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Wer bestimmt Nachmieter??DRINGEND

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von leonieg, 13 Januar 2009.

  1. leonieg

    leonieg Gast-Teilnehmer/in

    Wir wohnen in einer Mietkaufwohnung und möchten dieses Jahr ausziehen. (Hausbau) Nun haben wir bereits Nachmieter gefunden die auch Ablöse für die verbleibenden Möbel zahlen.
    Bestimmt der Vermieter (Genossenschaft) den Nachmieter oder kann man den selbst bestimmen.:confused:
     
  2. WinterChild

    WinterChild Gast-Teilnehmer/in

    bei uns ist es so

    wir haben eine Genossenschaftswohnung und ziehen jetzt mit Februar aus

    wir haben unsere Nachmieter auch selber gesucht

    die Genossenschaft braucht nur den L16 der Nachmieter damit sie sehen können ob sie (so wie wir) Förderwürdig sind da die Wohnungen vom Land auch gefördert werden

    Die bestätigung haben wir bereits also steht dem nichts im wege das unsere Nachmieter die Wohnung übernehmen können

    Lg Niki
     
  3. WinterChild

    WinterChild Gast-Teilnehmer/in

    achja unsere Wohnung ist auch eine Mietkaufwohnung =)
     
  4. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Pauschal kann man das nicht sagen. Es kommt auf den Mietvertrag an. Da gibt es das Vorschlagsrecht und das Weitergaberecht. Bei ersterem kann man einen Nachmieter vorschlagen den der Vermieter annehmen kann oder auch nicht. Wenn nicht (müsste begründet werden), schlägt man einen anderen vor. Beim Weitergaberecht hat man das Recht den Nachmieter zu bestimmen.

    Und dann kann es natürlich sein, dass man weder das eine noch das andere hat. Hier kann man zwar einen Nachmieter vorschlagen, doch ist es alleine vom goodwill des Vermieters abhängig.

    Ist man allerdings Eigentümer seiner Wohnung, dann kann man selbst bestimmen wer Mieter oder Käufer wird.
     
  5. gerda23

    gerda23 Gast-Teilnehmer/in

    wir ziehen auch aus, wir haben einen nachmieter vorgeschlagen.
    entscheiden tut allerdings die genossenschaft.
    ist leider so.
    wir erfahren am donnerstag ob unser vorschlag angenommen wurde oder nicht.
    lg

    gerda
     
  6. maya78

    maya78 Gast-Teilnehmer/in

    Weil ich heute zufällig im Mietvertrag nachgeschaut habe:

    Wir als Mieter können dem Vermieter einen Nachmieter präsentieren, dieser wird ihn, muss aber nicht akzeptieren. Wenn dringender Bedarf nach einer Wohnung besteht (was auch immer das heißen mag :rolleyes:), hat der Vermieter das Recht selbst einen Nachmieter zu bestimmen und kann unseren Vorschlag ablehnen.
     
  7. horseandhound

    horseandhound Gast-Teilnehmer/in

    Wir hatten zwar nur eine normale Mietwohnung, war auch sehr kompliziert, weil wir unseren Umbau ( Maisonette) mit der Klausel "Rückbau wenn Hausherrin es wünscht" drin hatten, haben aber Nachmieter gefunden und weil es der Fr. Hausherrin genehm war / ging ohne Verluste für sie, hat sie zugestimmt. Die neuen Mieter haben die Klausel jetzt nicht mehr drin.
     

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