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welche rechnungen muss ich als vermieter übernehmen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Petboum, 16 August 2011.

  1. Petboum

    Petboum Mali-Mix-Messie
    VIP: :Silber

    vielleicht ist jemand hier, der sich mit der materie auskennt bzw. selbst vermietet und kann mich beraten.

    ich habe meine eigentumswohnung seit jänner neu vermietet (einbauküche samt elektrogeräten verblieb in der wohnung). jetzt fielen seit diesem zeitpunkt einige sachen an, die ich auf meine kosten beheben ließ oder erneuert habe. einmal war die steigleitung undicht, das ließ ich beheben, dann war eines der fenster verzogen und konnte nicht mehr geschlossen werden, das ließen die mieter beheben, ich habe die rechnung übernommen.

    im letzten monat war der wasserhahn in der küche defekt, den konnte mein mann selbst reparieren. kurz darauf ging der geschirrspüler ein - wir kauften einen neuen, obwohl ich selbst das als kulant empfand, weil ein geschirrspüler eigentlich nicht zu den dingen gehört, die als ernste schäden oder gesundheitsgefährdung einzustufen sind.

    jetzt bekam ich heute ein lapidares mail von den mietern mit folgendem wortlaut:
    "Da der Geschirrspüler erneut streike mussten wir den Installateur holen, da aus dem Wasseranschluss für die Spülmaschine kein Wasser mehr kam. Haben nun die Rechnung vom Installateur Wagner erhalten € 75,- wollte nun nachfragen wie ihr das verrechnen möchtet? "

    ich wurde nicht über den schaden informiert, der installateur wurde einfach angefordert.
    BIN ICH IN DIESEM FALL TATSÄCHLICH VERPFLICHTET, DIESE RECHNUNG ZU ÜBERNEHMEN????

    aus dem mietsrechtsgesetz werd ich nicht wirklich schlau:
    http://www.jusline.at/3_Erhaltung_MRG.html

    ich habe jetzt mal die rechnung vom installateur von den mietern angefordert, damit ich sehe, was da tatsächlich los war und was gemacht wurde.

    ich mag mich mit den mietern nicht rumstreiten, wir haben wirklich ein gutes verhältnis, aber ich hab doch ein bissl angst, dass die mir in zukunft dann jede rechung umhängen, die eigentlich gar nicht von mir zu tragen ist. :(

    wer kann mir helfen bzw. wohin kann ich mich als vermieter wenden, um hier eine kompetente aussage zu erhalten?

    bitte. danke. :wave:
     
  2. Catmandu

    Catmandu Haushaltsschnecke
    VIP: :Silber

    ...

    Sollte das nicht im Mietvertrag geregelt sein?? War bei uns so. wir mussten zb die Therme neu kaufen und bekamen dann bei Auszug abzüglich der Jahre dann auch nicht alles zurück.

    Geschirrspüler, Waschmaschine mussten wir selbst bezahlen und gehören zwar zum Inventar, aber bei Auszug sollte alles funktionieren.

    Ich sag mal so alles was in den Wänden ist musst du bezahlen, alles ausserhalb der Mieter. Der Mieter ist ausserdem verpflichtet, die Mietgegenstände Ordnungsgemäss zu benutzen und Instand zu setzen.

    Zb Waschmaschine, was machst, wenn die einen Teppich waschen, das Lager ist im Eimer. Selbst Schuld, richten lassen oder neue kaufen. Sofern keine Garantie mehr besteht usw. Mieter muss aufkommen.
     
  3. gsb

    gsb
    VIP: :Silber

    -mietervereinigung (muß am aber so viel ich weiß mitglied werden)
    -arbeiterkammer

    wir wohnen zur miete und es war keine küche drin - haben also alles was außer dem boden und wänden, türen, in der wohnung ist selbst gekauft und erhalten es auch selbst (waschmaschine, geschirrspüler, inkl der anschlüsse... - was ja auch teilweise an die haushaltsversicherung gehen kann, wenn es wirkliche schäden sind).

    bei gröberen schäden (dachundichtheit-wassereintritt, rohrbruch) zahlt der vermieter. (haben dabei gleich das abschleifen des bodens im WZ mitgezahlt bekommen - war aber eigenltich ein "freundschaftsdienst des vermieters").

    wie es ist, wenn du zb den geschirrspüler zur verfügung stellst, weiß ich nicht. aber ich denke, sie müßten ihn ersetzten und du müßtest den wert erstatten, wenn sie ausziehen. wenn ihr selber den neuen geschirrspüler angeschlossen habt, und es war was nicht in ordnung, dann ist das irgendwie selber schuld, wobei ich sie euch trotzdem vorher verständigen hätten sollen.

    lg gsb
     
  4. Petboum

    Petboum Mali-Mix-Messie
    VIP: :Silber

    danke für eure tipps.

    hab grad den mietvertrag nochmals ausgegraben und irgendwie haben wir uns da selbst ein haxerl gestellt, weil wir darin erwähnt haben, dass die kücheneinrichtung mit übergeben wurde. :(

    man lernt nie aus - die nächsten mieter haben unter garantie einen passus im mietvertrag, der sie dazu verpflichtet, an abnützungserscheinungen kostenmäßig beteiligt zu sein. :cool:

    ich mag nicht dauernd melkkuh sein, wenn was in der wohnung kaputt ist, was ich nicht verursacht habe.... :eek:
     
  5. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    normalerweise ist es bei mietwohnungen (und insbesondere auch lt. dem MRG - wobei ich nicht weiss ob deine wohnung darunter fällt - vermutlich eher nicht, aber als "richtwert" des üblichen und als massstab durchaus brauchbar ) so geregelt:
    hinter der mauer - die hauptleitungen: das hat der eigentümer/vermieter zu zahlen,
    rohrgebrechen die vor mauer-niveau in der wohnung liegen: dichtung undicht, abfluss/kleineres rohr in der wohnung verstopft: dies zahlt der mieter üblicherweise selbst.
    das mit der küche als mietgegenstand ist eher ungünstig, - wobei diesmal ja nicht die küche an sich oder küchengeräte sondern die wasserzuleitung defekt war - wie auch immer zahlen müsstest du auf diese weise strengenommen trotzdem nicht, weil:
    "Der Mieter darf Reparaturen grundsätzlich erst dann in Auftrag geben, wenn sich der Vermieter mit der Mängel- oder Schadensbeseitigung in Verzug befindet", sagt Mieterbund-Sprecher Ropertz. Fällt die Heizung aus, muss der Vermieter das deshalb sofort erfahren."

    darauf würd ich die lustigen kollegen auch hinweisen, selbst wenn du dieses mal auf kulanz noch zahlst, ausnahmsweise.
    denn: weil es sich um ein verstopftes rohr in der wohnung gehandelt hat, um keinen ernsten schaden (ging ja nur der geschirrspüler kurzfristig nicht) und der mieter ohne deinen auftrag einen installateur gerufen hat, anstatt dich zeitgerecht zu verständigen , müsstest du mMn nicht zahlen.

    vielleicht hilft das hier: http://www.arbeiterkammer.com/bilder/d20/Broschuere_Erhaltungsarbeiten.pdf
    (seite 1o ist interessant)
     
  6. Petboum

    Petboum Mali-Mix-Messie
    VIP: :Silber

    danke, liebe kira für deine ausführungen.

    hab diese einmalige kulanzleistung den mietern mal per mail übermittelt, natürlich mit fundierten links - einerseits deinen von der arbeiterkammer, andererseits den entsprechenden paragraphen des MRG.

    mal sehen, wie sie reagieren. :cool:
     
  7. Sonriso

    Sonriso Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde eine Beratung im Anspruch nehmen, sonst sinnlose Diskussionen & "Melkkuh" Gefahr. Hatte was Ähnliches und Klartext hat geholfen... Ausserdem wie kommen die dazu, Reparaturen im Auftrag zu geben und dich erst im Nachhinein darüber zu informieren, wenn du die Rechnung zahlen sollst? Hmmm... :boes:
     
  8. Petboum

    Petboum Mali-Mix-Messie
    VIP: :Silber

    WO GENAU hast du dich beraten lassen?

    bitte. danke.
     
  9. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

  10. Sonriso

    Sonriso Gast-Teilnehmer/in

    Anwalt, es war uns Wert. Kann dir gerne per PN Details geben (mag keine Werbung) da machen :)
     

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