1. Reden wir miteinander ...

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Wer kennt sich bei Versteigerungen aus?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von maho, 7 Februar 2007.

  1. maho

    VIP: :Silber

    Hat JEMAND von euch eine Ahnung wie so etwas abläuft.... ich kenne mich da überhaupt nicht aus....

    Fragen über Fragen - wäre euch für AW sehr dankbar --- gerne auch per PN wenn ihr das öffentlich nicht schreiben möchtet.
    Es könnte nämlich sein, dass in nächster Zeit ein Haus versteigert wird - es gibt Gerüchte (es sind Schulden drauf) weil die Erben anscheinend das Erbe nicht übernehmen wollen, so kann ich mir schon vorstellen, dass die Bank ihren Teil möglichst schnell haben möchte und es unter Umständen zur Versteigerung kommt (zumindest sind solche Gerüchte im Umlauf) - deshalb meine Fragen.

    Bei den Versteigerungen steht immer Vadium in Form von Sparurkunden --- d.h. ich muss ein Sparbuch oder so mithaben wo der geforderte Betrag drauf ist - oder?

    Wenn ich z.B. mitsteigere, muss ich da auch schriftliche Unterlagen mitbringen, dass die Bank mir einen Kredit oder die Differenz von so und soviel gewähren würde - oder wie wird das gehandhabt....

    Zuerst komme ich z.B. ins Bezirksgericht wo eine Versteigerung statt findet - was muss man dann machen, wie ist die weitere Vorgangsweise? Muss ich da schon irgendwie bekannt geben, dass ich mitbieten möchte?

    Es gibt da z.B. ein Mindestgebot und einen Schätzwert... das Mindestgebot ist zugleich der Ausrufpreis - oder? ...und dann wird gesteigert bis niemand mehr überbietet oder - ist das richtig....?

    Könnt ihr mir bitte erklären worauf man bei solchen Sachen besonders achten muss, außer, dass man den Grundbuchauszug genau anschaut ob da Restschulden/ Forderungen sind und vor allem in welcher Höhe .....kann es auch sein, dass das Gebot niedriger ist als z.B. die Schulden - wird dann das Objekt abgegeben oder nicht? Wer muss die Differenzschulden zahlen ? Der Käufer, weil er ja nunmehr neuer Besitzer ist?
     
  2. brioche

    brioche Gast-Teilnehmer/in

    diese fragen hab ich mir auch schon mal fast alle gestellt!
    das einzige was ich dir diesbezgl beantworten kann ist, dass der rufpreis bei einer zwangsversteigerung normalerweise die hälfte vom schätzwert ist.
    soweit ich weiss muss man einen gewissen prozentsatz vom ersteigerten preis in "bar" vorweisen - mehr weiss ich dazu leider auch nicht - wäre aber wie du, sehr interessiert an antworten!
     
  3. LANDEI

    LANDEI Gast

    das mit dem Vadium in Form eines Sparbuches stimmt. Das ist notwendig damit du überhaupt mitsteigern kannst.

    Unterlagen darüber, ob die Bank dir einen Kredit für die Finanzierung gewährt brauchts du meines Wissens nicht. Solltest du bei der Versteigerung aber einen Zuschlag bekommen (also "Sieger" sein) und du kannst das Objekt dann nicht bezahlen, dann machst du dich strafbar. Das liegt also in deiner Verantwortung.

    Das Objekt ersteigert derjenige, der das höchste Gebot gibt. Wichtig ist, dass du dir vorher ein Limit setzt, damit du im Eifer des Gefechtes nicht übers Ziel schiesst.
    Beim Grundbuchauszug, den du vorher überprüfst, ist wichtig, dass keine Belastungen darauf sind, die vom Käufer mitübernommen werden müssen. Höchstbetragshypotheken und Darlehenshypotheken gehören NICHT dazu. Wenn der Zuschlagsbetrag die Belastungen im C-Blatt (dort stehen die Belastungen) nicht deckt, dann haben die Gläubiger halt Pech gehabt. Ist nicht dein Problem. Deshalb steigern auch Banken selber mit, damit sie, falls kein Interesse am Objekt vorhanden ist, es selber einsteigern und frei verkaufen können (zur Schadensbegrenzung).

