1. Reden wir miteinander ...

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Wer kennt sich im Strafrecht aus, hat mit Jus zu tun oder wie auch immer?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von maho, 21 August 2008.

  1. maho

    VIP: :Silber

    Wer kennt sich im Strafrecht aus bzw. weiß wo man sich Hilfe holen kann, damit man sich gegen ungerechte Vorwürfe wehren kann --- es geht um meinen minderjährigen Sohn der zu Unrecht (und da lege ich echt meine Hand ins Feuer) von einer Bank einer Falschüberweisung in betrügerischer Absicht zu seinen Gunsten beschuldigt wird...
    Ich war schon auf der Polizei, nur da hab ich keine Auskunft bekommen, die mischen sich nicht ein, denen ist das sowas von egal --- wo kann ich schnell Hilfe bekommen, denn ich hafte ja durch seine Minderjährigkeit und wenn ich da noch Rechtsanwälte für ein Verfahren zahlen muss....ich bin fertig, ich kann nicht mehr... wo kann ich fragen um korrekte Auskünfte zu bekommen - ich kenne ja niemanden, wer ist der richtige Ansprechpartner...wo kriegt man einen Graphologen her, der belegen kann, dass das nicht seine Unterschrift ist....

    Bitte schreibt mir alles was euch einfällt - es geht im Ernstfall um meine/unsere Existenz, wenn ich das nicht so schnell wie möglich widerlegen kann... sorry,ich bin so fertig und kann im Moment nicht klar denken--- ich halt das nicht mehr aus...
     
  2. Aitsch

    Aitsch Gast-Teilnehmer/in

    so übers netz ists schwer. also für den anfang: rechtsberatung! gibts immer am gericht, oder eben beim rechtsanwalt. viele machen die beratungsstunde kostenlos.

    graphologe wird, soweit ich weiss, übers gericht bestellt. ein gerichtlich beeideter sachverständigter (will jetzt nix falsches sagen).

    die gerichtskosten musst du an und für sich nur bezahlen, wenn dein sohn schuldig gesprochen wird.

    da er minderjährig ist, läufts übers jugendgericht. amtsbekannt ist er wohl auch nicht, da fallen die strafen auch milder aus.

    aber der graphologe wird wohl erkennen, wenn es sich NICHT um die unterschrift deines sohnes handelt! dann müssts auch nix bezahlen...

    habt ihr eventuell einen rechtsschutz abgeschlossen?
     
  3. maho

    VIP: :Silber

    Rechtschutz habe ich erst einen neuen abgeschlossen, aber da fällt anscheinend alles was mit "Straftaten" zu tun hat raus...
    Im Moment hab ich auch überlegt, ob eventuell mein Sohn oder ich als Erziehungsberechtigte eventuell Einsicht nehmen bzw. den Beleg/die Unterschrift sehen könnte - aber vermutlich fällt das ja unter Bankgeheimnis --- wer, außer das Gericht könnte da eventuell Einsicht nehmen....
    Außerdem müsste ja die Bank auch Aufzeichnungen haben, wer an betreffenden Tag/in den betreffenden Stunden Überweisungsbelege in die Box geworfen hat --- nur stellt sich da die Frage wie lange solche Aufzeichnungen aufgehoben werden....
    Mein Sohn ist weder amtsbekannt, noch hat er bisher etwas angestellt.

    Meine Bedenken sind halt, dass sich die Bank sicher bessere Anwälte leisten kann als ich als Alleinerzieherin, wenn dazu kommt --- im Moment bräuchte ich Auskünfte wen/wo ich meine Fragen (an sinnvoller Stelle) stellen kann um dann im Fall der Fälle die Unschuld meines Sohnes beweisen zu können - es müssten echt gute Stellen sein.
     
  4. Aitsch

    Aitsch Gast-Teilnehmer/in

    wie lange ist das her mit dem rechtsschutz? die haben ja auch eine wartefrist. die "straftaten" bezahlen sie natürlich nicht, aber die eventuell kostenpflichtige rechtsberatung! ausserdem würde ich mal einen anwaltsbrief schreiben lassen, der dazu stellung nimmt.

    das würde alles die rechtsschutz übernehmen.... ein anwaltsbrief kostet auch wieder gleich ab 70 euro aufwärts....

    einsicht in akten während der fall läuft, ist, glaub ich, nicht möglich. aber hierforums gibts auch juristen, bitte berichten, falls ich blödsinn schreib.

    meine vermutung ist immer noch: wenn die unterschrift arg von der anderen abweicht und es kann kein schuldiger gefunden werden, dann ist es der fehler der bank.

    wie kommen die überhaupt auf deinen sohn?
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Hast du dich bereits mit deiner Rechtsschutzversicherung in Verbindung gesetzt?
    Sofern du einen Beratungsrechtschutz inkludiert hast, würde ich zumindest diesen für eine Rechtsberatung bei einem RA in Anspruch nehmen!
    Beim Straf-RS ist es etwas schwieriger, allerdings hat dieser nur Wirkung wenn du bzw. dein Sohn wegen einer fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Handlung freigesprochen wirst.

