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WIe hoch ist die Strafe für abgelaufenes Pickerl?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Arielle, 18 Januar 2010.

  1. Arielle

    Arielle Gast-Teilnehmer/in

    Heute hatte ich einen Zettel hinterm Scheibenwischer, das ich eine Anzeige bekomme wegen dem abgelaufenen Pickerl, das ist mir blöderweise total entgangen dass das schon abgelaufen ist :eek:

    Mit welcher Strafe muss ich da rechnen? Also wie hoch? Weil beim Öamtc steht theoretisch über 2000 Euro :eek:
     
  2. diane

    diane Gast-Teilnehmer/in

    puh!

    ein freund von mir hatte ein ähnliches erlebnis, nur wurde sein abgelaufenes pickerl bei einer verkehrskontrolle festgestellt. er hat binnen 2 tagen auf dem zuständigen posten erscheinen müssen und vorzeigen müssen dass sein auto nun ein pickerl hat. er war ca ein halbes jahr darüber. ob er etwas gezahlt hab weiß ich leider nicht.

    lg diane
     
  3. M542

    M542 Gast-Teilnehmer/in

    Uns ist das in der Firma auch mal passiert, da war das Pickerl ein halbe Jahr abgelaufen.
    Wir mussten dann eine Verwaltungsstrafe von 40 Euro bezahlen
    Außerdem haben wir den Lenker bekanngeben müssen der das Auto abgestellt hat.

    Lg
    M542
     
  4. geh mit dem wisch zur polizeidienststelle, die das ausgestellt hat und zeige dich reuig, sag, daß du morgen mit neu bepicktem auto vorbeikommst (oder noch besser nimm das neu bepickerlte auto gleich mit) und passt.
    so hab ich es gemacht. ;)
    kostenpunkt 0, aufwand = ein ausflug zur polente
     
  5. buecherwurm

    buecherwurm Gast-Teilnehmer/in

    GG hat vor längerer Zeit mal 50 Euro bezahlt.
    Da waren wir grad am umsiedeln und er hats total übersehen.
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wie hoch das derzeit kommt, kann ich dir nicht sicher sagen.
    Ich selbst hatte vor rund 15 JAhren dasselbe erlebt und damals ein Strafmandat iHv ATS 500,-- bezahlt.

    NAchdem dein Auto gestanden ist und nicht in Betrieb war, demzufolge auch nicht mit dem Prüfzug auf etwaige Mängel überprüft werden konnte wird die Strafe mal nicht so schlimm ausfallen.
    Es kann dir allerdings passieren, dass du eine Vorladung zur behördlichen Überprüfung deines Fahrzeugs nach §56 bekommst und du dann vorfahren musst.

    Ich würde dir ans Herz legen schnellstmöglich das Pickerl zu machen und die zuständige PI zu kontaktieren um eine §56 Vorladung zu ersparen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  7. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    die strafe ist nicht das drama..... eher die vorladung zu einer §56-überprüfung, die strenger ist als die normale §57a-pickerlüberprüfung und die im normalfall kaum ein älteres gebrauchtes auto übersteht....
    dort bekommst du eine nachfrist von 14 tagen zur mängelbehebung oder verschrottung. :cool:

    http://versa.bmvit.gv.at/index.php?id=60
     
  8. Arielle

    Arielle Gast-Teilnehmer/in

    Danke für eure Antworten!

    Wenn ich inzwischen ein neues Pickerl hab, muss ich dann trotzdem zu dieser "strengeren" Überprüfung?

    Mein Auto ist zum Glück eh noch nicht so alt, Baujahr 2003!
     
  9. MatsBM

    MatsBM Gast

    Es kann dir sehrwohl passieren.

    Die Polizisten melden dies der Behörde (BH, in Wien BPD oder irgenda MA) weiter und diese veranlasst dann dass dein Fahrzeug zur Überprüfung nach §56 vorgeführt werden muss.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  10. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    ja

    :cool:
     

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