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Weniger Kbg wenn wir heiraten?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Berghexe, 25 März 2012.

  1. Berghexe

    Berghexe Gast-Teilnehmer/in

    Meine Schwiemu und ein Arbeitskollege meines LG behaupten, dass mir das Kinderbetreuungsgeld gekürzt wird wenn wir heiraten.
    Ist doch absoluter Blödsinn, oder!?! Bin irgendwie total verwirrt jetzt.
    Das Kbg ist doch für jeden gleich hoch, ausser das einkommensabhänige Kbg, oder lieg ich da falsch?

    Vielleicht ist ein Fachmann/frau unter euch der mir weiterhelfen kann.

    Danke, LG Hexerl :wave:
     
  2. marlene

    marlene Gast-Teilnehmer/in

    die höhe des kbg hat nichts damit zu tun ob man verheiratet ist
     
  3. yoni

    yoni Gast-Teilnehmer/in

    Blödsinn!
     
  4. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    Oder bekommst du den zuschuss zum kbg?
     
  5. Berghexe

    Berghexe Gast-Teilnehmer/in

    hab zwar um den zuschuss angesucht, werd ihn aber wahrscheinlich nicht bekommen, da lg zuviel verdient.

    also hatte ich doch recht, wär ja irgendwie diskriminierend, wenn die in einer lebensgemeinschaft mehr geld kriegen als verheiratete.

    danke euch
     
  6. Nikki

    Nikki Gast-Teilnehmer/in

    vielleicht möchte dich da jemand nicht so gerne in der familie haben und hofft daß du durch den blödsinn deine meinung änderst ;)
     
  7. Puella

    Puella Gast

    Für Alleinerziehende gibt es Zuschüsse, aber nur wenn sie nicht in einer Wohnung mit dem Kindesalter leben! Also isses für euch Wurscht!
     
  8. catfeeder

    catfeeder Gast-Teilnehmer/in

    ich hab jetzt nochmal nachgelesen, also beim KBG steht auch dezidiert dass der Zuverdienst nur für das Elternteil gerechnet wird der das KBG bezieht, dh es wird bei Ehepaaren nicht der Ehepartner dazugerechnet

    Bei der Beihilfe wird wie du ja eh schon herausgefunden hast, der Ehepartner auch berücksichtigt, jedoch gilt das gleiche für die Lebensgefährten. So wie ich es aus Help.Gv rausgelesen hab gelten Ehepaare und Lebensgemeinschaften gleich!

    Also nicht schrecken lassen!!!!!!
     
  9. Berghexe

    Berghexe Gast-Teilnehmer/in

    :boes: hm könnt gut möglich sein :D:cool:
     
  10. corona03

    VIP: :Silber

    bin verheiratet und krieg alles genauso wie alle anderen ;)
     
  11. Isebell

    Isebell Gast-Teilnehmer/in

    also wenns nicht um den zuschuss zum kbg geht (hätte ja sein können, dass ihr nicht zusammen wohnt oder so), ist definitiv keine Kürzung des KBG möglich.
     
  12. Nikki

    Nikki Gast-Teilnehmer/in

    an deiner stelle würde ich antworten: "na dann bekomme ich halt weniger geld, das ist mir mein mann auf jeden fall wert" ;)
    und erst viel später mal erwähnen daß du zum glück eh das gleiche bekommst wie unverheiratete ;)
     
  13. Sentidos

    Sentidos Gast

    na das wär was , KBG ist für alle gleich je nach Variante so wie die Familienbehilfe...trotzdem wirst als Verheiratete /Lebensgemeinschaft im allgemeinen benachteiligt,....
     
  14. Nikki

    Nikki Gast-Teilnehmer/in

    ja das stimmt. alleinerziehende bekommen einiges an finanzieller unterstützung, aber eben weil sie ALLEINERZIEHEND sind (also vom andern elternteil des kindes getrennt). das ist aber ein anderes kapitel und hat nichts mit dem KBG zu tun.
     

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