    Aber, wie gesagt, es gibt auch Verpflichtungen die du eventuell mitübernehmen muss. Mir fällt jetzt z.B. ein Durchfahrtsrecht vom Nachbar dazu ein oder ähnliches.

    Wenn du mitsteigern möchtest, würde ich auf jeden Fall mit deiner Hausbank in Kontakt treten. Vielleicht können die dir auch jemand empfehlen, der in deinem Namen mitsteigert. Kann vielleicht von Vorteil sein, wenn du noch nie bei sowas mitgemacht hast.

    Die meisten Versteigerungen sind öffentlich - du kannst dir ja schon vorher einmal andere Versteigerung ansehen damit du weisst wie sowas läuft. Auch beim zuständigen Bezirksgericht gibt man dir sicher gerne zu allen Fragen Auskunft.

    Ob das Haus das du meinst tatsächlich versteigert wird, kannst du auch beim Bezirksgericht erfahren. Dort müssen alle Versteigerungen in den "Aushang" - also öffentlich gemacht werden - und das eine bestimmte Zeit vorher. Auch beim Grundbuchauszug ist eine geplante Versteigerung ersichtlich ("Einleitung eines Versteigerungsverfahrens"). Einen Grundbuchauszug bekommst du beim zuständigen Grundbuchamt.


    Toi, Toi, Toi
     
  4. Rabenmutter1

    Rabenmutter1 Gast-Teilnehmer/in

    Bei den Häusern, für die wir uns interessierten und die zur Versteigerung ausgeschrieben waren ( -> Warnung: nach unserer Erfahrung wird wird die Versteigerung nicht selten kurzfristig abgeblasen), gab es ein Schätzgutachten eines gerichtlich bestellten (?) Sachverständigen, welches am zuständigen Gericht eingesehen und kopiert werden konnte. Das würde ich mir auf jeden Fall gut anschauen, da der Sachverständige auch die Bausubstanz beurteilt und einige Auskünfte zB zum Erhaltungszustand, zum Erbauungsjahr, zur letzten Generalrenovierung etc. macht.

    Weiters würde ich kein Haus kaufen, ohne genau über den Bebauungs- und Flächenwidmungsplan Bescheid zu wissen (-> Gemeinde).

    Besichtigungstermine gibt es in der Regel auch, die würde ich auf jeden Fall wahrnehmen (auch dann, wenn ihr das Haus gut kennt - vielleicht schaut man einfach mal mit anderen Augen ....).
     
  5. Q

    Q Gast

    Wenn Haus, Besitzer und Bank ohnehin bekannt sind, kann/sollte man versuchen, sich diskret im Vorfeld zu erkundigen, ob nicht eine "freihändige" Lösung vorstellbar ist.

    Die Vorstellung, man könne über eine Zwangsversteigerung zu einem Schnäppchen kommen, haben mittlerweile so viele, dass das extrem unwahrscheinlich geworden ist. Auch gibt es mittlerweile viele gewerbliche Bieter, die untereinander kooperieren, um private Schnäppchenjäger auszubooten.

    Abgesehen davon bleibt natürlich immer die moralische Frage.
     
  6. LANDEI

    LANDEI Gast

    mich würd interessieren, was du damit meinst. Ich weiss nicht wieviel Objekte jährlich in Ö versteigert werden. Der Schuldner kann die Schulden nicht bezahlen (die er selbst gemacht hat) - Gläubiger setzt seine Sicherheit ein (Hypothek) und bringt das Objekt zur Versteigerung zur Hereinbringung der Aussenstände.
    Klas ist das für den Eigentümer nicht super - aber der Gläubiger hat ja wohl das REcht sein Geld einzutreiben, wenns anders nicht geht.
    Wenn jemand dann Interesse am Objekt hat und es einsteigert - warum kommt da die Moral ins Spiel?
     
