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Wer haftet bei unversicherten Versand?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sandra1984, 25 Oktober 2008.

  1. Sandra1984

    Sandra1984 Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe bei eBay vor einiger Zeit ein Netbook um 200€ gekauft und - leider - "unversicherter Versand" gewählt, da Pakete bei der Post generell bis 500€ versichert sind.
    Tja, der Verkäufer hat das Paket - angeblich - als "Brief" verschickt (weil unter 2kg) und es ist nicht angekommen. Ein Nachforschungsauftrag (den man auch bei Briefen stellen kann) hat nichts gebracht.

    Ich habe jetzt ehrlich gesagt Zweifel daran ob der Verkäufer das Paket wirklich verschickt hat - beweisen kann er es mir nicht; er hat auch keine Rechnung mehr (seine Begründung: auf der Rechnung steht nur "Brief inland bis 2kg" oder so - warum hätte er das aufheben sollen?) Seine Bewertungen sind zwar in Ordnung (ca. 150 Bewertungen, 100:wacky:, aber sonst verkauft er immer nur Kleinigkeiten (Kleidung etc.) und ich habe einfach so ein komisches Gefühl...

    Ich weiß dass das mit dem universicherten Versand blöd war, aber habe ich irgendeine Chance rauszufinden ob er das Paket wirklich verschickt hat? Muss er das irgendwie beweisen können?
     
  2. Nomi

    Nomi Gast-Teilnehmer/in

    Bei unversicherten Versand wirst ein Pech haben. Manchmal braucht die Post aber auch länger.Viel Glück vielleicht kommt es ja noch!
    Lg Michaela
     
  3. anroma

    VIP: :Silber

    Wie du richtig schreibst, PAKETE wenn als solches aufgegeben, sind versichert, ein Brief - und auch wenn es ein Päckchen unter 2 kg ist, kann es als Brief aufgegeben werden, ist nicht versichert - es sei denn, er wird eingeschrieben aufgegeben, dann kann man zumindest feststellen, ob der Brief je aufgegeben wurde, oder nicht.

    LG
    anroma
     
  4. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Mir ist sowas mit einem Notebook vor Jahren bei Ebay auch passiert.
    Erst ist es angeblich nur noch nicht angekommen, dann ist bei der Post was passiert,........
    Erst Kontaktaufnahme mit Rechtschutzversicherung und Brief vom Anwalt hat dann das Geld zurückgebracht. :eek:

    War eine dubiose Geschichte,.. ich hatte ein komisches Gefühl...Ich glaube es wurde damals versichert geschickt - zumindest wollte ich das so..
    Aber der Verkäufer hat mich lange hinzuhalten versucht..,behauptet er hätte es schon abgeschickt später Ausflüchte gebracht und zT nicht reagiert. (VK aus AT aber Paket angeblich in DT aufgegeben .. und deshalb sei Geld zurück eher schwierig etc...Belege für die Schadenersatzforderung an die Post gabs nicht. ..) Rückblickend glaube ich, dass ihm das NB zu billig über den Tisch ging... oder er wollte von Anfang an betrügen.
    Nach ein paar Monaten hatte ich mein Geld dann wieder.. und er hat ordentlich draufgezahlt- nämlich auch brav die Kosten für den Anwalt.

    Notebooks würde ich bei Ebay nur über gewerbliche VK kaufen,... oder wenn von privat dann mit Selbstabholung (und vorheriger Testmöglichkeit).

    Und wenn du ein komisches Gefühl hast, würde ich auf Verdacht Druck machen und nicht locker lassen. Betrügereien sind bei Ebay leider nicht so selten... und schon garnicht bei so Sachen wie Laptop , Digicam. Da zahlt es sich aus.. :rolleyes:


    http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/art372448,3457438
    http://www.welt.de/webwelt/article945805/Auktions_Betrueger_zocken_Ebay_Kaeufer_ab.html
    http://www.e-recht24.de/forum/401-ebay-betrug-geht-man.html
    http://www.kuenstler.at/beitrag/gerichttest/gericht_ngp.jsp?kat=3000&nid=1559164
     
  5. Sandra1984

    Sandra1984 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Antworten!

