1. Reden wir miteinander ...

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Wer kennt sich im Mietrecht aus?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Mamise, 28 Juli 2008.

  1. Mamise

    Mamise Gast-Teilnehmer/in

    Meine Eltern haben eine ET Wohnung und diese vermietet. Die Mieterin ist Raucherin und meinen Eltern ist aufgefallen, dass diese nie die Fenster kippt. Meine Frage: Ist es ihnen erlaubt einmal nachzusehen ob in der Wohnung alles in Ordnung ist????

    LG und DANKE
     
  2. Morgana

    Morgana Gast

    observieren sie die Wohnung 24/7 oder woher wollen deine Eltern wissen, dass sie NIE lüftet? :eek:

    Btw. ich glaube nicht, dass ich einem Mieter das Rauchen in der gemieteten Wohnung verbieten kann.
     
  3. VitaminC

    VitaminC Gast


    Ich glaub schon, dass man es verbieten kann, aber dann muss es vertraglich geregelt sein.

    Wie kommen deine Eltern zu der Annahme, dass sie nie lüftet?
     
  4. Morgana

    Morgana Gast


    und was ist, wenn die Mieterin plötzlich anfängt zu rauchen? Oder ein lover zu ihr zieht, der raucht?

    Ich mein in Hotelzimmern, ok. Da genieße ich ja am Tag danach die L`Air du Tschick, aber in einer Mietwohnung? Meistens wird eh beim Auszug eh ausgemalen, die Vorhänge kommen runter, die meisten Möbel raus....meine Maler haben IN meiner Wohnung geraucht, worüber ich sehr unglücklich war. Einer ist dann rausgegangen, dem 2. wars blunzn (der ist auch auf eine knappe Kiste Bier am Tag gekommen) - wir hatten, nachdem sie fertig waren und bevor die Möbel kamen 48 Stunden daueroffen und der Gestank war draußen.

    Ich würde keinen Mietvertrag unterschreiben, der mir Rauchvorschriften vorgibt, ich glaube ehrlichgesagt nicht, dass das zulässig ist.
     
  5. VitaminC

    VitaminC Gast

    Ich hab das von einer Bekannten so gehört, aber ob das zulässig ist oder nicht hat sie natürlich nie prüfen lassen, weil sie Nichtraucherin war.

    Aber wenn man Haustiere verbieten darf, dann liegt es m. M. nach auch nahe, dass man das Rauchen verbieten kann. Ich stelle hier aber nur Vermutungen an...

    Vielleicht schaust du mal auf www.gericht.at vorbei und fragst dort nach. Der Umgang dort ist zwar teilweise noch schlimmer als hier, aber ein paar antworten auch vernünftig ;)
     
  6. Mamise

    Mamise Gast-Teilnehmer/in

    Das sie raucht stört meine Eltern eigentlich nicht, meine Mutter hat früher auch in der Wohnung geraucht, da aber nur in der Küche und bei geöffnetem Fenster.
    Die neue Wohnung meiner Eltern ist in unmittelbarer Nähe und sie können sehen, dass die Fenster kaum gekippt sind. Gelegentlich ist das Küchenfenster gekippt, aber das Schlafzimmerfenster ist permanent zu und das Badfenster auch. Meine Eltern sehen es eh locker und sie sagen, naja dann muss halt alles ausgemalt werden und die Teppiche müssen raus. Ich wollt halt nur nachfragen ob man die Wohnung während eines bestehenden Mietverhältnisses auch einmal ansehen kann, ob sie verwahrlost oder gepflegt wird.
     
  7. mamaranger

    mamaranger Gast-Teilnehmer/in

    hi !!!

    wenn sich deine eltern einen termin mit ihr ausmachen einfach um mal zu "schaun wie es ihr und der wohnung geht ";) ist das ihr gutes recht !
    bei mir stehts so in den verträgen ....

