1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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wie ist das eigentlich...?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Vanille, 27 Juni 2011.

  1. Vanille

    VIP: :Silber

    wenn mir ein Fotograf Fotos von mir zuschickt (weil ich an einer Sportveranstaltung teilgenommen habe und anhand der Startnummer identifiziert werden konnte).

    .... in einem nicht zugeklebten Kuvert mit Zahlschein drinnen. Dazu eine Karte mit dem Text, dass ich die Bilder erwerben und auch nachbestellen kann. "Sollten Sie keine Interesse am Erwerb Ihrer Bilder haben, dann schicken Sie die Aufnahmen einfach an uns zurück."

    Was wenn ichs nicht mache? Ich hab nicht darum gebeten, fotografiert zu werden, geschweige denn, Bilder zugeschickt zu bekommen.
    Warum sollte ich mir jetzt die Mühe machen, das Kuvert zur Post zu bringen?
    Was, wenn mir nur 1 der 4 Bilder gefällt - am Zahlschein steht 22,50. Kostet ein Bild wirklich 5,625? Komischer Preis.

    Ich finde einfach diese Art Geschäftemacherei präpotent und will da nicht mitspielen.

    Hat der Fotograf ein Recht mich zu mahnen, wenn ich ihm die Bilder nicht zurückschicke?
     
  2. teargarden

    teargarden Gast-Teilnehmer/in

    Vorweg: bin nicht juristisch bewandert

    Allerdings hatten wir die Thematik vor zwei Jahren mit den Schulfotos der Kinder.
    Der Fotograf hat uns, ein halbes Jahr später, nochmals - unaufgefordert - Fotos der Kinder (vergrößert, in Kartenform, etc) zugesandt, mit Zahlschein oder einfach zurückschicken Option.

    Ich hab weder bezahlt, noch zurückgeschickt, weil ich mir dachte, das kann nicht des rechtens sein. Hab es darauf ankommen lassen.

    Und kurz danach habe ich in der Zeitung gelesen, dass dieser Fotograf per Gerichtsbeschluss aufgefordert wurde, besagte Methoden zu unterlassen.
    (oder so - wie gesagt, kein Jurist)
     
  3. ellela

    ellela Gast

    Vor langer langer Zeit gabs mal ein Judikat, dass man solche Zusendungen NICHT zurückschicken muss, sondern nur aufbewahren.
    WEiß aber nicht ob das noch aktuell ist.
     
  4. Panther

    Panther Gast

    Ich würd's nicht zurückschicken und abwarten. Was will er tun? -Da bist du auf Bildern, um die du nicht gebeten hast.

    P.
     
  5. leelee

    leelee Gast

    Nicht mal mehr aufbewahren muss man unaufgefordert zugeschickte Sachen. Du kannst sie auch wegwerfen, benutzen oder was immer.

    Es sei denn, du müßtest annehmen, die Sache wäre irrtümlich an dich verschickt worden. Sieht hier aber nicht danach aus.
     
  6. Vanille

    VIP: :Silber

    Danke für die Antworten.

    Dann lieg ich nicht so falsch mit meinem Gefühl.
    Ich werd mir die Fotos mal aufheben - eines find ich ja ganz nett, zahlen werde ich nicht dafür. Ich hätt sie auch nicht gekauft, wenn sie dort (wie im Disneyland) gleich zum Kauf angeboten worden wären.

    Irgendwie schon dreist. Der Fotograf bietet auch kein Entgegenkommen wie Antwortkuvert mit "Porto zahlt Empfänger" etc.
    (v.a. kann der Fotograf die rückgesendeten Fotos sowieso kübeln... somit wärs nur ein Geschäft für die Post;))
     
  7. Vanille

    VIP: :Silber

    und wenn der Fotograf mir blöd kommt, dann schreib ichs euch wieder! Ihr müsst mir dann weiterhelfen! ;):D
     
  8. Bez

    Bez Gast-Teilnehmer/in

    Wobei... Außer diesem Thread gibt es keinen Beweis, dass Du die Fotos überhaupt bekommen hast. Eingeschrieben hat er's ja nicht, oder?
     