    @kira:
    Also meinst du es bringt was einen Anwalt einzuschalten? Ich habe nur Angst dass das den Verkäufer auch nicht beeindruckt und ich dann auf den Anwaltkosten auch noch sitzen bleib... Deswegen würde mich interessieren ob ich ntfalls vor Gericht eine Chance hab oder eher nicht...
     
  6. bina.sa

    bina.sa Gast

    das könnte dir der anwalt beantworten - nutze am besten die erste (meistens unentgeltliche) rechtsauskunft bei einem RA oder geh´ in die AK oder zum konsumentenschutz.

    irgendwie finde ich es schon eigen, dass sachen, deren wert beispielsweise 100€ übersteigen, als brief (und damit unversichert) versendet werden. meinen laptop habe ich damals als paket verschickt, mit dem vermerk "zerbrechlich". in der auktion habe ich auch nur diese versandart angegeben, denn alles andere wäre mir (auch als verkäuferin!) zu riskant gewesen.
     
  7. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    @sandra1984: lass dich von kira nicht hineintheatern! du hast ausdrücklich unversicherten versand gewählt also gehört das risiko leider dir ganz allein und das wird dir jeder anwalt auch erzählen.

    wie sie selbst (siehe fettes) schreibt wurde damals verischert verschickt bzw kann nur versichert geschickt worden sein.
    bei briefversand ist auch keine nachforschung möglich. stell dir vor jeder brief, jede postkarte, einfach alles was du ins postkastl schmeißt würde registriert und der weg verfolgt. das leuchtet doch ein dass das absoluter humbug ist.

    wenn ich sachen bei ebay einstelle dann gebe ich ganz bewusst ausschließlich versicherten versand an. nur auf ausdrücklichen wunsch versende ich als brief und da schreib ich 100 x rein dass das risiko der empfänger ganz allein trägt. bei mir hättest pech gehabt, ich würd mich auch nicht erpressen lassen.
     
  8. Laluna100

    Laluna100 Gast

    ich fürchte morty hat recht ...:rolleyes:
     
  9. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Anwaltsauskunft würde ich eventuell einholen, und dem VK Druck machen. (wenn du das Gefühl hast es ist was faul , bzw er könnte das Paket nichtmal abgeschickt haben). Vielen Ebayern ist eine positive Bewertung doch etwas wert. :)

    ---> Eine VK aus DT wollte mir zb mal einreden als ein Paket (schlecht und nur mit dünner Schachtel verpackt, total kaputter Inhalt und ich hatte 20 oder 25 Euro für vers. Versand gezahlt..) wäre mein Pech und nicht ihres und ich solle mich mit der Post in Verbindung setzen... Nach Unstimmigkeit melden und entsprechend unzufriedene Bewertung ankündigen, war sie doch sehr viel kooperativer und hat mir das Geld sofort zurücküberwiesen und sich entschuldigt. Wäre ich nicht forsch aufgetreten , hätte ich ewig mit der Post rumstreiten müssen wegen Refundierung...
    War auch zweifelhafte Rechtslage , ...bzw hätte ich als Empfänger mit Einverständnis- und Abtretungserklärung vom Absender auch Refundierung (bei der deutschen Post allerdings) beantragen können, aber das böse Mail an die VK hat sich für mich im Endeffekt ausgezahlt und mir einiges an Mühen und/oder Kosten erspart. :)

    Bei meiner Notebook Geschichte von vor 4-5 Jahren hatte der VK das Paket offensichtlich GARNICHT abgeschickt. Er konnte oder wollte zumindest keine Nachweise dafür schicken .. (wie zb Paketnummer , Rechnung ,.. Aufgabepostamt, Datum..) .... und hat auch erst forsch und dann garnicht mehr reagiert, als ich Klärung der Sache bzw mein Geld zurück überwiesen haben wollte. - Erst ein Brief des Anwalts hat dann für schnelle Reaktion in Form von Geld zurück gesorgt.