    Ansonsten würde mir noch in den Sinn kommen dich an die Juristen der Arbeiterkammer zu wenden, die können möglicherweise auch weiterhelfen.

    Und wenn du weder bei RS und AK Erfolg hast gibts z.B. bei der Kleinen Zeitung oder Kronen Zeitung den Ombudsmann, dort könntest du ebenfalls Hilfe suchen.

    Alles Gute!
    MAts
     
  6. Schomi1

    Schomi1 Gast

    Hat die Bank schon eine Anzeige bei der Polizei gemacht oder beschuldigen die einfach so ins Blaue hinein.

    Und wem ist denn eigentlich ein Schaden entstanden?

    Woher hätte er denn z.B. eine fremde Kontonummer haben können? Oder betrifft es sein oder dein Konto.

    Denn wäre es sein oder Dein Konto so würde ich meinen dass der Überweisungsschein dir schon gezeigt bzw. sogar kopiert werden müsste.

    Irgendwie hört sich das komisch an. Denn wenn so eine Betrugssache vorliegt sollte ja Anzeige bei der Polizei erstattet werden, das geht dann weiter an die Staatsanwaltschaft, dann wird ermittelt, vorgeladen, sicher auch Du, weil er ja noch minderjährig ist. Dann gehts zu Gericht.
     
  7. Ellen.Ripley

    Ellen.Ripley Gast-Teilnehmer/in

    Hast Du eine Mithaftung unterschrieben?
    Dann darfst Du Einsicht nehmen.

    Ansonst kann Dein Sohn die Bank Dir gegenüber vom Bankgeheimnis entbinden. Bzw kann er ja selbst die Daten und Belege anfordern.
    An und für sich gibt es Videoaufzeichnungen. Diese werden zumeist 4 Wochen bis ein Monat aufgehoben. Also solltest Du rasch agieren.

    Eine Frage stellt sich aber: Ein mündig Minderjähriger, also ein Jugendlicher zwischen 14 und 18, darf im Rahmen seiner Einkünfte Bankgeschäfte tätigen.
    Ich nehme an, dass er maximal Lehrlingsentgelt auf dem Konto bezieht. Somit wird er weder über einen exorbitanten Rahmen noch über die Bonität darüber hinaus Überziehungen zu machen, verfügen können. Welchen Schaden kann daher mit einer Überweisung gemacht worden sein?

    Oder wirft man ihm vor, dass er die Unterschrift eines anderen gefälscht und Geld zu seinen Gunsten von dessen Konto tranferiert hat?
    Dann ist es natürlich nicht möglich, dass Du Einsicht in die Unterlagen erhältst, da diese nur durch einen richterlichen Bescheid freigegeben werden können.

    Rechtsberatung: Amtstag am Bezirksgericht. Es ist zwar hier das Gericht für Strafsachen betraut, aber vielleicht kann man Dir trotzdem weiterhelfen.

    Wende Dich auch an das Jugendamt. Wenn Minderjährige angezeigt werden, wird sowieso das Jugendamt eingeschaltet.
     
  8. ellela

    ellela Gast

    Versteh ich das richtig, dass dein Sohn beschuldigt wird von einem fremden Konto Geld auf sein eigenes überwiesen zu haben? Wie alt ist der Sohn? Von welchem Konto hat er auf welches überwiesen? Onlinebanking oder persönlich in der Bank. Um welchen Betrag geht es.
    Wer klagt überhaupt? Die Bank? Der kann das normalerweise wurscht sein. Der Kontobesitzer? Mir ist das alles noch zu ungenau um was sagen zu können.
     
  9. Aitsch

    Aitsch Gast-Teilnehmer/in

  10. ellela

    ellela Gast

    Ok. Danke. Mmn kann die Bank genau nichts machen. Geschädigt ist wenn der Käufer, dh. der kann klagen.

