1. Reden wir miteinander ...

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Welche (rechtlichen) Konsequenzen kann es haben...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Hasenfratz, 16 Dezember 2010.

  1. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    ...wenn man mit einem "fremden" Kind zum (Fach)Arzt geht, ohne dass die Eltern Bescheid wissen?

    Sachlage: Mädchen (12) hat seit ca. einem Jahr die Regel, an den ersten drei oder vier Tagen so extreme Schmerzen, dass sie die Schule nicht besuchen kann; nur im Bett liegt und sich vor Schmerzen windet...

    Eltern (Mutter) tun nichts, Facharzt-Besuch wird zwar (laut Kind) ständig in Aussicht gestellt, es passiert aber nix...

    Kind ist verzweifelt und fürchtet sich regelrecht vor dem nächsten Zyklus.:(

    Wenn jemand anderer mit diesem Kind zur Gyn gänge, was könnte die Mutter tun? (Ausser ausflippen, natürlich...)
     
  2. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Wie wärs mit der First Love-Ambulanz? Da kann das Mädl auch alleine hin. :)

    Rechtliche Konsequenzen lass ich mir noch durch den Kopf gehen, es kann aber sein, dass der Arzt das Mädl gar nicht behandelt, weil Du nicht die Erziehungsberechtigte bist.
     
  3. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    First love-Ambulanz = Wien

    Kind = Niederösterreich

    Danke fürs durch den Kopf gehen lassen! :)
     
  4. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Das ist die "Hauptambulanz", in OÖ gibts die auch in (fast) jedem KH mit gynäkolog. Abteilung. :)

    Edit: auf die schnelle das gefunden:
    Waldviertel Klinikum Horn
    First Love-Ambulanz
    Spitalgasse 10
    3580 Horn
    02982 2661 DW 7150
    gyn@horn.lknoe.at
    http://www.lknoe.at

    Jugendambulanz Gynäkologische Abteilung Landesklinikum Mostviertel Melk
    Krankenhausstraße 11
    3390 Melk
    02752 521 21-0
     
  5. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Du, sie ist 12 und noch recht kindlich...

    Alleine geht da gar nix, wenn, muss jemand mit ihr gemeinsam zu einem Arzt marschieren und nach Möglichkeit bei der Untersuchung auch dabei bleiben und Pfötchen halten...und sich dadurch - weil eben anwesend und als Initiator - auch angreifbar machen.

    Blöde Gschicht.
     
  6. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Die Ambulanz müßt aber anonym sein, dh Du darfst dabeibleiben, aber keinen Namen nennen. :)

    Ansonsten könntest vielleicht bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft in NÖ anrufen, die Beratung dort ist auch anonym, die wissen rechtlich Bescheid und kennen sicher auch eine Ambulanz in eurer Nähe.
     
  7. Sternchen55

    VIP: :Silber

    „Gynnie“ Ambulanz – „Mädchensprechstunde“ immer am ersten Mittwoch im Monat von 14:00 - 15:30 Uhr, keine Voranmeldung notwendig

    aus der homepage des lkh tulln.
     
  8. leelee

    leelee Gast

    Ich will mich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber da das Mädel auch alleine zum Arzt gehen dürfte, kann kaum was passieren, wenn du sie netterweise begleitest.
     
  9. Sommar

    Sommar Gast-Teilnehmer/in

    Da gibts einen Unteschied: einem Behandlungsvertrag mit dem Arzt kann ein Minderjähriger nicht abschließen, einer Behandlung zustimmen schon. Ich bin grad dabei den Unterschied bzw. die Abgrenzung zu verstehen. :eek:
     
  10. leelee

    leelee Gast

    Ich versteh den Unterschied schon, würde aber einen Akutfall draus zimmern. ;)
    Das Mädchen hat Schmerzen, die Eltern kümmern sich offenbar nicht darum. Bei der Undurchsichtigkeit der Materie wird einer Begleitperson sicher nichts passieren. Nach den Buchstaben des Gesetzes müßte freilich das Gericht eingeschaltet werden. Ob die Eltern das wollen würden?
     
  11. Liv-Ann

    Liv-Ann Gast-Teilnehmer/in

    Hast du schon mal die Mutter direkt drauf angesprochen? (nicht, dass sie keinen Termin ausmacht -sondern dass du mitbekommen hast, wie schlecht es dem Mädel in der Zeit geht...)
    Würd das auf alle Fälle machen, bevor du sie "umgehst" - auch wenns noch so gut gemeint ist - könnte auch was anderes dahinterstecken, das von außen nicht erkennbar ist.
     
  12. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Ja, natürlich.

    Sie weiß es eh, sagt sie, und dass sie einen Termin bei der Gyn ausmachen sollte, weiss sie eh auch, sagt sie; aber es passiert halt nix, und das Mädel quält und quält sich - aber ich seh sie heute beide noch und werd einfach anbieten, dass ich mit der Kleinen geh...

    Dann wird sie mir wieder sagen, dass es nicht nötig ist, weil sie selbst ja eh´....und so weiter, und so fort - und passieren wird genau nix.
     
  13. Sternchen55

    VIP: :Silber

    und wenn du dich nicht anbietest, sondern das in die richtung formulierst, das du mit der kleinen gehst und sie eh kein problem damit hat,..
    (fr.x, ich denke sie haben kein problem damit, wenn ich y zum gyn gehe.)
    kannst ja eventuell noch anfügen, das du auch gehen musst und die kleine dann mitnimmst.
     
  14. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Gestern hab ich die Mutter also getroffen.

    Sie war mit dem Mädel bei einer Homöopathin, die Kleine nimmt jetzt jeden zweiten Tag Globuli...

    Mal schauen, was wird...
     
  15. leelee

    leelee Gast

    Ach, daher weht der Wind... :rolleyes:
     
  16. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    bin keine juristin, weiß aber dass die obsorgeberechtigten bei jeder operation oder sonstigen spezialmaßnahme (zb verschreibung von psychopharmaka; ob das für normale meds auch gilt zb antibiotika weiß ich nicht, aber der arzt weiß es bestimmt wie das die rechtslage ist) unterschreiben müssen.

    eine reine begleitung zum arzt? hm. ohne gewähr würd ich mal meinen dass das kein problem wäre.
     
  17. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ein Arzt darf keine 12jährige ohne Einwilligung der Eltern behandeln.

    Gehst du mit und gibst dich nicht zu erkennen, wirst im Falle des Falles evtl. dafür gerade stehen müssen, wenn die Erziehungsberechtigten mit der Behandlung nicht einverstanden waren.

    In diesem Fall wird es wohl strittig werden, wer die Verantwortung trägt - der Arzt, weil er nicht hinterfragt hat, ob das Kind von einem erziehungsberechtigten begleitet wird, oder die Begleitung, die dem Arzt verschwiegen hat, dass sie nicht erziehungsberechtigt ist.

    Zu klären wäre auch noch, wie man an die E-Card kommt, die man meistens vor Behandlung vorzeigen muss.


    Ab 14 Jahren sieht das ganze schon etwas anders aus.
    Ein Beispiel aus dem Ärztemagazin:
    http://www.aerztemagazin.at/dynasite.cfm?dsmid=77772&dspaid=605674
     
  18. latella

    latella Gast-Teilnehmer/in

    behandeln - ja. aber anschauen und eine diagnose oder empfehlung abgeben:confused:
    ich meine, was verschreiben lassen und abholen und verabreichen oder dem mädel selbst übergeben - das tät ich mich jetzt auch nicht getrauen.

    aber ist anschauen und diagnose schon "behandlung":confused:
     
  19. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Es ist ein schmaler Grat.
    In dem Moment, wo der Arzt nicht nur schaut, sondern tatsächlich Hand anlegt und dich untersucht, wirst du behandelt.

    Abgesehen davon, ohne Einwilligung der Eltern kannst auch nicht zum Arzt gehen. Auch nicht zum Schauen. Und wenn, müsstest vorher abklären, dass du nicht der Erziehungsberechtigte bist. D.h., du begibst dich ziemlich aufs Glatteis.

    Vielleicht könnte der betroffene Teenager die Schulärztin involvieren. Dann werden die Beschwerden offiziell. Und, wenn sie wiederkommt und sich der Schulärztin anvertraut, dass die Beschwerden nicht behandelt werden, dann hat diese die Möglichkeit der Sache nachzugehen. Im Extremfall muss evtl. Meldung erstattet werden, dass Kindeswohl gefährdet ist.
     
  20. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Danke für Euer "Mithirnen" - all das hab ich mir ja schon gedacht. (Ich wäre auch nicht glücklich, ginge wer anderer ohne mein Wissen mit meinem Kind zum Arzt...)

    Wir warten halt jetzt ab, was die Globuli bringen...

    Trotzdem würd mich interessieren, WAS mir passieren könnte, wenn ich mit der Kleinen usw. usf. - rein akademisch...

    Oder würde man MIR nix anhaben können, sondern den Arzt belangen?
     

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