gesetzliche Haftung (=Gewährleistung) bei beweglichen Sachen beträgt 2 Jahre, bei unbeweglichen 3 Jahre und diese ist verschuldensunabhängig.

    Garantie ist dagegen eine freiwillig vereinbarte Haftungsübernahme.
    :wave:
     
  14. Q

    Q Gast

    Der wesentliche Unterschied ist aber doch, dass sich Gewährleistung nur auf Mängel bezieht, die zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden haben, und nicht auf Mängel, die erst im Gebrauch entstehen.

    Dieses Prinzip wurde nur insofern aufgeweicht, als in den ersten 6 Monaten nach Kauf die gesetzliche Vermutung gilt, ein Mangel habe bereits zum Übergabezeitpunkt bestanden. Der Gegenbeweis bleibt aber auch hier zulässig, nur trifft jetzt die Beweislast den Händler und nicht den Kunden.

    Einfaches Beispiel: eine Dieseleinspritzpumpe, die ein Jahr und 15.000 km lang gut funktioniert und dann die Batschen streckt, ist kein Gewährleistungsfall, aber ein Garantiefall (sofern der Autohersteller länger als ein Jahr Garantie gewährt). Versagt die Einspritzpumpe schon nach drei Monaten, gilt die Vermutung, sie habe schon von Anfang an einen (in diesem Fall verborgenen) Mangel aufgewiesen, und der Händler kann aus Gewährleistung in Anspruch genommen werden.

    Wichtig bei Gebrauchtwagen.
     

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