1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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...wer kennt die rechtliche Seite???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von maho, 12 Mai 2007.

  1. maho

    VIP: :Silber

    Zwischen Hauskauf und Grundbucheintragung vergeht ja meist einige Zeit...

    Frage:
    1) Wenn ein Kaufvertrag unterschrieben ist, gibt es da zwischendurch eine Frist bis der Vertrag zu 100% gültig ist (so eine Art Einspruchsfrist oder so etwas in der Art) oder zählt die Unterschrift/das Datum der Unterschrift und ist dann die Eintragung ins Grundbuch eher eine "Formsache"? Eigentlich ist man ja erst mit der Grundbucheintragung rechtmäßiger Eigentümer (oder liege ich da falsch)

    2) Ab welchem Tag muss/soll/kann ich das Haus versichern, denn der Verkäufer zahlt sicherlich keinen Tag länger die Versicherung als unbedingt nötig...(ich mag es nicht sozusagen in der "Luft zu hängen" - wenn da nämlich in der Zwischenzeit etwas passieren sollte - bei uns gibt es derzeit fast jeden Tag ein Gewitter - nicht auszudenken - Haus weg, Geld weg....)

    Habt ihr Tipps wie ich da richtig vorgehen soll, damit ja alles zur rechten Zeit versichert ist...
     
  2. tibia

    tibia Gast-Teilnehmer/in

    ad 2):
    der Vorbesitzer DARF seine Gebäudebündelversicherung nicht kündigen. Das kannst nur Du, spätestens innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag. Oder - wenn die vorbestehende Versicherung lukrativ ist - einfach übernehmen.
    Laß Dir auf alle Fälle die Polizze der derzeitigen Versicherung geben!
     
  3. diablo

    diablo Gast-Teilnehmer/in

    Das ist nicht ganz korrekt, denn mit Veräußerung des versicherten Gegenstandes kann er sehr wohl kündigen- Der neue Eigentümer kann die Versicherung übernehmen, wenn er das will (Dazu muss er aber vom Vorbesitzer die Einverständnis und die Polizzennr. haben) - muss aber nicht. Wer hat dir das mit der Kündigung erzählt???
     
  4. diablo

    diablo Gast-Teilnehmer/in

    An dem Tag wo du das Haus rechtmäßig gekauft hast Versicherung abschließen und einfach eine vorläufige Deckungsbestätigung faxen lassen- Machen die Versicherer sofort- und dann hast schon Versicherungsschutz- auch wenn noch keine Prämie bezahlt wurde.
     
  5. tibia

    tibia Gast-Teilnehmer/in

    ' Veräußerung' in Deinem Fall heißt: ab Eintrag ins Grundbuch. Bis dahin vergeht bekanntlich eine Weile. Wir haben den Kaufvertrag am 28.3. unterschrieben, die Hausübergabe erfolgte erst am 30.4. Wann wir im Grundbuch setehen, wei0 ich noch nicht.
    Bei uns ist das so, wurde vom Jurist sogar im Vertrag erwähnt ( Paragraph 70 Vers. VG), weiters von einem Immobilienmakler und zwei Versicherer bestätigt.
    EBEN damit das Haus jederzeit gedeckt ist.

     
  6. Q

    Q Gast

    Auch nicht ganz korrekt. Die Versicherung geht auf den Käufer über, wenn dieser nicht innerhalb eines Monats kündigt.

    Zum ersten: man unterscheidet hier Titel und Modus. Der Kaufvertrag (Titel) ist natürlich bindend, aber die Übergabe der Sache (Modus) ist erst mit der Grundbucheintragung vollzogen.

    Um sich abzusichern, bedient man sich meist eines Treuhänders. Der Käufer zahlt das Geld auf ein Treuhandkonto, und der Treuhänder gibt es erst frei, wenn er sich davon überzeugt hat, dass die Grundbucheintragung in Ordnung ist. Meist macht das ein Notar.
     
  7. maho

    VIP: :Silber

     
  8. finners

    finners Gast

    Hallo, wir haben auch gerade ein Kaufanbot utnerschrieben, den Kaufvertrag noch nicht. Aber was ich bisher darüber weiss ist, dass die Unterschreibung des Kaufvertrags und die Grundbucheintragung Zug um Zug erfolgen sollte, also mehr oder weniger gleichzeitig. Bei uns wird es so ablaufen, dass wir das Geld auf ein Treuhandkonto des Rechtsanwaltes, der auch den Kaufvertrag macht, einzahlen. Dann werden wir ins Grundbuch eingetragen, und erst wenn das geschehen ist, hat der Verkäufer Zugriff auf das Geld.
     
  9. maho

    VIP: :Silber

    Danke finners - das wollte ich unter anderem auch wissen
     
  10. tibia

    tibia Gast-Teilnehmer/in

    Ja, laß Dir eine Kopie der Versicherungspolizze geben!

     
  11. kosa001

    kosa001 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    das Geld für das Haus wird auf das Treuhandkonto des Notars bzw. des Anwaltes überwiesen.

    Dieses Geld wird erst ausgezahlt, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch steht.

    Der Kaufvertrag gilt sofort, man muss also nicht auf Nadeln sitzen. Gibt keine Einspruchsfrist oder so (außer gravierende Einzelfälle - wo eine Rückabwicklung möglich ist)

    Offiziell bist Du aber erst mit Eintragung ins Grundbuch Besitzer.

    LG kosa001
     
  12. Jocy2211

    Jocy2211 Gast

    Rechtliches beim Hausbau

    Suche nach Antworten auf meine Fragen und hoffe irgendjemand hier hat ein paar Tips für mich!(vielleicht ist ja ein Jurist unter euch)
    Und zwar möchten wir gerne zu bauen beginnen, wir sind nicht verheiratet, müssten uns aber den Kredit zu zweit nehmen! Ist es rechtlich möglich, falls es je zur Trennung kommt, ein Schreiben aufzusetzen, dass der der im Haus bleibt, die (Kredit) Zahlungen allein übernimmt?

    Bitte um Hilfestellung
     

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