  7. maho

    VIP: :Silber

    In meinem Fall stellt sich die Frage nach der Moral bei besagtem Objekt nicht, da die ursprünglichen Besitzer verstorben sind und die "Erben" jeweils eine gesicherte Existenz haben und sich eben mit einem "Schuldenhäusl" anscheinend gar nicht belasten wollen... es ist ein Haus aus den 50igern, zwar veraltet aber nicht feucht....weiters hatten die Erben zu Lebzeiten auch kaum Kontakt zu den Erblassern....also Familienbande in dem Sinn scheint es auch nicht zu geben/ gegeben zu haben...

    Ich gehöre sicherlich nicht zu denen, die aus den Fehlern anderer Menschen Kapital schlagen bzw. das Unglück anderer bewusst ausnutzen möchten um so möglichst günstig was zu ergattern....ganz im Gegenteil: ich mach mir oft zu viele Gedanken....

    Im Moment warte ich sowieso noch bzw. ist auch kein Termin für eine Versteigerung ersichtlich.... vielleicht stimmt das Gerede/ Getratsche der Menschen auch gar nicht....vielleicht hat ja mal wieder einer eine Vermutung geäußert und der nächste erzählt es als wahr weiter....
     
  8. maho

    VIP: :Silber

    @ landei: DANKE für die Ausführungen, die haben mir schon sehr weiter geholfen (für den Fall der Fälle)

    Vom Recht her weiß ich in der Zwischenzeit auch, dass wenn ein Wohnrecht auf Lebenszeit geschrieben ist, dass das dann der nächste Besitzer mitübernehmen muss. Ich denke da muss man auch aufpassen, sonst kann es schon passieren, dass man da gar nicht alle Räume nutzen kann, weil noch eine andere Person drinnen wohnt....(diese Frage stellt sich jetzt allerdings nicht, da die ursprünglichen Besitzer beide verstorben sind)
     
  9. bambi03

    bambi03 Gast-Teilnehmer/in

    bersteigerungen kann man auch über inet abrufen

    http://193.170.251.17/edikte/ex/exedi3.nsf/suche!OpenForm
    (ich schaffs schon wieder nicht einen link richtig zu setzen, daher bitte kopieren)

    zum teil recht ausführlich beschrieben, mit dem vom sachverständigen verfassten gutachten, grundrissen und bildern.
     
  10. maho

    VIP: :Silber

    Ich hab da jetzt als Beispiel bzw. zur Orientierung mal nachgeschaut und bei einem anderen Haus den Grundbuchauszug gelesen.... für mich ist da z.B. nicht klar, wer die Kosten übernehmen muss und was im Fall der Fälle, wenns ein geringeres Gebot wird, passiert...klingt da zu sehr nach "Beamtendeutsch" und kann sehr viel heißen und sehr unterschiedlich interpretiert werden...auch beim Gutachten....

    Ich habe schon gemerkt, dass man sich, wenn man sowas vorhat, "dahintersetzten" muss um nicht unliebsame Überraschungen zu erleben....
     
  11. susa73

    susa73 Gast-Teilnehmer/in

    Versuch mal einen der Erben (falls Du einen weist) zu kontaktieren,
    der/die kann Dir sicher am besten Auskunft geben,
    ob das Haus verlauft/versteigert werden soll.

    Dann würde ich auch den von Q vorgeschlagenen direkten Weg versuchen.
     
  12. Sandrine

    Sandrine Gast-Teilnehmer/in

    wir hatten auch 2 versteigerungen ins auge gefasst, aber beide häuser wurden abgesagt, bzw. eines mal aufgeschoben, das andere konnte scheinbar doch noch "gerettet" werden vom eigentümer-was die moral betrifft: ich hätt keine bedenken gehabt, in das haus einzuziehen, bin nun aber eigentlich froh für die besitzer, dass sie ihr haus behalten können
     
  13. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    ... weiter denke ich, dass die wirklich interessanten objekte von banken/versicherungen ersteigert werden, da hast du mit dem finanziellen hintergrund eines "otto normalverbraucher" keinen auftrag.
     
  14. LANDEI

    LANDEI Gast

    @claire-Marie75: :D :D :D :D der Lehrer in der Schule hätte gesagt: Thema verfehlt
     
  15. Oh, sorry, komplett falsch, wie kommt das hierher?

    lg
     

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