1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Wichtige Frage an die Vertragsbediensteten unter euch

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von HerziiPinkii, 5 Februar 2010.

  1. HerziiPinkii

    HerziiPinkii Gast-Teilnehmer/in

    Hätte da mal eine Frage an alle Vertragsbediensteten bezüglich der Grundausbildung, da sich bei mir in der Firma niemand auskennt.

    Wenn man in der Entlohnungsgruppe v3 eingestuft ist und man auch in der Entlohnungsgruppe bleibt, muss man dann die Grundausbildung für v3 machen oder?
    Oder kann die Firma einen auch die Grundausbildung für die Entlohnungsgruppe v2 vorschreiben, obwohl es absehbar ist das keine Einstufung in v2 stattfinden wird.

    Wenn die Firma einen in die Grundausbildung für v2 steckt und im Ausbildungsplan unter Verwendungsgruppe VB / v2 steht, muss man dann nach der Grundausbildung in v2 eingestuft werden oder kann einen die Firma trotzdem in v3 lassen?

    Achja und wie ist das mit dem Gehalt, gibt es da verschiedene Modelle oder ist es einheitlich, dass man 5% weniger von dem Gehalt das man nach Abschluss der Grundausbildung bekommen würde, bekommt?

    Vielleicht gibt es hier ja VB die sich diesbezüglich auskennen oder mir sagen können an wem ich mich da wenden kann.

    lg
     
  2. muell23

    muell23 Gast

    Habt ihr keine Gewerkschaftsvertreter - die sind sonst sehr motiviert in diesen Dingen und können auch helfen. Personalvertretung (kommt natürlich drauf an, was die kann) ist bei uns auch sehr gut.
     
  3. knuddelmausal

    knuddelmausal Gast-Teilnehmer/in

    Hast du überhaupt schon die Ausbildung für v3? Kriegst du noch 95% oder 100% mit Funktionszulage.
    Die Ausbildung für v2 kannst erst machen wennst klarerweise die für v3 hast.
    Arbeitsplatz müssen sie dir keinen geben nur weil du die Ausbildung für v2 schon hättest.
    Nur wenn du die Ausbildung schon hast, hast du natürlich einen klaren Vorteil gegenüber denen die diese noch nicht haben wennst dir einen v2 Posten suchst.

    Aja v2 Posten brauchst auch eine Matura ohne der ist es nicht möglich.
     
  4. HerziiPinkii

    HerziiPinkii Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin in der Entlohnungsgruppe v3 und bekomme 95%. Habe eine Lehre bei uns in der Firma gemacht und musste die v3 GA nicht absolvieren. Bei uns meldet man sich nicht selbst für die GA an so wie es in anderen Dienststellen meist üblich ist, sondern bei uns macht das die Personalabteilung und die haben mich für GA v2 angemeldet.
    Bei uns gibt es da kein Mitspracherecht, man erfährt nur das man die GA absolvieren muss und bekommt dann die Termine. Natürlich hab ich mich damals gefreut als ich gesehen habe das ich die GA für v2 machen muss, weil ich dachte juhu ich werde dann auch in v2 eingestuft - was mir vorige Woche die Sekretärin unseres Personalchefs auch bestätigte. Einen Tag später auf einmal hörte ich das Gegenteil. Ich sehe nicht ein das ich die GA für v2 machen soll, wenn ich nicht davon profitiere, wenn ich eh v3 bleibe, dann reicht ja auch die GA für v3. Oder können sie mich zwingen das ich die GA für v2 mache, obwohl ich weiterhin in v3 bleibe und es keine Aussicht gibt das ich in v2 aufgestuft werde?

    Das stimmt nicht - zumindest bei uns nicht. Wir haben Leute die haben gar keine Ausbildung und sind auch in v2 eingestuft und dann gibt es auch welche die haben nur eine Lehre und gar keine GA gemacht und sind in v1 eingestuft.
    VB werden nach der Arbeitsplatzbeschreibung eingestuft, nur die Beamten werden nach Ausbildung eingestuft.