    Der Vermieter oder ein Beauftragter können die Mieträume bei Gefahr im Verzug jederzeit, aus trifftigen Gründen (Feststellung von Reparaturen, Durchführung derselben, Besichtigung im Falle des Verkaufes, Aufkündigung und dgl.) zu den üblichen Tages- und Geschäftszeiten jederzeit und zur Feststellung der Einhaltung der Vertragspflichten durch den Mieter in angemessenen Zeitabständen ebenfalls zu den üblichen Tages- und Geschäftszeiten, betreten
    Sofern nicht Gefahr im Verzug ist, hat der Vermieter den beabsichtigten Zutritt dem Mieter mindestens 3 Tage vorher anzuzeigen

    und seit ich immer wieder mal probleme mit schimmel hab weil die mieter nur kippen im winter und nicht stosslüften hab ich auch im mietvertrag festgehalten dass man in der heizperiode die fenster mind 2 mal am tag ganz öffen soll !!!
    ob s hilft weiss ich nicht :eek:rolleyes:
    zum thema tiere in der wohnung hahahah

    das kostet mich einen lacher ... hab mal einem sehr jungen paar mit kind und kleiner wohnung den hund verboten !!( die mutter hat mich heimlich drum gebeten und ich war auch der meinung dass die wohnung viel zu klein ist für grossen hund und und kind)
    sie hatten dann den hund "heimlich " was mir ziemlich egal war solange er ruhig und brav war . hab ja nichts gegen tiere !
    dann fingen sie an den hund sein geschäft im garten zu verrichten lassen - die kinder konnten fast nimmer im garten gehen ohne überall kacke zu haben .
    hab mich dann beim rechtsanwalt erkundigt ob man da was machen kann weil ich habs ja auch im mietvertrag stehn dass sie um erlaubnis fragen müssen und ich habs ja verboten !
    er meint man kann eine unterlassungsklage machen aber eigentlich wird kein richter [dem zustimmen !!!!!:eek::eek:

    [
    eigentlich oag .... es kann im vertrag drinnen stehn und man kann sich als vermieter null helfen !!!!

    ich könnte schon ein ganzes buch schreiben über wohnungen vermieten !!!!:confused:
    lg babsi
     
  8. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Unterschreib - mein Vater hat so sein Haus "verloren" :( - würde nie und nimmer vermieten.
     
  9. cla1966

    cla1966 Gast-Teilnehmer/in

    :eek: wie geht denn sowas ? ? ?
     
  10. gonzita

    gonzita Gast-Teilnehmer/in

    meines wissens kann man die wohnung nach terminvereinbarung in anwesenheit des mieters anschauen. unangekündigt und/oder in abwesenheit des mieters nur bei "gefahr im verzug".
     
  11. lilai

    lilai Gast

    Der Mieter muss glaub ich in dem Fall am Ende die Wohnung selber ausmalen (sonst muss das der Vermieter machen), wenn die Wände durch Rauch beeinträchtigt sind. Denn auf extrem verrauchten Wänden kommt das Gelbe gleich unter der neuen Farbe wieder durch. Da brauchts dann einen Spezialanstrich.
    Ebenso müssen eventuell die Türe und die Türstöcke neu lackiert werden. Auch auf Kosten des Mieters.

    Irgendso was in der Richtung hab ich mal gelesen, bei der Angelegenheit, ob nun Mieter oder Vermieter die Wohnung auszumalen hat (unabhängig davon was im Mietvertrag steht)
     
  12. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ganz einfach.
    Im Mietvertrag steht, dass alle Änderungen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters bedürfen.
    Mieter des Hauses sind eine Juristin und ein Polizist - also grundsätzlich Personen, denen man seeehr vertraut :rolleyes:.
    Mein Vater lebt im Ausland und finanzierte sich mit der Vermietung des Hauses eine kleine Zusatzpension. Zudem war dieses Haus eine Art Zufluchtsort, weil er in einem politisch unsicherem Land lebt.
    Die ersten beiden Jahre geht alles gut, die Miete wird regelmäßig auf sein Konto überwiesen.
    Er kontrolliert seinen Kontostand nicht mehr regelmäßig und kommt nach fast einem Jahr drauf, dass nichts mehr einbezahlt wurde.
    Er tritt die Heimreise und schaut bei seinem Haus vorbei.
    Zuallerst bieten ihm die Mieter an, sofort mit ihm auf die Bank zu gehen und das Haus um Betrag XY zu kaufen, da er sich eh nicht darum kümmern kann.

