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    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Werkvertrag

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von hihi, 31 August 2009.

  1. hihi

    hihi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    Ich brauche dringend eure Hilfe!
    Ich lass mir eine Homepage für mein Kleinunternehmen (Nebenjob) erstellen und wollte dies über einen Werkvertrag lösen, jedoch hab ich nun dazu einige Fragen:
    Muss ich einen Werkvertrag irgendwo melden, oder reicht es, wenn ich dann nächstes Jahr den Einkommenssteuerbescheid mache, diesen bei den Ausgaben anzuführen (ich bin nur ein Kleinstunternehmer, ohne UST und Firmenbuchnummer).
    Muß der Werkvertrag von mir und vom Werkvertragnehmer unterzeichnet werden?
    Gibt es irgendwo dafür Vorlagen?

    Vielen Dank schon mal im voraus!

    hihi
     
  2. hihi

    hihi Gast-Teilnehmer/in

    kann mir keiner weiterhelfen? :confused:
     
  3. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    die firma, die mir immer wieder über werkvertrag aufträge erteilt, meldet es schon dem finanzamt. wenn ich dort meinen einkommenssteuerbescheid mache, dann scheint dieses einkommen bereits auf.

    unterzeichnen: beide, ja klar. vorlagen: denk ich schon, dass du welche erfragen kannst (ich würd mich an die wko wenden).

    abschreiben: natürlich wirst du diese ausgaben in deiner einkommenssteuererklärung abschreiben, ich tippe mal auf kategorie "werbeausgaben".
     
  4. hihi

    hihi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    danke!

    heißt das jetzt, dass ich gleich beim Abschluss des Werkvertrags mit dem Werkvertragsnehmer das dem Finanzamt melden muss, oder reicht es, wenn ich den Werkvertrag erst beim Einkommenssteuerbescheid einbringe?

    Danke und lg
     
  5. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    ich denke das sind zwei verschiedene paar schuhe. ich bin ja kein profi, aber ich würds so machen:

    du meldest dem finanzamt, dass du an diesen oder jenen werkvertragnehmer diese oder jene summe ausbezahlt hast - das würde ich sofort im anschluss an die erfüllung und bezahlung des werkvertrages machen.
    das betrifft dann deine steuersachen noch nicht, lediglich die steuerlichen dinge des werkvertragnehmers: seine verschiedenen einkommen (ua.das von dir erhaltene) scheinen auf, wann immer er seinen einkommenssteuerausgleich macht.

    und als ausgabe in der kategorie werbekosten (oä.) gibst du die summe am jahresende (oder wann immer du die erklärung machst) in deiner einkommenssteuererklärung bekannt.

    so würd ichs machen. ich würd zur sicherheit aber beim ersten kontakt mit dem finanzamt nochmals telefonisch abklären, ob ich am richtigen dampfer bin.
     
  6. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Im Interesse aller beiteiligten: Lass es nicht als Werkvertragsarbeit machen, sondern beauftrag eine Firma, die sollen Dir eine Rechnung legen!
     

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