1. Reden wir miteinander ...

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Wer muss bei einer neuen Siedlung Gehsteig bezahlen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sonnenblume25, 5 Oktober 2011.

  1. Sonnenblume25

    Sonnenblume25 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich hätte folgende Frage: Wer ist für die Errichtung und deren Bezahlung eines Gehsteigs in einer neuen Siedlung zuständig bzw. wie werden die Kosten berechnet? Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrung?

    Vielen Dank!

    LG
    Sonja
     
  2. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    in Wien muss es der Grundbesitzer errichten, wenn die Gemeinde es vorschreibt, er darf den Grundteil dann an die Gemeinde abtreten, dann ist er für Reparaturen nicht mehr zuständig, die Schneeräumung aber muss er trotzdem machen - so ist mein Wissensstand. Wie es in anderen Bundesländern aussieht, weiß ich nicht.

    lg
    bine
     
  3. Verenalein

    Verenalein Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns is es so, dass in Siedlungen eigentlich keine Gehsteige gemacht werden!
     
  4. architectus

    architectus Gast-Teilnehmer/in

    in nö ist das die aufschließungsabgabe, die bei kauf eines bauplatz bzw bei der ersten bebauung fällig wird.
    beinhaltet die herstellung der hälfte der strasse vor deinem gundstück, gehsteig, beleuchtung usw.
    die höhe der aufschließungsabgabe berechnet sich aus der quadratwurzel deiner grunstücksfläche mal dem einheitssatz der jeweiligen gemeinde.
     

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