1. Reden wir miteinander ...

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Wer haftet, wenn...man während der praktischen Fahrprüfung einen Unfall verursacht?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Aliice, 5 Januar 2011.

  1. Aliice

    Aliice Gast

    man während der praktischen Fahrprüfung einen Unfall verursacht?

    lg Alice
     
  2. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    zu meiner Zeit war es der Fahrlehrer, weil du hast ja noch keine Lenkerberechtigung.
     
  3. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Die Versicherung.
     
  4. Frieda

    Frieda imperiales Folterinstrument

    ich habe die Worte meines Fahrlehrers im Ohr... "ok, alles kein Problem, wir sind gut versichert..." :D
     
  5. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Meiner wurde nur nervös, als ich bei einer der ersten Stunden einen Tanklaster im Stadtgebiet geschnitten habe :eek:
    (Aber ich glaube, da hat er weniger an die Versicherungssumme gedacht...)
     
  6. Q

    Q Gast

    Das Fahrzeug der Fahrschule ist haftpflichtversichert wie jedes andere auch, wo ist das Problem?
     
  7. Sino

    Sino Gast-Teilnehmer/in

    und wenn du mit dem eigenen Fahrzeug zur L17-Prüfung antrittst, eben deine eigene Versicherung
     
  8. Berthold

    Berthold Gast

    Ich denke, es geht mehr darum, wenn ein Gerichtsverfahren herauskommt, z.B. bei einem unfall mit Körperverletzung oder gar einem Toten. Ob dann der Fahrer selber verantwortlich gemacht wird, oder doch der Fahrlehrer (der ja auch reagieren hätte müssen) - oder beide.
     
  9. ElternFisch

    ElternFisch Gast-Teilnehmer/in

    Ein Fahrschulauto ist ja auch als solches gekennzeichnet also müssen auch andere Verkehrsteilnehmer darauf Rücksicht nehmen.
     
  10. Berthold

    Berthold Gast

    ... was nur leider Unfälle weder verhindert, noch das Verschulden von vornherein klärt.
     
  11. ElternFisch

    ElternFisch Gast-Teilnehmer/in

    Nein aber die Schuldfrage wird bei einem Unfall anders aussehen wenn ein Fahrschulauto dabei (Vertrauensgrundsatz ..?)
     
  12. Berthold

    Berthold Gast

    Ich weiß nicht auswendig, ob Fahrschulautos im Vertrauensgrundsatz explizit drinstehen, aber Kinder z.B. sicher. Wenn ein Kind überfahren wird, wird also der Vertrauensgrundsatz garantiert zu ungunsten des Autos ausgelegt werden, Fahrschule oder nicht. Desgleichen, wenn der Fahrschüler unabsichtlich aufs Gas statt auf die Bremse steigt und in eine stehende Fußgängergruppe rast.
    Merke: Vertrauensgrundsatz gut und schön, aber noch lang nicht ein Persilschein!
     

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