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Wer arbeitet in Elternteilzeit 2/3 ganze Tage?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Timon2308, 7 Februar 2011.

  1. Timon2308

    Timon2308 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich habe hier eine Frage. Und zwar werde ich nach meiner Karenz 2 Tage á 8 Stunden arbeiten gehen.

    Habe mich bei der Arbeiterkammer erkundigt wie das ist wegen Feiertagen, ob man die teilweise einarbeiten muß etc. Lt. Arbeiterkammer: Nein, wenn ein Feiertag an einen Tag fällt, an dem ich immer fix arbeite, muß nicht eingearbeitet werden. Auf der anderen Seite habe ich natürlich nichts davon, wenn ein Feiertag auf einen Tag fällt, an den ich nicht arbeite. klar.

    Mein Arbeitgeber sieht das aber anders. Mir werden die Stunden aufgerechnet, als wenn ich 5 Tage die Woche arbeiten würde. Also sprich 3,2 Stunden. Fällt nun ein Feiertag an meinen Arbeitstag, werden mir diese 3,2 Stunden gutgeschrieben....die knapp 5 Stunden die für den Tag übrig bleiben muß ich einarbeiten. Fällt ein Feiertag auf einen der Tage wo ich nicht arbeite, profitiere ich genauso davon.

    Ok, mit den Feiertagen kann ich leben, weil sie sich ungefähr ausgleichen mit den Tagen wo ich arbeite und nicht arbeite. Aber weiterführend: Bleiben mir jedes Mal auch diese Stunden einzuarbeiten, wenn ich einen Arbeitstag krank bin oder Urlaub nehme und da häufen sich dann die einzuarbeitenden Stunden schon an.

    Ich würde gerne wissen, wie das in anderen Firmen gehandhabt wird.
     
  2. Sensation

    Sensation Gast-Teilnehmer/in

    elternteilzeit bin ich zwar nicht, aber ich arbeite zwei ganze tage und einen halben. Feiertage muss ich nicht einarbeiten, da ich fixe tage hab.
    Von feiertagen die auf meinen freien tag fallen hab ich nix.

    Die auskunft von der ak ist richtig.

    Kannst nur nochmal mit deinem chef reden, dass es gesetzlich anders ausschaut. Aber was machen wenn ers nicht einsieht?
     
  3. himbeersturm

    VIP: :Silber

    wenn die tage fix sind, an denen du arbeitest, ist es meiner meinung nach eindeutig, so wie die ak sagt, also glück oder pech, je nachdem auf welchen tag der feiertag fällt, genauso ist es mit krankenstand.

    ganz wichtig ist aber, das schriftlich zu vereinbaren.

    bei mir war es blöder, ich hatte freie zeiteinteilung, aber wir haben uns schlussendlich geeinigt.

    urlaub ist komplizierter, da geht es quasi nur über die stunden, da muss man die fünf wochen auf stunden umrechnen, also bei zb. 20 wochenstunden auf 100 urlaubsstunden.

    oder du nimmst den urlaub immer wochenweise, dann ist es egal.
     
  4. Sensation

    Sensation Gast-Teilnehmer/in

    ich hab den urlaub noch tageweise, nehm aber auch schon öfter einzelne urlaubstage.

    von dieser std.weise berechnung hab ich das erste mal von einer freundin gehört.
    ist das auch gesetzlich zulässig?
     
  5. himbeersturm

    VIP: :Silber

    naja ich denke schon, wie soll men es denn tageweise handhaben? man hat ja anspruch auf 25 tage, aber in der zeit (wenn man z.b. 20 h arbeitet) ja nur 12,5 arbeitstage. da wäre man ja 10 wochen weg.
     
  6. wirsindwir

    VIP: :Silber

    Ich habe lange Zeit 25h/Woche gearbeitet, bekam 25 Tage Urlaub. Klar, wie sonst?
     
  7. Sensation

    Sensation Gast-Teilnehmer/in

    ich arbeite drei tage die woche u. hab 15 tage pro jahr urlaubsanspruch.

    arbeitet jemand zwei tage die woche, hat er 10 tage pro jahr anspruch.

    25 tage hat man ja nur bei einer 5 tage woche.
     
  8. himbeersturm

    VIP: :Silber

    ja, schon klar, ich mein nur bei zeitlich flexiblen jobs. bei mir z.b. können es zwischen 0 und 12 stunden sein, je nachdem ... ich muss es mit der rechnerischen tagesarbeitszeit in stunden gegenrechnen.
     
  9. Timon2308

    Timon2308 Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe es schriftlich, dass dies meine fixierten Tage sind und ich je 8 Stunden arbeite. Werde wohl nochmals mit der AK Rücksprache halten, da´s anscheinend wirklich nur bei mir so sein soll. :(
     
  10. pinky81

    pinky81 Gast

    ich hab bereits versch. konstellationen gehabt:
    während der karenz 4h/woche. im ersten jahr keinen fixen arbeitstag, d.h. die arbeitszeit auf die ganze woche verteilt.
    nach dem 1. jahr ein fixer halbtag in der woche - war das ein feiertag oder ich krank, war nix einzuarbeiten.
    nach der karenz 4tage pro woche jeweils 6 tage. fiel ein feiertag auf den freien tag, hatte ich pech. die arbeitstage waren aber im dienstvertrag schriftlich festgehalten.

    mein LG hatte während seiner karenz eine mischform - 1 tag (8h) fix, weitere 4h auf den rest der woche verteilt. bei einem feiertag hat er sich jeweils 8h oder halt 1h/woche "erspart", je nachdem, auf welchen tag der feiertag fiel.
    aber auch hier gilt, es muß schriftlich festgehalten werden.
     
  11. Sensation

    Sensation Gast-Teilnehmer/in

    das heisst du hast zwar fixe tage, aber keine fixen std. die du an diesen tagen arbeitest? steh irgendwie auf der leitung...
     

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