    Habe heute übrigens einen Termin bei unserer Gewerkschaft.

    lg
     
  5. knuddelmausal

    knuddelmausal Gast-Teilnehmer/in

    Also mich würd mal interessieren wo du genau arbeitest.
    Schau mal in deinen Vertrag rein da müsste ja drinnen stehen das du eben in einer gewissen Zeit die GA absolvieren musst. Würd da ein bisschen aufpassen.
    Die GA hat nichts damit zu tun ob du VB oder Beamte bist, die muss normalerweise jeder machen. Es gibt nur ein paar Fälle die es sich erspart haben aber die hatten einfach nur Glück.
    Ob sie dich zur v2 GA zwingen können glaub ich eigentlich nicht.
    Als VB brauchst du genauso die Ausbildung. Für v3 reicht ne Lehre, für v2 brauchst Matura und für v1 musst studiert haben, würde mich wundern wenns bei euch anders ist.
     
  6. HerziiPinkii

    HerziiPinkii Gast-Teilnehmer/in

    Hallo :)

    Ja es steht auch drinnen bis wann ich die GA absolvieren muss. Aber es steht auch drinnen für die Bewertungsgruppe v2. War jetzt schon bei der Gewerkschaft bei uns im Haus und beim Personalchef - naja hätte ich mit einem leeren Plastiksackerl gesprochen wäre ich sicher schlauer :D
    Nein das stimmt nicht, als VB ist es egal welche Ausbildung du hast, es kommt darauf an wie die Arbeitsplatzbeschreibung dann bewertet wird. Beim Beamten wird nach Ausbildung eingestuft. So haben sie es uns auf der Verwaltungsakademie erklärt und so hat es mir auch die Gewerkschaft erklärt. Aus diesem Grund gibt es ja bei uns Leute die mit einer Lehre eine v1 Einstufung haben - die haben eine Seitenlange Arbeitsplatzbeschreibung die dann dementsprechend eingestuft wurde.

    Allerdings wurde mir erklärt, dass sie bei uns im Haus nur alle 1-2 Jahre eine Art "Bewertungsrunde" machen, dass heißt die Arbeitsplatzbeschreibungen werden 1-2 Jahre gesammelt und danach gesammelt an das BKA zur Bewertung übermittelt.
    Mich würde interessieren ob das gesetzlich festgehalten ist, dass man die Arbeitsplatzbeschreibungen so lange sammeln darf? Oder ob man die sobald eine vorliegt, prüfen und an das BKA übermitteln muss?

    Ich kann mich schwach erinnern das dies mal auf der Verwaltungsakademie erwähnt wurde, aber leider weiß ich es nicht mehr genau und bei uns im Haus kennt sich leider niemand aus. Weiß echt nicht wem ich fragen soll/könnte?!?

    Es geht ja doch um mehr Geld und warum soll ich das herschenken, wenn es mir wahrscheinlich "zusteht". Der Personalchef hat gemeint bei der nächsten "Bewertungsrunde" werde ich berücksichtigt, aber wann das ist kann er eben nicht sagen, also so alle 1-2 Jahre. Wenn ich wüsste das es gesetzlich festgehalten ist, dass man sie nicht sammeln darf, dann könnte ich die Arbeitsplatzbeschreibung anfertigen und damit zum Personalchef gehen und verlangen das sie die sofort an das BKA übermitteln, aber dazu bräuchte ich halt etwas schriftliches (Gesetzestext, etc.) auf das ich mich berufen kann.

    lg
     
  7. mcw

    mcw Gast

    Ähm, das klingt ziemlich wild, Leute die als v1 eingestuft sind und keine akademische Ausbildung haben? Wo arbeitest du?
     
  8. knuddelmausal

    knuddelmausal Gast-Teilnehmer/in

    Das is ja das was ich auch mein, ich hab das noch ned gehört das sowas geht.

    Frag doch mal deinen Personalvertreter der müsste dir normalerweise helfen können.
    Wäre nett wenn du mir vielleicht per pn sagen würdest wo du arbeitest interessiert mich irgendwie.
    Bei uns geht es nämlich überhaupt nicht nach der Arbeitsplatzbeschreibung man braucht die dazugehörige Ausbildung und das hab ich auch in meinen V3 Grundausbildungskurs so gelernt. Es is egal ob du Beamter bist oder VB.
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden