1. Reden wir miteinander ...

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Wer organisiert das Begräbnis vom Ehepartner?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von baileys, 2 Februar 2011.

  1. baileys

    baileys Gast-Teilnehmer/in

    Ich war gestern auf einem Begräbnis, und da bin ich dann den ganzen Tag ein bissi durch den Wind und sehr nachdenklich.
    Und da hab ich mich gefragt, was ist wenn GG stirbt, wer hat das "Recht" das Begräbnis zu organisieren? Seine Eltern oder ich als Ehefrau?
    Weil bei meinen Schw.Eltern und mir es total unterschiedliche Vorstellungen geben würde, und meine Schw.Mutter sicher auf Kirche bestehen würde.
    Mein GG ist aber aus der Kirche ausgetreten (glaub das weiß sie aber nicht) und hat mit der Kirche überhaupt nix am Hut, außer daß er über sie schimpft.
    Mir würde es auch widerstreben, es würd net passen für uns in der Kirche. Aber wenn Schw. darauf bestehen würde?
    Sollte man das dann am besten schriftlich festhalten, so wie ein Testament?
     
  2. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Schau mal hier:

    http://www.help.gv.at/Content.Node/290/Seite.2900202.html



    Als nächste Angehörige gelten:
    • Ehegattin/Ehegatte (im gemeinsamen Haushalt lebend)
    • Lebensgefährtin/Lebensgefährte (mindestens drei Jahre mit der Betroffenen/dem Betroffenen im gemeinsamen Haushalt lebend)
    • Volljährige Kinder
    • Eltern
    Die Angehörigenvertreterin/der Angehörigenvertreter muss die Betroffene/den Betroffenen von der Wahrnehmung seiner Vertretungsbefugnis informieren. Die betroffene Person kann der Vertretungsbefugnis widersprechen.

    Achtung:
    Die gesetzliche Vertretungsbefugnis einer nächsten Angehörigen/eines nächsten Angehörigen tritt nicht ein oder endet, wenn ihr die Betroffene/der Betroffene widersprochen hat oder widerspricht.
    Dieser Widerspruch muss im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden, wenn er einer Notarin/einem Notar oder einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt in schriftlicher Form vorgelegt wird. Für die Registrierung im ÖZVV ist eine einmalige Registrierungsgebühr zu entrichten.
    Wenn eine Person möchte, dass einzelne oder alle ihrer Angehörigen sie nicht vertreten können, kann ein Widerspruch gegen die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger vorbeugend im Voraus ausgesprochen werden. Dieser Widerspruch kann sich auch nur auf einzelne Bereiche der gesetzlichen Vertretungsbefugnis beziehen.

    Das heißt, sollte ihr keine Vereinbarung treffen, würde im Fall des Falles das Wort der Schwiegereltern genausoviel gelten wie eures.
    Wenn du wirklich meinst, dass dies zur Konfrontation führen könnte wäre es wahrscheinlich gut, wenn man vorher klar macht wie man es gerne hätte.
     
  3. plusminus

    plusminus Gast

    Ich würd sagen, ihr machts es euch jetzt schon aus, wer sich im Falle des Falles um das Begräbnis kümmert und somit gibts keine Probleme.
     
  4. Berthold

    Berthold Gast

    • Ehegattin/Ehegatte (im gemeinsamen Haushalt lebend)
    • Lebensgefährtin/Lebensgefährte (mindestens drei Jahre mit der Betroffenen/dem Betroffenen im gemeinsamen Haushalt lebend)
    • Volljährige Kinder
    • Eltern
    Ich sehe das so, dass es in dieser Reihenfolge wäre, also nicht gleichwertig!
     
  5. MCPNE

    MCPNE Gast-Teilnehmer/in

    Sollte mit meinem GG was passieren, würds ich organisieren und umgekehrt er bei mir.
     
  6. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    das würde ich jetzt ähnlich sehen - alles andere würde mir eher unpassend und seltsam vorkommen:confused: (wenn zb unsere ältlichen eltern unsere begräbnisse organisieren müssten oä:D) ja gut - außer wir sterben gleichzeitig, bei irgendeinem unfall zb. dann müssen die wohl herhalten.
     
  7. hek

    hek Gast-Teilnehmer/in

    ich bin vor der gleichen frage gestanden, und wir haben es so gelöst,
    dass ich die verabschiedung in der feuerhalle organisiert habe, ganz nach meinen vorstellungen (und ich denk, auch denen meines mannes!),
    und meine schwiegereltern das begräbnis, so, wie es für sie gepasst hat.

    wir hatten auch sehr unterschiedliche vorstellungen, aber so hatten wir alle die möglichkeit, "unseres" zu machen. und so war jedes in sich stimmig.

    ich hätte mir nicht vorstellen können, die bedürfnisse meiner schwiegereltern völlig links liegen zu lassen - immerhin haben sie einen sohn verloren ...
     
  8. nina797

    nina797 Gast-Teilnehmer/in

    meine großeltern waren bereits verstorben als mein papa uns ebenfalls verliess.
    meine mutter hat es mit uns "kinder" organisiert und es gab keine streitereien obwohl die ansichten meiner mutter und unserer doch recht auseinander gehen.
    wir haben es so organisiert wie unser papa war und wir dachten, dass es er gerne so gehabt hätte.

    ich sag in so einer situation hat man andere gedanken/sorgen als wegen einer beerdigung zu streiten :(:cool:
     
  9. LaPoubelle

    LaPoubelle Gast-Teilnehmer/in

    Hätte ich auch so verstanden.
     
  10. bergie

    VIP: :Silber

    Ich würde vielleicht auch noch einfließen lassen, wo denn die Angehörigen wohnen. Denn den Schwiegereltern zuliebe über 130 km zum Grab zu fahren, kann mühselig werden. Andererseits bin ich noch mobiler als die Schwiegereltern. Dennoch hätte ich das wahrscheinlich lieber in der Nähe!
     
  11. minnimaus

    VIP: :Silber

    So ist es auch.
     
  12. lula

    lula jössas 8-O


    ich sehe das auch so.
    und es ist ja meines wissens nach so, dass, wenn z.b. der mann im koma liegt, die ehefrau über die medizinische massnahmen entscheidet und nicht die eltern - oder?
     
  13. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Also, ehrlich, wenn ich mal tot bin, ists mir wurscht, wer was organisiert.
    Und wenn jemand glaubt, es besser zu wissen, als meine Frau, dann soll er zuhause bleiben.
     
  14. baileys

    baileys Gast-Teilnehmer/in

    Danke für Eure Infos und Eure Kommentare.

    Und mein vollstes Mitgefühl all denen, die sowas schon mal mitmachen mußten!

    Ich find die Lösung recht gut, wo jeder einen Teil organisiert hat. Würd ja auch absolut keinen Streit (in so einer Situation noch dazu) haben wollen. Aber meine Schw.Mutter geht (hier wörtlich gesprochen) über Leichen, wenn sie was unbedingt haben will.

    Wir wollen die nächsten Tage ein Schreiben aufsetzten, was im Fall des Falles nach beiderseitigen Ableben mit unseren Kinder passieren sollte.

    Weiß noch nicht genau, aber vielleicht verfassen wir gleich ein Schreiben mitdazu, wie wir das Begräbnis haben wollen. Dann tun sich alle Angehörigen in einer event. Situation dann auch einfach leichter!!!
     
  15. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Das brauchst du gleich garnicht machen, denn es ist komplett irrelevant.
    Man kann nicht posthum über die Kinder verfügen.
    Wenn deine Schwiegerumtter das Sorgerecht beantragt, wird sie es vorerst bekommen, wenns sonst keiner tut. Ganz egal, was du aufgeschrieben hast. Du bist nämlich in dem Moment, wo das entschieden wird, tot. Und das schrenkt die Rechte und vor allem Widerspruchsmöglichkeiten durchaus ein.
     
  16. baileys

    baileys Gast-Teilnehmer/in

    Ist dann jedes Testament auch irrelevant?
     
  17. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Nein. Es sei denn, es ist Sittenwidrig, knüpft bedingungen oder schließt erbberchtigte aus.
    Und KINDER kann man nicht vererben.
     
  18. silkeaustria

    silkeaustria Gast-Teilnehmer/in

    Also als meine Mama gestorben ist, haben mein Papa und ich alles organisiert. Natürlich haben wir meine Großeltern miteinbezogen. Aber verantwortlich für alles waren wir - bezahlt hat ja auch alles mein Papa.



    Du hast geschrieben, dass er aus der Kirche ausgetreten ist. Da gibts ja dann eh gar kein kirchliches Begräbnis - außer man zahl extra dafür glaub ich .......
     
  19. bar.bara

    VIP: :Silber

    Mein Vater ist vor 1 Jahr im Alter von 66 Jahren völlig unerwartet gestorben.

    Meine Mama und ich haben das Begräbnis organisiert - und wir wären sehr froh gewesen, hätten wir besser über seine Wünsche Bescheid gewusst.

    Er hat nur deponiert, dass er sich eine Feuerbestattung wünscht. Darum haben wir es auch so gemacht, was bei seiner Mutter und seinen Schwestern auf ziemlichen Widerstand gestoßen ist und auch meiner Mama nicht sehr recht war.
    Vielleicht wäre er nach intensiveren Gesprächen davon abgekommen bei dem Wissen, wie viel Unbehagen es seinen Hinterbliebenen bereitet?

    Noch wichtiger wäre es allerdings, über die Organisation des täglichen Lebens informiert zu sein: Passwörter, Beteiligungen, Versicherungen, Safe-Nummer... war und ist noch immer extrem mühsam, das alles zu klären, nachdem mein Vater alleine dieses Wissen hatte.
     
  20. sandra76

    sandra76 Gast-Teilnehmer/in

    Allein der Ehepartner hat das Sagen wenns um das Begräbnis geht.
    Ich war leider schon in der Situation. Und ja, ich habe über den Kopf meiner Schwiegermutter hinweg entschieden. Und zwar, dass mein Mann in meiner Heimat beerdigt wird. Nach seinem Tod war mir sofort klar, dass ich nicht ohne ihn in Wien (ja, ich lebe nicht mehr in Wien, auch wenns in meinem Profil noch steht) bleibe. Für seine Mutter und Freunde gab es in Wien eine Trauerfeier mit dem Sarg, damit sie sich verabschieden konnten. Danach wurde mein Mann in die Kremation überstellt und seine Urne nach Deutschland überführt und hier beerdigt.
    Warum ich so entschieden habe? Weil unser Sohn zu dem Zeitpunkt erst 11 Monate alt war und ich ihm einen "Platz" geben wollte, an dem er seinen Vater besuchen kann. Unser Sohn wächst in Deutschland auf und weiß genau, wo sein Vater ist. Er kann sein Grab jederzeit besuchen. Hätte ich diese Entscheidung damals nicht getroffen, hätte mein Sohn niemals die Möglichkeit gehabt irgendeinen "Bezug" zu seinem Vater zu haben. Dadurch dass er noch so klein war, kann er sich halt auch nicht mehr an ihn erinnern.
    Natürlich bin ich damals bei meiner Schwiegermutter erst auf Gegenwehr gestoßen. Aber mir war in dem Moment einfach mein Sohn wichtiger. Sie war damals 81 Jahre alt und körperlich nicht mehr in der Lage den Friedhof zu besuchen.
    Was ich allerdings gemacht habe, war ihr einen Wunsch zu erfüllen. Und zwar, nach ihrem Tod bei ihrem Sohn beerdigt zu werden. Und das habe ich getan, sie ist letztes Jahr verstorben und auch ihre Urne habe ich hierher überstellen lassen und im Grab meines Mannes beerdigt.
     

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