    Mein Vater lehnt ab und will das Haus sehen, schwer zu beschreiben, was er da sieht:
    Es gab eigentlich nichts, was mehr dem ursprünglichen Zustand entsprach. Auseinandergeschnittene Türen, Zubau im Heizraum mit Fenstern alle auf unterschiedlicher Höhe eingebaut, Ausbau des Obergeschoss mit riesenverfliester Badewanne (lt. Bausachverständingen hätte die Decke eine voll eingelassene Badewanne nicht "ertragen", (abgesehen davon hatte das OG eine zu geringe Höhe für einen Ausbau),statt der Feststoffheizung gab es eine Ölheizung, die feuerpolizeilichen Auflagen wie Brandschutztüre und dgl. wurden nicht erfüllt, wie auch alle sonstigen baulichen Maßnahmen nicht den baulichen Bestimmungen entprachen und eine Benützungsbewilligung (nach Auszug der Mieter durch Räumungsklage) nicht erteilt werden konnte.

    Einen Rückbau durch Professionisten konnte sich mein Vater nicht leisten.
    Selber machen konnte er nicht, weil er mittlerweile seinen festen Wohnsitz und Arbeit im Ausland hat und während eines Urlaubes die Arbeiten nicht erledigt werden konnten.
    Also mußte er verkaufen.
    Vorher wurde noch eine Sachverhaltsfeststellung gemacht. Die ergab, dass alle Umbauarbeiten nicht den behördlichen Auflagen entsprachen.

    Es gab einen Brief meines Vaters an die Mieter, in dem er schrieb: "... ich habe euch ja gesagt, dass ihr machen könnt, was ihr wollt". (dieser Satz bezog sich auf die - ihm Brief nicht erwähnte Frage eines Telefonats - ob die Mieter außen an der Hauswand Blumenkästen anbringen können). Mein Vater war grundsätzlich damit einverstanden, dass Änderungen, wie ausmalen, Kästchen anschrauben, etc. in Ordnung sind. Darüberhinaus ist er davon ausgegangen, dass er gröberen Änderungen ohnehin zustimmen muß, weil das so im Mietvertrag steht.

    Was hat das Gericht dazu gesagt?

    Die Mieter legten Materialrechnungen diverser Bauhäuser von damals ca. 200.000 Schilling vor und gaben an, dass es mit dem Vermieter vereinbart war, dass sie diese Investitionen tätigen und dafür keine Miete zahlen. Diese Vereinbarung wäre im Zuge eines Telefonats mit dem Vermieter gemacht worden. Die Juristin hat das Gespräch geführt im Beisein ihres Lebensgefährten, dem Polizisten. Der ist Zeuge. Am anderen Ende des (angeblich) stattgefunden Telefonats war mein Vater - ohne Zeuge, weil es das Telefonat auch nicht gab.

    Das Gericht ist davon ausgegangen, dass wohl kein Mieter Investitionen in der vorgelegten Höhe tätigen würde, wenn nicht ein vereinbarter Gegenwert dem gegenüberstünde und hat dem Mieter, meinem Vater nicht geglaubt sondern angeführt, dass "einvernehmlich und mündlich vom schriftlichen Vertrag abgegangen wurde".

    Zugute gehalten wurde jedoch, dass die baulichen Änderungen nicht den baubehördlichen Auflagen entsprechen und das Haus wertmindernd verkauft werden mußte. Da aber leider der wahre Verkaufswert des Hauses ohne baulicher Veränderungen nicht festgestellt werden kann, war hier nichts zu holen.

    Fazit: Die Rechtsanwaltkosten für beide Anwälte hat meine Familie bezahlt, das Haus wurde unterm Wert verkauft (nachdem die Mieter alles was nicht niet- und nagelfest war abmontiert hatten, alle Armaturen, Elektrogeräte.... (selbstverständlich hatte mein Vater bei der Übergabe nicht dokumentiert, was alles im Haus war ;)).

    Ah ja... an jenem Gericht, wo der Fall verhandelt wurde hat die Juristin ihr Gerichtspraktikum gemacht. Und: Es sind die Mieter, die in der Regel "schutzbedürftig" sind und von Vermietern ausgebeutet werden. Das mag in vielen Fällen stimmen, aber im Fall meines Vaters hat seine Vertrauensseligkeit dazu geführt, dass er seinen Familienwohnsitz verloren hat.

    Ich kann nur mehr lachen, wenn ich lese ob jemand Ansprüche hat, weil ein paar Löcher in die Wand gebohrt wurden und die Farbe nicht mehr ganz frisch ist.
     
  13. Drago

    Drago Gast

    einmal im jahr muss dem vermieter besichtigung gestattet werden. sonst nicht. (ausser bei gefahr in verzug, aber da kommen dann schon polizei und co ins spiel).
     

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