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Wichtige Frage wegen Zuverdienst

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Tanja1607, 12 Mai 2010.

  1. Tanja1607

    Tanja1607 Gast-Teilnehmer/in

    Wieviel darf ich jetzt eigentlich zum Kindergeld dazuverdienen? Bei mir is die Karenz am 10.07.2010 aus, also bald. Könnte nun aber sein, dass i schon vorher einen Job habe. Jetzt weiß i net, wie i das machen soll bzw. machen kann. Weiß das zufällig jemand.
    Achja...es is ein 20 Stunden Job in einem Büro.
    Danke im Voraus
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    Ich vermute mal dass du mit Ende der Karenz den KBG-Bezug meinst, oder bist du bei deinem AG in Karenz und möchtest bei einem anderen AG vor Ende der Karenz zu arbeiten beginnen und das karenzierte Dienstvehältnis beenden?

    Bei den 15+3,20+4,30+6 Varianten darfst du eine Zuverdienstgrenze von 16200,-- jährlich erreichen (entspricht monatlich Brutto ca. 1200,-- Euro).
    Wenn du allerdings einen bestimmten Zeitraum des KBG-Bezugs kein zusätzliches Einkommen hattest und im restlichen Zeitraum sehrwohl, dann dürftest sogar noch mehr verdienen.
    Mit dem 20h Bürojob sollte sich das auf alle Fälle ausgehen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  3. Monika-Stefanie

    Monika-Stefanie Gast-Teilnehmer/in

    Was du im Juli verdienst, ist vollkommen egal, da bis 10. die Zeitspanne weniger als 16 Tage ist und somit zum Zuverdienst nicht zählt.

    Von Jänner bis Juni darfst du EUR 8.100,- Lohnsteuerbemessungsgrundlage bzw. 60 % von deinem letzen Bezug verdienen (je nachdem was für dich besser ist). Es ist egal, ob du alles in einem beliebigen Monat oder aufgeteilt über mehrere Monate verdienst.

    Wenn ich davon ausgehen, dass wir bereits Mai haben, du also frühestens in der 2. Maihälfte beginnen wirst und bis jetzt im Jahr 2010 nichts verdient hast, geht sich 20-Stunden-Bürojob locker aus. Falls nicht lass es mich wissen, denn den 20-Stunden-Job mit diesem Gehalt hätte ich dann auch gerne ;)

    Das ist bei dir zwar nicht notwendig, aber man könnte auch auf einen bestimmten Monat KBG im Vorhinein verzichten oder halt dann einfach das entsprechende KBG zurückzahlen.
     

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