  9. Vanille

    VIP: :Silber

    uppps, dann löschen wir diesen Beitrag lieber gleich....;)

    wobei wer weiß schon, dass Startnummer xxx Vanille war!:cool:
     
  10. Vanille

    VIP: :Silber

    und ein guter Gedanke - danke! An dieses Argument hätte ich im Falle einer Mahnung sicher nicht gedacht!:)
     
  11. leelee

    leelee Gast

    Selbst das würde ihm nichts nützen. Das ABGB spricht da eine recht klare Sprache. ;)
     
  12. vnvnation

    vnvnation Gast-Teilnehmer/in

    uns hat ein netter salzburger fotograf vor ca. 2 jahren ebenfalls nicht bestellte vergrößerungen der schulfoto´s mit rechnung gschickt
    ich hab ihn angerufen und ihm nahegebracht das ich diese weder bezahle noch zurückschicke da ich sie nicht bestellt habe, er sie aber gerne persönlich bei meinem gartentürl abholen kann
    dieser besagte fotograf dürfte der selbe wie bei teargarden gewesen sein, da auch von ihm ca 1 woche später ein artikel in der zeitung stand

    hier ein link zur AK
    [ame="http://salzburg.orf.at/stories/392622/"]Ärger über unerwünschte Schulfotos - oesterreich.ORF.at[/ame]
     
  13. Alles, was nicht eingeschrieben kommt, geht mich sowieso nix an, wenn's mir nur ein kleinwenig dubios erscheint.
     
  14. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Vorsicht! Durch Benutzen kann eine implizite Angebotsannahme entstehen und dann ist ein rechtlich bindendes Geschäft entstanden.
     
  15. Artemis

    Artemis Gast-Teilnehmer/in

    Nein. Behalten und verwenden ist keine Annahme des Rechtsgeschäftes. So eins kommt nur in übereinstimmender Willenserklärung zustande.

    Eine konkludente Handlung, mit der der Vertrag zustande käme, wäre "stillschweigend" das Geld zu überweisen.

    Das einfache Behalten von unaufgeforderten Dingen ist keine. Weil von mir nicht erwartet werden kann, dass ich etwas mit Einsatz meines "Aufwandes", meines Treibstoffes, zur Post bringe und zurückschicke, was ich weder verlangt noch gewünscht habe.

    Meine Meinung, man korrigiere mich, wenn ich daneben liege.
     
  16. leelee

    leelee Gast

    Da ist der Gesetzgeber aber offenbar anderer Ansicht:

     
  17. Belico

    VIP: :Silber

    ich hab die nach LAufveranstaltungen auch immer zugeschickt bekommen...
    Habs auch irgnoriert und nix getan, passiert is nix, die Fotografen wissen eh wie der Hase läuft:rolleyes:.

    Beim letzten Wachaumarathon habens es aber schon gscheiter gemacht. Die Fotos wurden nicht mehr zugeschickt, sondern im Web abgelegt und von dort aus konnte man sie gleich online bestellen wenn man wollte.

    Da sparen sie sich wenigstens das Porto...
    lG
    Beli
     
  18. ellela

    ellela Gast

    Ah cool. War jetzt irritiert und hab nachgeschaut, ist 1997 novelliert worden. Da hatte ich BR schon hinter mir :cool:
     
  19. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Ich auch. :eek:
     
  20. Vanille

    VIP: :Silber

    ja, genau.
    Derselbe Fotograf hat mir im März bereits Fotos von einem anderen Lauf per Mail geschickt - mit Sigel drauf, zum Bestellen.
    Das fand ich ok.
    Vielleicht war es ihm aber zu wenig lukrativ. Keine Ahnung.

    Ich freu mich einfach über das eine Foto, das mir gefällt und heb mir alle auf. Benutzen ist jetzt eh nicht sooo ein Thema, das Foto wird ja durchs anschauen nicht weniger!;)

    So gesehen hat er mir dann ja einen Gefallen getan!:cool:
     

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