1. Reden wir miteinander ...

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Wer ist schuld?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Katerina, 13 Januar 2010.

  1. Katerina

    Katerina Gast-Teilnehmer/in

    Hallo würde gerne euere Meinung zum folgendem Fall hören.
    Heute in der Früh ging ich wie immer mit meinem Sohn zum Auto in der Hausgarage. Bei uns ist es so dass man ein Schnur ziehen muß damit sich das Garagentor öffnet.
    Also ich fuhr los, blieb stehen, öffnete das Fenster zog an der Schnur, machte Fenster zu will los fahren und plötzlich kommt mir die gesamte Seitenscheibe entgegen. Schock!
    Die Schnur hat unten einen Knoten und der dürfte sich beim schliessen des Fensters irgendwie beim Fensterrahmen eingehängt haben.
    Die Scheibensplitter sind bis nach hinten zu meinem Sohn geflogen so arg hats die Scheibe zerrissen.
    Ein Nachbar hat mir dann gehofen die Schnur vom Auto zu entfernen weil die total im Rahmen eingekeilt war.
    Hab auch Fotos gemacht. Dann rief ich die Hausverwaltung an und erzählte dennen was passiert ist. Die meinten nur das es Eigenverschulden war.
    Ich erkundigte mich bei einer Rechtsberatung die meinten, dass es gar nicht passieren darf das sich die Schnur in irgendeiner Weise im Auto verkeilt und dadurch auch Gefahr in Verzug sei. Gott sei Dank blieb mein Sohn und ich unverletzt. Die Rechtsberatung meint dass es dann eine Fehlkonstruktion sei und ich sicher nicht schuld sei.
    Die Hausverwaltung meint ich hätte darauf achten müssen dass sich die Schnur bem schliessen des Fesnsters nicht verkeilt und daher sei es Eigenschuld.
    Auf jeden Fall bekomme ich demnächst eine satte Rechnun vom Automechaniker, er weiß noch nicht ob der Türramen auch verzogen ist.
    Was sagt ihr, ist das Eigenverschulden?
     
  2. Kalinka27

    Kalinka27 Gast-Teilnehmer/in

    ich würd sagen eigenverschulden!
    beim schließen des fensters musst du darauf achten, dass die schnur draußen bleibt ;)

    mir ist das haargenau gleiche auch schon passiert....:eek::mad:
     
  3. Buffy

    Buffy Gast-Teilnehmer/in

    ein metzger sagt dir, dass die schulter das beste stück für schnitzel ist und du fragst sicherheitshalber nochmal beim schneider nach. ist das gscheit???
     
  4. abgesehen davon, dass es wurscht is, was wir hier denken (das dürfen sich die anwälte dann ausmachen), denke ich schon, dass eine solche konstruktion gar nicht sein darf, dass soetwas passieren kann. auch wenn das mit dem knoten in der garagenschnur weit verbreitet zu sein scheint, in unserer letzten wohnanlage war das auch so, und da hat uns der garagenwart auch am anfang darauf hingewiesen, aufzupassen. was aber nix damit zu tun hat, wer im fall des falles "schuld" wäre. eine schnur kann immerhin auch ohne knoten runterhängen. und auch ohne knoten könnte sie sich verkeilen, dann müsste sie halt kürzer sein. oder man installiert einen anderen türöffnungsmechanismus (bei unserer ex-garage hatte immerhin jeder benutzer ein drückdings zum reinfahren - derselbe mechanismus in die andere richtung kann jetzt nicht so das drama sein, das nur am rande.)
     
  5. Barbaraella

    Barbaraella Gast-Teilnehmer/in

    Ich hätte auf Eigenverschulden getippt aber wenn der Rechtschutz anderer Meinung ist, wird das schon passen, oder? Die werden das doch wissen und sicher keine falsche Information in Umlauf bringen.

    Wenn dem so ist, wie der Rechtsanwalt gesagt hat, würde ich alles denen übergeben und die sollen sich mit der Hausverwaltung abquälen :eek:. Für das hast Du ja einen Rechtschutz ;)

    Aus Erfahrung kann ich nur sagen, dass die Hausverwaltungen sich gerne abputzt :)
     
  6. WarinUrlaub

    WarinUrlaub Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    laut der Auskunft durch die Rechtsberatung würde ich SOFORT ein Schreiben an die Hausverwaltung schicken, damit diese die Sache an ihre Versicherung übergeben können, ev. auch eine polizeiliche Meldung machen?

    Auto vor Reperatur begutachten lassen!

    ps: Falls die Auskunft von Deiner Rechtssschutzversicherung stammt, würde ich mir von denen sofort einen Anwalt in der Nähe nenne lassen und diesen mit den weiteren Schritten betrauen.

    pps: Am wichtigsten aber: Euch ist nix passiert!!!
     
