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welcher Vertrag / wie arbeiten nach Mutterschutz

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Reeva, 23 September 2011.

  1. Reeva

    Reeva Gast-Teilnehmer/in

    hello

    ich hab eine frage, vielleicht kann sie jemand von euch beantworten:

    ich möchte nach dem mutteschutz, also 2 monate nach der geburt, wieder ein bisserl arbeiten (hab ich beim 1. kind auch so gemacht), nur stundenweise und nicht mehr stunden als 10 pro woche.
    allerdings nicht in meiner alten firma, sondern in einem neuen projekt.

    jetz frag ich mich folgendes:
    was passiert mit dem alten dienstgeber? bei dem hab ich einen freien dienstvertrag und laut AK daher keinen anspruch auf karenz.
    wenn ich kinderbetreuungsgeld beziehe, bin ich dann automatisch versichert? auch wenn ich den alten dienstgeber kündige?
    und wie soll ich beim neuen dienstgeber "versichert" sein?
    oder kann ich einfach über honorarnoten abrechnen?

    kenn mich grad gar nicht aus, soll aber einen möglichen plan erstellen...
    hilfe bitte :eek:
     
  2. salsa75

    salsa75 Gast-Teilnehmer/in

    So lange du KBG beziehst bist du in jedem Fall versichert (musste mich nach auslaufen den KBG mit LG mitversichern) - egal ob karenzierter Job im Hintergrund oder nicht.

    Wenn du beim neuen Dienstgeber keine fixe Anstellung hast, also alles per Honorarnote/Werksvertrag abgerechnet wird, dann bleibt so oder so die Versicherung über das KBG aufrecht, aufpassen das du nicht zu viel dazu verdienst.

    Im falle eine fixen Anstellung (auch wenn nur geringfügig) würde die Versicherung über diesen Dienstgeber laufen.

    Soweit meine Kenntnis dazu - würde alle Fragen zusammen schreiben und dann bei der AK nochmal nachfragen.
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast


    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. salsa75

    salsa75 Gast-Teilnehmer/in

    @Mats: Danke - hatte ich mich also doch getäuscht beim geringfügigen Arbeitsverhältnis :eek:
     
  5. Reeva

    Reeva Gast-Teilnehmer/in

    thanx für die antworten

    was mir no net ganz klar is is das mit der geringfügigkeitsgrenze

    ich darf zum KBG im jahr 16.200 dazuverdienen
    egal aus welcher beschäftigung
    das sind pro monat ca 1350.-
    das is doch weit mehr als die geringfügigkeitsgrenze?
    checks irgendwie net

    also wenn ich von vornherein weiß DASS ich mehr verdien im monat als 350 euro MUSS ich mich gleich mal bei der SVA versichern oder wie?

    sorry fürs blöd fragen :)
     
  6. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Einhaltung der Zuverdienstgrenze von 16.200 Euro im Jahr gilt für den KBG-Bezug wobei das bei gleichbleibendem Monatseinkommen bis ca. 1280 Euro BRUTTO der Fall ist.

    Die Geringfügigkeitsgrenze kommt bei einem karenzierten DV zum Tragen und zwar in der Form dass du dieses bei Überschreiten der gf.Grenze gefährden kannst.
    Zudem ist die Geringfügigkeitsgrenze maßgeblich dafür ob du lediglich unfallversichert bist oder der vollen Versicherungspflicht unterliegst und somit SV-Beiträge zahlen musst (bzw. diese im Zuge der Lohnverrechnung abgezogen werden).
    Achja, für 2011 liegt die gf.Grenze bei monatlich EUR 374,02

    Liebe Grüße
    Mats
     
  7. Reeva

    Reeva Gast-Teilnehmer/in

    danke mats

    also geringfügigkeit kommt bei mir eh nicht in frage.
    insofern werd ich wohl mit einem freien dienstvertrag in den neuen job starten, so wie es aussieht...
    und über das KGB UND über den freien DV versichert sein
    (also doppelt...)

    was mach ich mit dem alten dienstvertrag von meinem alten arbeitgeber?
    muss ich den kündigen? ich hab ja keinen anspruch auf karenz... der läuft nicht automatisch aus, oder?
    ist der quasi stillgelegt während dem mutterschutz?
     

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