    Die müssen beweisen, dass die Unterschrift gefälscht ist.
    Was ich nicht versteh bei der Geschichte: Der Kauf dürfte ja über Ebay abgeschlossen worden. Dh. grundsätzlich trifft den Käufer die Zahlungspflicht, auf was hinauf sollte dein Sohn da einen Bankbetrug starten. Er hätte das Geld ja eh bekommen müssen. Das das Handy jetzt weg ist ist natürlich eine blöde Geschichte. Aber ein anderes Thema.

    Ich finde die ganze Geschichte sehr dubios und würde spontan darauf tippen, dass die Ebaygeschichte nicht korrekt abgelaufen ist, dass zB jemand sich in den Account des "Käufers" eingeloggt hat.

    Habt ihr bei dem Käufer nachgefragt ob er das Handy wirklich gekauft hat?

    Nachdem dein Sohn minderjährig ist würde ich beim Jugendamt mal nachfragen ob es spezielle Rechtsberatungen für Jugendliche gibt. Vielleicht kann euch da geholfen werden. Ansonsten zum Amtstag aufs Bezirksgericht.
     
  11. Desmond

    Desmond Gast-Teilnehmer/in

    Beruhig Dich. Schlimmstenfalls gehts um den Wert des Handys, das ist nun wirklich nicht existenzbedrohend. Hat die Bank denn Anzeige erstattet? Kann mir nicht vorstellen dass das irgendein Staatsanwalt verfolgt. Die Idee dass Dein minderjähriger Sohn nach Slowenien fährt um dort eine gefälschte Überweisung nach Österreich zu tätigen, ist hochgradig absurd. Abgesehen davon müsst Ihr Eure Unschuld nicht beweisen, sondern der Staatsanwalt Euch die Schuld. Wenn Du mich fragst, versucht Euch die Bank nur einzuschüchtern damit Ihr das Geld freiwillig zurückzahlt. Das ist aber nicht Euer Bier. Die slovenische Bank hat die Echtheit der Unterschrift nicht geprüft, sie trägt die Schuld und den Schaden.
     
  12. Solvi

    Solvi Gast

    Maho: Hast du dich schon an E-Bay gewendet? Sie müssten deinem Sohn Auskunft geben können, mit wem er wann einen Kauf über was in welcher Höhe abgeschlossen hat. Alle weiteren Daten unterliegen m.E. dem Datenschutz.

    Übrigens, den Nachweis, dass dein Sohn die Unterschrift gefälscht bzw. mit einem Dritten zusammengearbeitet hat, muss die Bank erbringen, nicht dein Sohn.


    LG
     
  13. maho

    VIP: :Silber

    Hallo - erstmals DANKE an euch... ja ich hab schon ein paarmal an Ebay per Mail geschrieben, aber die reagieren nicht.... ich hab jetzt einen Brief eingeschrieben aufgegeben - mal sehen ob ich da eine AW bekomme...

    Existenzbedrohend sehe ich es deshalb, wenn nämlich eine Anzeige erstattet wird, müssen wir uns ja auch einen Anwalt nehmen und ich denke, dass das, weil es ja "übers Ausland geht" lange dauern kann und ein Anwalt ist ja nicht billig....mein Erspartes ist ja jetzt im "Haus drinnen" und somit schaut die finanzielle Seite derzeit nicht rosig aus.... was liegt da näher als dass das "Haus angezapft" wird und das ist wiederum ja auch eine Existenzgrundlage....
     
  14. ellela

    ellela Gast

    Im Falle eines Strafverfahrens wird ein Verteidiger zugewiesen. Das kostet euch nichts. Für einen Zivilprozess bin ich mir gar nicht sicher ob das nicht unter die Bagatellgrenze fällt. ( um welchen Betrag ist es gegangen?)
    Und wenn ich das richtig verstanden habe, ist das jetzt schon ein halbes Jahr her. Und bis jetzt gibts nur Meldungen von der Bank? Nix Polizei? Mir wird das ganze immer suspekter.

    Wenn die Bank nochmal was von sich gibt, dann eventell mal eine Verleumdungsklage androhen.
     
  15. elvelero

    elvelero Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab mir grad mal den Handy thread durchgelesen.

    Aus meiner Sicht schaut das so aus, dass Ihr eigentlich Anzeige wegen versuchten Betruges und Verleumdung gegen den Käufer erstatten müsstet.
     
  16. Hallo Maho!

    Könntest du mir den Fall Schritt für Schritt (also, wer, wie, was, wann, wo, warum, wieviel) - auch über PN - schildern, dann sage ich dir die rechtliche Beurteilung aus polizeilicher Sicht, wennst magst.

    LG PG
     

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