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Werkvertrag & Kennzahl 9040?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von DerStefan, 28 August 2011.

  1. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab ein Egänzungsersuchen zur ESt-Erklärung bekommen, in dem ich aufgefordert werde zu erklären, warum eine Differnz bei KZ 9040 besteht zu den nach §109 gemeldeten Einkünften (~€ 10.000) aus Werkverträgen.

    Der zuständige SB ist für die nächsten 3 Wochen auf Urlaub, solang kann man mir nicht erklären, was da genau falsch ist.

    Ich hab bei 9040 aber die Einkünfte aus selbständiger Arbeit angegeben - weit mehr, als die Summe der Werkverträge -, ich dachte, daß Werkverträge 9050 seien...
    Woher wissen die, was ich meinen Kunden an Rechnugen gelegt habe?
     
  2. edelfee

    edelfee Gast

    hast du finanzonline? es werden nur ganz bestimmte einkünfte nach § 109a estg dem finanzamt gemeldet. nur die darfst du in die kennzahl dafür eintragen. wenn du finanzonline hast und dort auf deinen steuerakt klickst (oben auf der leiste in einem der drop down menüs findest du die rubrik steuerakt), dann siehst du dort, welche 109a meldungen eingelangt sind. und von wem. nur diesen betrag darfst du in das feld für 109a meldungen eingeben, der rest kommt in das feld darüber zu allen anderen erträgen. wenn das nicht übereinstimmt, popped dsa beim fa als fehler auf und deshalb fragen sie nach. am besten schaust du dir das im finanzonline an und teilst die beträge dann richtig auf und schreibst dem finanzamt, daß du nicht genau wußtest, was wohin gehört.
     
  3. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    hmmmm

    Da steht ein Werkvertrag drinnen, sowie Krankengeld von der GKK. Zu dem Krankengeld sagte man mir, daß ich das nicht extra angeben müsse, das haben sie.
    Aber der bemängelte Betrag (also, wowohl wenn das eine fehlende Differenz ist, als auch wenns der gesamtbetrag wäre) ist weder der Werkvertrag, noch Werkvertrag plus Krankengeld.

    Und ganz durchschaut hab ich es auch nicht, warum das eben bei 9040 erwartet wird, weil da steht ja
    Erträge/Betriebseinnahmen (Waren-/Leistungserlöse) ohne solche, die in einer Mitteilung gemäß § 109a erfasst sind - EKR 40-44 - einschließlich Eigenverbrauch (Entnahmewerte vom Umlaufvermögen) - (Kennzahl 9040)

    ok, ich glaub ich werd ein paar wochen warten und dann geh ich den SB besuchen... ;)
     
  4. anyanca

    anyanca Gast-Teilnehmer/in

    Hallo DerStefan!

    Eigentlich ists ganz einfach: Die Einnahmen aus einem Werkvertrag gem. § 109a gehören unter die Kennzahl 9050!
    Von daher sieht die EDV automatisch eine Abweichung, weshalb du aufgefordert wurdest, Stellung zu nehmen.
    Krankengeld gehört weder unter 9040 noch 9050.

    Ich denke mal, dass sich dein Problem darauf zurückführen lässt.

    LG
    Anyanca
     
  5. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Ja, aber sie bemängeld 9040 und nicht 9050...

    und eben am telefon erfahren, vond er Kollegin vom SB - sie weiß auch nicht, was er will...

    Aber ich soll in den nächsten 2,3 Wochen bei ihr vorbeikommen mit meiner Excel-Liste, und dann zeigt sie es mir...
     
  6. anyanca

    anyanca Gast-Teilnehmer/in

    OK, sorry, dann weiß ich auch nicht weiter.
     

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