  7. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    hab jetzt bewusst nur das erste post gelesen - ich würde sagen eigenverschulden (außer wir wären in amerika, wo die leute mcdonalds wegen ihrer fettleibigkeit verklagen;))
     
  8. Lynja

    Lynja Gast-Teilnehmer/in

    Mah, wenn ich das gewußt hätte, dass das gar nicht so sicher ist, wer dann Schuld ist....

    Vor 5 Jahren hab ich die Schnur bei so einem System im Fenster eingeklemmt und, nona, die Scheibe ist zerbrochen (zum Glück nicht mehr).
    Ich bin einfach davon ausgegangen, dass das mein Fehler/meine Schuld ist.

    Auch damals bitter kalter Winter und ich durfte von Deutschland mit einer Scheibe weniger heimfahren.
     
  9. Katerina

    Katerina Gast-Teilnehmer/in

    Tja die Sache war aber so das die Schnur eben nicht reingehangen ist, sondern sich beim rausfahren das letze Stück der Schnur in der Ecke des Fensterrahmens verkeilt hat.
    Normal wenn die Schnur reinhängt tut man die automatisch raus, nur wenn nichts rein hängt kann kann man auch nichts raus geben. D.h. ich konnte es gar nicht sehen das die Schnur mit meinem Auto vereint war, außer ich würde jedesmal vorm raus fahren aussteigen und von außen nachsehen ob mein Auto an der Tür hängt.
    Mir hat übrigends ein Nachbar erzählt das sich die Schnur letztens bei seinem Dachträger verkeilt hat.
    Der Öamtc Rechtschutz wird ein Schreiben aufsetzen und das an die Verwaltung schicken.
    Aber wichtig ist das meinem Sohn nichts passiert ist, hätte ärger sein können.
     
  10. LaPoubelle

    LaPoubelle Gast-Teilnehmer/in

    sollte es gegenständlich hart auf hart gehen, hat der sachverständige das letzte wort.
     
  11. NaNu

    NaNu Gast-Teilnehmer/in

    Meiner Meinung ist es Eigenverschulden. Schließlich hast du die Schnur zw. Scheibe und Türrahmen eingeklemmt und die Scheibe hochgelassen.Dafür kannst du nicht jemanden anderen die Verantwortung geben, ich sehe hier keinen Konstrukionsfehler.

    Dass der kontaktierte Rechtsanwalt dich gerne vertreten möchte liegt doch klar auf der Hand. Er lebt schließlich davon. Und ob er vor Gericht Recht behält oder nicht- irgendwer zahlt seine Rechnung.
     
  12. dani30

    VIP: :Silber

    Ich kann mir gut vorstellen das es auf dein Verschulden herauskommt, schliesslich hast du, bevor du deine Scheibe schliesst, nachzusehen und dafür zu Sorgen das sich nichts darin befindet.
     
  13. Q

    Q Gast

    Du kannst es probieren, aber ich halte das auch für ein klares Eigenverschulden.

    Bei der Hausinhabung wirst du sowieso keinen Anspruch haben, die haben das Garagentor bei einem befugten Gewerbsmann eingekauft und behördlich abnehmen lassen, die trifft sicher kein Verschulden. Bei Garagentoren gibt es keine Gefahrenhaftung, die gibt es nur bei Eisenbahnanlagen, Kraftfahrzeugen und Rohrleitungen.

    Vielleicht kannst du versuchen, gegen den Hersteller zu prozessieren, das wird aber eine Ed Fagan-Nummer und hat in zivilisierten Ländern zu Recht wenig Aussicht auf Erfolg. In den USA vielleicht ...
     
  14. Katerina

    Katerina Gast-Teilnehmer/in

    Ja die Hausinhabung fühlt sich nicht zuständig, und somit hat sich das für mich erldigt. Scheibe ist zu einem gutem Preis wieder drin.
    Habe gehört das sowas öfter vorkommt, dann wurde die Schnur kürzer gemacht dann wieder länger und im Endeffekt nachdem sich die Mieter zusammengetan haben wurde ein Sensor eingebaut und somit war dann jeder zufrieden. Hab das wegen einem Sensor mit einem Nachbar schon bei der Hausverwaltung deponiert. Mal schauen.
     
  15. dani30

    VIP: :Silber

    Ich denke wenn sowas öfter vorkommt denk ich eh das man schauen sollte das eine andere Lösung herkommt, ich fand diese Schüre sowieso auch immer eklig, ich bin jetzt nicht paranoid aber das greifen weiss nicht wieviele Leute da pro Tag das angreifen und wo die mit den Händern vorher waren.

    Ich find die Sensorlösung auch relativ gut, würd halt schauen was die anderen Mieter dazu sagen und das dann bei Hausinhaber vortragen.
     

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