1. Reden wir miteinander ...

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Welche Leistungen sind pfändbar??

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von luzi08, 15 April 2010.

  1. luzi08

    luzi08 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!
    Mich würde mal interessieren, welche Leistungen pfändbar sind?? Ist Kbg, Fbh oder Alimente pfändbar?? Oder kommt es auch drauf an, ob man ledig oder verheiratet ist? Nehmen wir mal an; alleinerziehend...:eek:
    Freue mich über Antworten!
    LG
     
  2. edelfee

    edelfee Gast

    Also die Familienbeihilfe ist jedenfalls nicht pfändbar. Jedenfalls nicht pfändbar ist dein Existenzminimum, also bis zu diesem Betrag (liegt glaube ich bei ca 900 Euro Im Monat), kann gar nichts gepfändet werden. Da die Alimente dem Kind gehören nehme ich an, daß auch die Alimente nicht pfändbar sind, außer das Kind hat die Schulden ;). Beim KBG bin ich mir nicht sicher, glaube aber auch nicht, daß das pfändbar ist. Wenn du mit KBG und Einkommen über dem Existenzminimum bist, kann es aber natürlich sein, daß da schon etwas gepfändet werden könnte, aber wie gesagt, da bin ich mir nicht ganz sicher.

    Ansonsten sind unpfändbar:
    Sachen, die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt des Schuldners dienen und von ihm für eine angemessene und bescheidene Lebensführung benötigt werden (Kleidungsstücke, Betten, Geschirr, notwendige Möbel, Kühlschrank, ein Fernsehgerät etc.).
    Lebensmittel und Brennmaterial (z.B. Heizölvorrat), sofern sie für den Schuldner und dessen Familie für vier Wochen erforderlich sind.
    Arbeitsmittel von Personen, die körperliche oder geistige Arbeit leisten, sofern die Arbeitsmittel zur Fortsetzung der Tätigkeit benötigt werden (z.B. Werkzeug eines Handwerkers, Auto eines Handelsvertreters, Schreibmaschine eines Schriftstellers).
    Bücher, die der Schuldner oder seine Familie in einer Schule oder Kirche gebraucht.
    Trauringe, Orden und Ehrenzeichen des Schuldners.
    Hilfsmittel zur Krankenpflege.
     
  3. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Es wird kein unterschied gemacht, welches geld es ist. Es hat kein mascherl. Also, das existenzminimum erhöht sich nicht um erhaltene alimente oder fbh.
     
  4. schnecke27

    schnecke27 Gast-Teilnehmer/in

    Familienbeihilfe und Kbg wird ja nicht als einkommen gerechnet also ist es auch nicht pfändbar.
    alimente weiß ich jetzt nicht. und wochengeld habe ich mal gelesen ist auch ein teil pfändbar- was halt über dem Existensminimum liegt.
    aber sicher wissen tue ich es auch nicht.
    ambesten bei der Schuldnerberatung nachfragen oder ak.

    liebe grüße
     
  5. Mama0409

    Mama0409 Gast-Teilnehmer/in

    Sorry für OT: aber ich muss das jetzt mal erwähnen....ich find´s immer total witzig, wenn man z.b. einen Kredit will zählt KBG nicht als Einkommen, wenn man allerdings Wohnbeihilfe beantragen will zählt´s schon als Einkommen!

    Können die wichtigen oberen sich nicht mal einigen ob es nun als Einkommen gerechnet wird oder nicht??? Irgendwie schon lustig.... sorry nochmal´s
     
  6. edelfee

    edelfee Gast

    eh nicht, aber das KBG kann an sich nicht pfändbar sein, aber ein Einkommen, das mit dem KBG dann über dem Existenzminimum liegt schon.

    Die Alimente gehören dem Kind (wenn sie für das Kind gezahlt werden) und sind daher wegen den Schulden der Mutter sicher nicht pfändbar. Die Familienbeihilfe ist ex lege nicht pfändbar und darf nicht zu diesen Zwecken zum Einkommen dazu gerechnet werden.
     
  7. Lysira

    Lysira Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    Alimente, FBH und KBG sind nicht pfändbar. Der pfändbare Betrag variiert nach den unterhaltsberechtigen Personen.

    Lg Lysira
     
  8. smalltalk

    smalltalk Gast-Teilnehmer/in

    Unpfändbar:
    • Aufwandsentschädigungen (bei tats. Mehraufwand)
    • gesetzl. Behilfen/Zulagen zur Abdeckung eines Mehraufwandes (Behinderung, Pflegebedürftigkeit)
    • tw. AMS-Bezüge (idR aber nicht)
    • Beiträge für Bestattungskosten
    • Entschädigungen für Heilungskosten
    • Leistungen aus dem Unterstützungsfonds
    • Wohnbeihilfe
    • Familienbeihilfe
    • Stipendien
    • .... (Kriegsopfer, Tuberkulose, Strafgefangene)
    Pfändbar:

    • Einkommen (Arbeitsverhältnis, Lehre, Bundesheer, Zivildienst) - inkl. SZ
    • Pension
    • Versehrtenrente
    • Krankengeld...
    • Wochengeld
    • AMS
    • Versorgungsleistungen aus Versicherungsverträgen
    • gesetzlicher Unterhalt
    • Leibrenten, Ausgedinge
    • Schadenersatzrenten
     
  9. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Kann mir bitte wer erklären, wie das funktionieren soll? Das Geld hat kein Mascherl.
     
  10. smalltalk

    smalltalk Gast-Teilnehmer/in

    Man wendet sich ja direkt an den Drittschuldner, wobei der generell auch die Bank sein kann (und man somit auch auf das unbemascherlte Geld zugreifen kann).
     

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