1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Wertpapierdepot

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von anroma, 5 Juni 2013.

  1. anroma

    VIP: :Silber

    Hallo,

    weiß zufällig jemand, wie es sich nach einem Todesfall mit einem Wertpapierdepot verhält?

    Wertpapiere sind ja doch schwankend, wird das bis Auflösung des Depots "eingefroren" oder gehen die Kursschwankungen unvermindert weiter?
    Kann es passieren, dass man nach Ende der Verlassenschaft weniger rausbekommt, als dem Notar bei der Todesfallaufnahme gemeldet wurden?
     
  2. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Hau mi net, es werden sicher noch Schlauere kommen.
    Soweit ich weiß wird die Vermögensfeststellung mit dem Kurs zum Todestag gemacht.
    Bevor nicht abgeschlossen ist, geht nix.

    Bei einem Streit um´s Erbe, kann man so begünstigt ganz schon arm oder reich dastehen.

    Das habe ich in Erinnerung, aber vielleicht hat sich da schon etwas getan.

    Es macht Sinn dem Haupterben bei Lebzeiten eine Vollmacht mit der Verfügungsgewalt auszustellen.

    Die Deutschen haben´s noch lustiger, die Erbschaftssteuer wird nach dem Sterbezeitpunkt berechnet und ist im schlimmsten Fall mit nix zu bezahlen.

    Wie gesagt, alles halbes Wissen zusammengesammelt über Jahre - wir haben Vollmachtslösungen.
     
    0xym0r0n gefällt das.
  3. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Ja, oder umgekehrt. ;)
     
  4. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    am besten umgeht man so etwas mit einem online-broker und verfügungsberechtigungen für zb partner und kinder.
    wenn man momentan keinen zugriff bieten will, kann man die passwörter deponieren und nach dem todesfall weiterreichen lassen.
     
    no-mercy gefällt das.
  5. sonnengelb

    VIP: :Silber

    natürlich schwanken die weiter.

    geht ja auch gar nicht anders. wenn man die Papiere ein paar Wochen später zu Geld machen will und sie in dieser Zeit Kursverluste eingefahren haben ist ja kein Käufer bereit mehr als den aktuellen Marktwert zu bezahlen nur weil die Papierln aus einer Erbschaft stammen die vor diesen paar Wochen noch mehr wert war.

    LG
     
    no-mercy gefällt das.
  6. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    Wird zwar funktionieren, man macht sich dann jedoch aus meiner Sicht strafbar, da der Wert in die Verlassenschaft hinzuzurechnen ist.
    Die sichererste Variante ist wie beim Konto ein "oder"-Depot zu führen inkl. Einzelverfügungsberechtigung.
     
    #6 IronEagle, 13 Juni 2013
    Zuletzt bearbeitet: 13 Juni 2013
  7. anroma

    VIP: :Silber

    Ich schupf das nochmal hoch, weil ich denke, es muss doch möglich sein, dass mit Bekanntgabe des Todes die Wertpapiere verkauft werden, und dem Notar die Summe bekanntgegeben wird, die vom Verkaufserlös abzüglich aller Spesen übrigbleibt und dieses Geld dann gesperrt wird, bis die Einantwortung da ist.

    Wäre das nicht die "ehrlichere" Variante?
     
  8. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    nein, das geht so nicht. dann steigen die papiere und die leute maulen wieder. im endeffekt muß sich der erblasser zu lebzeiten etwas einfallen lassen....
     
  9. anroma

    VIP: :Silber

    Demnach dürfte man nie verkaufen, weil sie immer steigen und fallen.
     
  10. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    aber geh. natürlich kannst du damit machen was du willst. aber die verlassenschaft muß eben abgewickelt sein.
     
  11. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    Tin Machine triffts aufn Punkt. Fällt der Kurs, maulen alle, weil nicht verkauft wurde, steigt der Kurs maulen alle, wenn verkauft wurde... ist halt so bei den Wertpapieren. Du erbst ja die Wertpapiere, nicht deren Gegenwert in Bar... würde man nur die Werte erben, müsste man demnach auch das Haus, das Auto und sowieso alles zu Geld machen, weil alles an Wert verlieren könnte...
     
  12. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Nein das geht nicht.
    Wer sollte sie denn verkaufen?

    Wie gesagt, in Österreich geht es uns noch "gut".
    Die Deutschen zahlen die Erbschaftssteuer vom Wertpapierwert zum Todeszeitpunkt, ganz egal ob am End noch etwas übrig ist oder nicht. ;)

    Man hat Möglichkeiten es sich bei Lebzeiten für die lieben Nachkommen zu richten, wenn man es nicht tut, dann halt nicht.
     
  13. sonnengelb

    VIP: :Silber

    hi

    wie die anderen eh schon geschrieben haben:

    man erbt den sachwert und nicht das Geld.

    bei anderen sachwerten wie Immobilien, Kunstgegenständen, Autos, der Briefmarkensammlung, dem Schmuck müsste man dann auch ähnlich verfahren. und solche Notverkäufe wären dem Erlös da sicher abträglich. abgesehen davon dass man den erben damit die Möglichkeit nehmen würde die Sache an sich in Besitz zu nehmen - zb weil man den Goldring der Oma einfach als Erinnerung behalten will. und der Goldpreis schwankt auch.

    du solltest auch bedenken:
    bei Wertpapieren - die noch dazu im laufe von ein paar Wochen volatiler als zb wertvolles Porzellan sein können - kriegt man als erbe Veränderungen im Wert durch die tägliche Kursbildung viel bewusster mit. ob man die Eigentumswohnung zwei Monate früher um fünf Prozent mehr verkaufen hätte können - weil zb ja grade der perfekte Käufer da gewesen wäre für den genau diese Wohnung ideal gewesen wäre - bekommt man ja gar nicht mit.

    abgesehen davon dass das rechtliche Procedere auch eingehalten werden muss.

