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Wie berechne ich Steuerklasse

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Zessin, 25 Januar 2010.

  1. Zessin

    Zessin Gast-Teilnehmer/in

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine grundsätzliche Frage und zwar heißt es ja das man die Betreuungskosten dem jenigen in den Steuerausgleich geben soll der mehr verdient, entweder bringe ich da etwas durcheinander oder verstehe unser Steuersystem nicht, aber ich dachte immer das die jenigen die nicht so viel verdienen davon etwas haben sollten, und wie berechne ich das, damit ich weiß ob ich sie nun bei GG oder bei mir in den Steuerausgleich geben soll?

    Wie macht sich das eigentlich bemerkbar, d.h. ich bekomme nicht mehr raus als vorher, sondern es wird nur steuerlich, d.h. bei der Lohnsteuer weniger die ich zu bezahlen habe

    Freue mich auf Antwort

    LG

    Zessin
     
  2. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Hallo,

    hier ein link zu den Tarifstufen:
    http://www.help.gv.at/Content.Node/80/Seite.800210.html#berechnungsteuer

    Zu deiner Frage, wie es sich bemerkbar macht:
    Bei der Lohnverrechnung werden die Sozialabgaben und bekannte Abzugsposten abgezogen und der Rest lohnversteuert. Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird dann geschaut, ob es nicht noch andere Abzüge gibt und für diese wird die Lohnsteuer zurückerstattet. D.h. Die Kinderbetreuungskosten reduzieren die Höhe deiner lohnsteuerpflichtigen Einkünfte und deshalb kriegst du Geld zurück.

    Faustregel, wer mehr verdient sollte die Kinderbetreungskosten in die Arbeitnehmerveranlagung hineingeben, weil höheres Gehalt, heisst höhere Lohnsteuerpflicht.

    Ad: "ich dachte immer das die jenigen die nicht so viel verdienen davon etwas haben sollten". Es bringt allen etwas, die Lohnsteuer bezahlen (und damit den ganzen Staat finanzieren) und die, die ohnehin keine bezahlen brauchen auch keine zurückbekommen. Aber das ist jetzt nur mal meine Meinung.
     
  3. Zessin

    Zessin Gast-Teilnehmer/in

    Vielen Dank für deine Antwort, Obsidian.
    Heißt das im Klartext ich bekomme für die Betreuungskosten etwas cash zurück, nicht meine Lohnsteuer wird dadurch reduziert.
    Ich glaube ich steh auf der Leitung. :eek:rolleyes:

    Zessin
     
  4. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    :) Halb richtig ;)

    Sagen wir du hast 30000 Euro lohnsteuerpflichtiges Einkommen. Dafür wird dir bereits von deinem Arbeitgeber die entsprechende Steuer abgezogen. Von deinem Nettoverdienst gibst du 1000 Euro für Kinderbetreuung aus. Dann machst du diese 1000 Euro bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend. Das Finanzamt berechnet daraufhin die Steuer neu für 29000 Euro und überweist dir die Differenz (du hast schliesslich für 30000 Steuer bezahlt).

    Und hier kommen die Tarifklassen ins Spiel. Wenn du z.B. von Haus aus nur 10000 Euro lohnsteuerpflichtiges Enikommen hättest, würdest du keine Lohnsteuer zahlen und somit keine Differenzzahlung zu 9000 Euro (10000-1000 Kinderbetreuungskosten). Deshalb sollte der besserverdienende die Kinderbetreuungskosten geltend machen.
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Betreuungskosten verringern deine Lohnsteuerbemessungsgrundlage und somit wird eine Steuergutschrift ausbezahlt.
    Wenn du z.B. 2000 Euro an Betreuungskosten geltend machst, dann verringert sich deine LStBMG um 2000 Euro und somit bekommst du je nach Steuerklasse eine Gutschrift iHv
    36,5% von den 2000,-- bei Einkommen zw. 11.000,-- und 25.000,--
    43,214% bei Einkommen zw. 25.000,-- und 60.000,--
    50% bei Einkommen über 60.000,--

    Liebe Grüße
    Mats
     

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