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    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Werkvertrag!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nitalein, 21 Juni 2011.

  1. Nitalein

    Nitalein Gast-Teilnehmer/in

    Hey!

    Nachdem ich in einen vorher erstellten Tread einen tollen Tipp bekommen habe, bei diesen Stellenangebot(Telefonistin in Home Office) aber steht Werkvertrag jetzt meine Frage!

    Wer kann mir was über Werkvertrag sagen? Was muss ich beachten? Darf ich das neben der Karenz?

    Würd die Stelle gerne annehmen, bin mir aber wegen des Werkvertrags jetzt nicht sicher.

    Danke
     
  2. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

    Du darfst schon eine Stelle mit Werkvertrag annehmen, musst nur unter einer gewisen Verdienstgrenze bleiben (die weiss ich jetzt nicht auswendig), sonst musst Du nämlich in die GSVG-Versicherung einzahlen. Bei der von Dir genannten Stelle (freut mich, dass Du den Tipp gut findest!) halte ich das aber für unwahrscheinlich. Am besten, du erkundigst ich bei der Arbeiterkammer!
     
  3. Q

    Q Gast

    Also grundsätzlich: Werkvertrag heißt (in diesem Fall wohl), dass du das als Neue Selbständige machst.

    Mit dem KBG-Bezug hat das mal nix zu tun, da gelten die allgemeinen Einkommensgrenzen.

    Spannender ist die Sozialversicherungspflicht, da kommts drauf an, ob du unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibst (auf Jahresbasis) oder drüber bist. Wenn drüber, musst du bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft Sozialversicherung zahlen.
     
  4. Nitalein

    Nitalein Gast-Teilnehmer/in

    ich denke nicht das man da so hoch kommt das man sv zahlen muss oder doch? vor allem bin ich ja immer noch bei versichert(hab ja vorher gearbeitet und fang auch im jänner wieder bei meiner firma an). mich interessiert da auch das Steuerrechtliche.
     
  5. Birke

    Birke Gast-Teilnehmer/in

  6. Nitalein

    Nitalein Gast-Teilnehmer/in

    super danke für die hilfreichen antworten. dann werd ich mal mit der dame telefonieren.
    danke
     
  7. Glueckskatze

    VIP: :Silber

    Pass auf jeden Fall wegen der Geringfügigkeitsgrenze auf - wenn du auch nur einen (!) Euro drüber bist, zahlst du Länge mal Breite (und zwar mehr als das doppelte als angestellt!)

    Und achte darauf, dass sie dich anständig bezahlen. Du musst rechnen, dass sie sich damit Urlaubsgeld, Krankengeld sowie das 13. und 14. Monatsgehalt ersparen!
    Ich hab mal ausgerechnet, dass sie dir mindestens 25% mehr zahlen müssten, um 13. und 14. Gehalt sowie Urlaubsgeld zu kompensieren. Eher ein bisschen mehr - was ist, wenn du krank wirst?

    Meist sind solche Werkverträge reine Scheinselbstständigkeit. Notfalls frag die AK um Rat.

    Alles Gute und LG,
    Glueckskatze
     

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