    RA-Kosten sitzen bleiben: Passiert nicht , wenn man eine Rechtschutzversicherung hat...
    und vorsichtig sein und / oder Rechtschutz sind bei Ebay-Geschäftchen leider dringend anzuraten.
    Vor allem wenn man "teure" Käufe oder Verkäufe tätigt.

    Ich bin rückblickend froh, dass ich eine Rechtschutzversicherung hatte... & das ich hartnäckig geblieben bin und sofort reagiert habe, und mich nicht verschaukeln lassen hab von dem komischen Typen.Ohne Rechtschutzversicherung oder befreundeten Anwalt hätte ich allerdings Kosten und Nutzen sorgfältiger abgewogen. Druck machen , Auskunft einholen und hartnäckig auftreten und ihn bei Ebay auch entsprechend aussagekräftig bewerten kann allerdings keinesfalls schaden, .. es geht ja immerhin um 200 Euro und nicht um 2 cent.

    Für die Zukunft:
    Bei Ebay würde ich mir nicht allzu viel gefallen lassen und von vornherein Vorsicht walten lassen.
     
  10. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    Ich weiss es nicht mehr. Wie kommst du drauf , es könnte nur versichert geschickt worden sein?

    Es wurde damals vermutlich nämlich garnicht verschickt. Dem Verkäufer war der Gebotsbetrag zu niedrig. Jedenfalls hat er mich brav überweisen lassen und später behauptet die Post hätte es verloren bzw kaputt gemacht.

    Konnte jedoch keinerlei Nachweise dafür erbringen, dass er es abgeschickt hätte bzw die Post schuld war. Keine Paketnummer / Sendungsnummer war vorhanden,.. etc... Er hat sich bei seinen Mails in Widersprüche verwickelt (bzgl Aufgabedaten und wo und wie er es abgeschickt hätte - VK und Artikelstandort war Österreich / Linz.. angeblich kam das Paket aber aus DT ...und was passiert sein sollte mit dem Paket) und später einfach nicht mehr reagiert.

    Erst wieder auf den RA-Brief. - Dann allerdings schnell. ;)
     
  11. Sandra1984

    Sandra1984 Gast-Teilnehmer/in

    Noch einmal danke an alle für die Antworten...

    Eine Frage habe ich noch: Wenn ich jetzt theoretisch zu einem Anwalt gehen würde - was macht der? Bringt der gleich eine Klage ein oder verschickt er nur eine Zahlungsaufforderung? Bzw. wer muss dann die Kosten für den Anwalt tragen - ich oder der Verkäufer?
     
  12. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Normalerweise verschickt er vermutlich erstmal eine Zahlungsaufforderung (mit Aufschlag der Anwaltskosten..ähnlich wie bei einem Inkasse-Büro , dass auch für ihre Arbeit dem säumigen Zahler gleich mal das doppelte oder dreifache aufbrummt.)

    Wenn die Zahlungsaufforderung keinen Erfolg hat, .. oder der VK nur den Betrag ohne vom Anwalt aufgeschlagene Kosten überweist, müsstest du sie tragen.. - oder die Rechtschutzversicherung.
     
  13. angie7

    angie7 Gast-Teilnehmer/in

    bei unversicherten versand kannst genau gar nix machen, auch dein anwalt net!
    lG hat mal ein handy um über 200 euro ersteigert und net bekommen und mit unversicherten versand kannst brausen gehen! :(

    irgendwie auch klar, sonst kannst die günstigste veriante wählen und immer behaupten es sei nie angekommen!


    was ich mir aber nicht vorstellen kann ist das ein gut verpacktes laptop sich mit unter 2 kg als brief ausgeht denn das wiegen die dinger ja schon ohne verpackung!

    schau mal auf der post hp nach ob es sich als brief überhaupt von den maßen her ausgehen würde?

    aber leider halt auch sehr leichtsinnig so einen betrag ohne versicherten versand zu überweisen!
     

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