    LG sonnengelb

    ps die Situation Wohnung - perfekter Käufer habe ich schon einmal miterlebt. die Nachbarn hatten Interesse und es war reines Glück für alle beteiligten dass zum richtigen Zeitpunkt die Sprache drauf gekommen ist. LG
     
  14. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Warum macht man sich strafbar? Nur das Weiterreichen der Passwörter um den Besitz auch im Ablebensfall zu sichern, ist erlaubt, strafbar wäre. wenn das Depot dann nicht in die Verlassenschaft aufgenommen wird und dadurch andere Erben benachteiligt werden.
     
  15. sonnengelb

    VIP: :Silber

    wie wäre das genau?
    ist weiterreichen von pasaswörtern von bankenseite aus überhaupt gestattet?
    was meinst du mit Besitz sichern genau? nur einen Blick drauf werfen? verkaufen?
    gestattet die Kenntnis des Passwortes des verstorbenen (ohne eigene verfügungsberechtigung) überhaupt einen Handel mit den Papierln? abgesehen davon dass sich sonst womöglich ein anderer erbe aufregen würde wenn das zeug anschließen an wert gewinnen würde.
    würde sich durch eine eigene verfügungsberechtigung nach dem Tod der Eigentümers was ändern? auch gegenüber anderen eventuell streitbaren erben?
    regelrecht strafbar ist natürlich eine andere Kategorie.

    LG
     
  16. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Die Bank darf nichts weitergeben. Das ist klar. Aber z.B. dass eine Vertrauensperson ein Kuvert hat, wo aufgelistet ist, wo es etwas gibt und wie der Zugriff darauf funktioniert, das ist gestattet und auch sinnvoll. Wenn diese Vertrauensperson dann Aktionen setzt (verkauft, etc) ist es eine Grauzone, die jedoch unter "Wo kein Kläger, dort kein Richter" fällt. Die Bank, v.a. wenn es wie oft üblich eine ausländische Bank ist, die den Kunden nie physisch gesehen hat, wird nichteinmal mitkriegen, dass der Mensch gestorben ist (deshalb auch sinnvoll, dass es eine Auflistung gibt, weil es sonst irgendwann der Bank zufällt).

    Die von dir genannten Dinge sind zwar dann Streitereien, aber eben strafrechtlich ist es nicht. Mit Verfügungsberechtigung ändert sich sehr viel, weil dann haben potentielle andere Erben gar nichts mehr zum Meckern.
     
  17. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    Man darf eben nichts mehr nach dem Ableben veräußern, da es in die Verlassenschaft gehört - unabhängig, ob du in guten Glauben handelst hast oder nicht.
    Wenn ich als Depotinhaber will, dass auch andere nach meinem Tod was damit machen können, dann kann ich gleich wie oben beschrieben die Zugriffsrechte zu Lebzeiten ändern. Alles andere ist am Gesetz vorbei.

    SG
    IE
     
  18. E.Liza

    VIP: :Silber

    Ich häng mich da jetzt an,...

    Was macht man mit geerbten Aktien, wenn man keinen blassen Schimmer von Aktiengeschäften hat??
    In dem Fall sind die Erben im fortgeschrittenen Pensionsalter,...
    Auch von uns anderen hat keiner Ahnung von Aktien.
    Ist es in dem Fall nicht gescheit, so rasch als möglich zu verkaufen u. das Geld auf Sparbüchern zu deponieren?
    Aber da kommen nur täglich fällige in Frage, mit 75+ schließt man nix auf länger ab.:confused:
     
  19. sonnengelb

    VIP: :Silber

    hi,

    bei Veranlagungen an der Börse sollte man mMn etwas Ahnung haben oder in eurem Fall zuallermindest Interesse sich einzulesen.

    auch die Risikobereitschaft spielt eine große Rolle. dass das ganze Paket in einem Jahr zb 10% weniger wert ist ist immer drinnen. die gegenrichtung natürlich auch. hängt auch davon ab welche Aktien da genau im Depot liegen.

    von dem bisschen her was du über die Eckdaten der Erben schreibst würde ich zu einem Verkauf tendieren.

    LG

    ps es wäre ev besser einen eigenen Thread zu eröffnen
     
    E.Liza gefällt das.
  20. Wertsache

    Wertsache Gast-Teilnehmer/in

    Kommt darauf an, ob die "75+"-Erben vorhaben, das ererbte Vermögen selbst innerhalb der nächsten Jahre zu verbrauchen, oder ob sie es weitervererben wollen. Im ersten Fall sollten sie die Aktien verkaufen, im zweiten Fall würde ich mir jede einzelne Aktie anschauen und alle behalten, gegen die nichts Besonderes spricht - besonders, wenn diese noch zu Zeiten vor der Kursgewinnbesteuerung angeschafft wurden und künftige Kursgewinne somit "auf ewig" steuerfrei bleiben!
     
    E.Liza gefällt das.

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden