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Welche Kosten für den Arbeitgeber?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von hidimaus, 28 Dezember 2007.

  1. hidimaus

    hidimaus Gast-Teilnehmer/in

    Hallo?
    Eine Frage: Welche Kosten entstehen dem Arbeitgeber durch die Schwangerschaft einer Angestellten?
    Das Wochengeld (hoffe, das ist jetzt der richtige Ausdruck - also 8 Wochen vor und nach Geburt) zahlt doch die GKK. Ist ja kein Krankenstand. (Wir wissen ja, wir sind nicht krank, "nur" schwanger.)
    Das Karenzgeld dann doch auch.
    Hat er also Kosten?

    Kann mir da bitte jemand helfen?
    Danke
    LG HIDIMAUS
     
  2. jino

    jino Gast-Teilnehmer/in

    hallo,

    soviel ich weiß, entstehen dem arbeitgeber direkt keine kosten (versichert ist man wärend der karenz ja auch direkt bei der KK, der arbeitgeber zahlt in dieser zeit keinen versicherungsbeitrag für den/diejenige). das blöde für ihn ist die tatsache, dass er der jeweiligen frau/dem mann den arbeitsplatz freihalten muss (also bis zu 30 monaten), und der angestellte vor, als auch nach der karenz, für eine gewisse anzahl an monaten/wochen einem kündigungsschutz unterliegt.

    dh, wenn das ne relativ kleine firma ist, wirds dem chef recht weh tun. aber ja... das ist das los der selbstständigkeit :rolleyes:
     
  3. Eli-166

    Eli-166 Gast-Teilnehmer/in

    Was vielleicht auch einen geringen Betrag aus machen könnte, wären die Arztbesuche, die ja in der Schwangerschaft öfter sind. Oder eventuelle Krankenstände wegen irgendwelcher Schwangerschaftsbeschwerden.
     
  4. Kiwi79

    Kiwi79 Gast

    Schönen Abend wünsch ich dir!

    Also es entstehen in dieser Zeit keine Kosten für den Arbeitgeber. Es wird das Mutterschutzgelt sowie das Karenzgeld (Kinderbetreuungsgeld) von der Krankenkasse bezahlt.

    In dieser Zeit ist er nur verpflichtet dich über Neuerungen zu informieren, soll heißen, wenn etwas gröberes passieriert zb. neue Geschäftsführung, neuer Chef und so weiter, ebenso muß er dich über Schulungsmaßnahmen informiern, damit du gegebenenfalls daran teilnehmen kannst. Außerdem muß er dir deinen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz aufheben bis du aus dem Mutterschutz bzw. der Karenz zurück bist.

    Achja - eventuell vermehrte Ausfälle, durch Krankenstand vor dem Mutterschutz muß er halt hinnehmen.

    Hoffe dir etwas geholfen zu haben.

    Lg
    Kiwi
     
  5. Es bestehen auch bestimmte Beschäftigungseinschränkungen, besonders z.B. in der Abend-Gastronomie. Die Zeiten, in denen Schwangere nicht arbeiten dürfen, müssen dann evtl. durch Aushilfskräfte kompensiert werden. Die Anschaffung von einer Ruhemöglichkeit, speziell wenn eigentlich kein Platz vorhanden ist, könnte auch teuer kommen. Dann kommt ja auch noch hinzu, dass ich eigentlich ungern eine Schwangere mit Kugelbauch in einem vollbesetzten Lokal beschäftigen würde. Schaut mit der Zeit auch nicht mehr wirklich so klasse aus ihr beim Schleppen zuzusehen... bei mir haben sich damals Gäste schon beschwert :) wie kann ich nur die arme Frau...? Naja, was soll man denn machen? Ich habe leider in Kauf nehmen müssen, dass ich dadurch Gäste verliere.

    In einem anderen Fall war ich richtig froh, dass die Dame selbst gekündigt hat. 3 Tage später erfuhr sie, dass sie schwanger ist und wollte wieder eingestellt werden. Hätte sie mir bloß nichts von der Schwangerschaft erzählt :rolleyes:

    Versteht das bitte nicht falsch, ich war selbst mal schwanger und habe auch gearbeitet, allerdings nicht im Service. Das ist eine Branche (und da gibt es sicherlich auch noch mehr), die nicht für Schwangere geeignet ist. Man muss als Lokalbesitzer schon ein bissl mehr draufzahlen, auch wenn man keine Lohnzahlungen machen muss.
     
  6. hidimaus

    hidimaus Gast-Teilnehmer/in

    Danke

    Danke für Eure Antworten.
    Wißt Ihr mein "kleiner" Bruder ist mein Chef. Er freut sich als Bruder riesig, aber als Chef war er ein bißerl überfordert.
    Aber wenn es ihm nichts kostet, ist es "nur" der Verlust seiner "Besten Arbeitskraft" - wie er selbst meint (ganz stolz bin!!!!!)
    Danke auf jeden Fall
    LG HIDIMAUS
     
  7. ellela

    ellela Gast

    Die Zeiten des Mutterschutzes werden voll gerechnet. Dh. Urlaubsanspruch fällt an, auf Abfertigung etc. ist es anzurechnen. DAs kann mal, nicht sofort aber später Kosten verursachen.
    Außerdem kostet eine Karenzvertretung indirekt mehr Geld. Recruiting, Einschulung etc.
     
  8. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    gute Antwort - das geht so weit, dass ein AG die Schwangere auf seine Kosten freistellen muss, wenn er keinen "sicheren" Arbeitsplatz hat.

    Alles zu dokumentieren in der Mutterschutzevaluierung nach MSchG.

    SG
    IE
     

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