1. Reden wir miteinander ...

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Weihnachtsgeld/Kündigung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Katara, 27 November 2013.

  1. Katara

    Katara Gast-Teilnehmer/in

    Das Thema sollte eigentlich in Finanzen rein. ... Bitte verschieben

    Hallo!

    Der Arbeiter (Reifenmonteur) ist noch bis 21. Dezember in der Firma angemeldet. Die Kündigung erfolgte durch den AG. Wird das Weihnachtsgeld ausbezahlt werden? Es kam jedes Jahr Ende November mit dem November-Lohn.
    Was meint ihr?

    Lg
     
  2. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Wieso sollte es nicht so sein?
     
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  3. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Ja, aliquot.
     
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  4. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Wenn das Dienstende am 21.12.2013 ist und das Entgelt im Nachhinein ausbezahlt wird (ziemlich sicher bei einem Reifenmonteur), bekommt der Arbeitgeber am 30.11. das GESAMTE Weihnachtsgeld und am 21.12. ein aliquotes Monatsentgelt für 21 Tage, sowie zusätzlich eine aliqoute Sonderzahlung ebenfalls für diese 21 Tage.

    Sollte der Reifenmonteur nicht alle Urlaubstage aufgebraucht haben, bekommt er für jeden "offenen" Urlaubstag ebenfalls noch diese beiden Zahlungen (Entgelt plus Sonderzahlung).

    Da er das Weihnachtsgeld offenbar nicht erhalten hat, wäre eine Überprüfung der Lohnzahlungen durch die Arbeiterkammer innerhalb des (recht kurzen) Beeinspruchs-Zeitraumes anzuraten.
     
  5. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Bei dir bekommt der ArbeitGEBER das Weihn.geld ??? :D

    Ok, Tippfehler beiseite - du würdest zu viel ausbezahlen, Oxymoron, wenn du Ende November die "gesamte" Weihn.rem. und dann noch zusätzlich 21 aliquote Tage ausbezahlen würdest. Du hättest somit das ganze komplette Jahr und 21 Tage abgegolten.

    IdR erhält man mit dem Juni-Bezug den Urlaubszuschuss (der 6/12 UZ und 6/12 WR entspricht) und mit dem November-Bezug die Weihn.remuneration (weitere 6/12 UZ und 6/12 WR).

    Ende der Beschäftigung 21.12. bedeutet, dass für 10 Tage jeweils UZ und W nicht ausbezahlt bzw. wenn doch noch mit Ende November vollständig ausbezahlt werden würde, mit der Endabrechnung zurückverrechnet werden würden.

    Das alles aber unter der Voraussetzung, dass es auch wirklich eine DG-Kündigung war und keine Entlassung. Ein Arbeiter erhält nämlich in diesem Fall im Gegensatz zum Angestellten keine Sonderzahlungen, soferne nicht der anzuwendende KV dies explizit besserstellt.

    Weiters davon ausgehend, dass die TE mit "noch bis 21.12. angemeldet" - damit auch das Ende des Dienstverhältnisses meint und nicht etwa das Ende der Pflichtversicherung (Verlängerung nach Beschäftigungsende durch bezahlte Urlaubstage - hier wären die aliquoten SZ bereits in der erhaltenen Urlaubsersatzleistung eingerechnet.
     
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  6. Ipani

    Ipani Gast-Teilnehmer/in

    Man merkt, die Vivienn kennt sich aus...
     
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  7. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Aber 21.12. für Ende Dienstverhältnis ist auch seltsam, oder? Wenns nicht einvernehmlich war.
    3 Wochen Kündigungsfrist?
     
  8. Ipani

    Ipani Gast-Teilnehmer/in

    BuddhaBuddha Light

    Bei Arbeitern gelten in einem Gewerbebetrieb 14 Tage Kündigungsfrist, sofern der anzuwendende KV nichts anderes regelt.
     
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  9. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    In der Regel. ;)
    In der Regel erhält man auch sein Weihnachtsgeld Ende 11 trotz einer Kündigung am 21.12. :D
    Ich bin in meiner Antwort davon ausgegangen, dass der DG die Sonderzahlungen ebenfalls komplett im Nachhinein ausbezahlt. Es gibt solche DG, man möchte es nicht glauben.

    Aber generell hast du selbstberständlich absolut recht.
     
  10. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Aber wie kommt dann ein 21. zustande?
     
  11. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Vermutlich, weil am 7.12. gekündigt "wurde". :D
    Weshalb das aber erst in der Zukunft ist, kann ich auch nicht sagen. Vielleicht eine Zeitreisende? :)
     
  12. Ipani

    Ipani Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann ja eine Kündigung auch schon ein bisschen früher aussprechen als ich muss. Die Kündigungsfrist ist der Mindestzeitraum, der eingehalten werden muss.
     
  13. Ipani

    Ipani Gast-Teilnehmer/in

    Und wie gesagt gibt es vielleicht noch andere Fristen, die vom Kollektivvertrag geregelt werden. Da wissen wir ja nicht, welcher angewendet wird.

    Und, wie Vivienn schon geschrieben hat, ging auch nicht klar hervor, was mit "bis 21.12. angemeldet" gemeint ist.
    Kann ja sein, dass das DV schon früher endet, aber eine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt wird für X Tage, wodurch sich der "angemeldete", also versicherte Zeitraum verlängert.
     
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  14. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille


    z.B. der Bäcker-KV hat eine Kündigungsfrist von 1 Arbeitstag zum Ende der Arbeitswoche

    Das würde auch passen, da der 21. ein Samstag ist - 6 Tage Woche
     
  15. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Der Herr ist Reifenmonteur. Wenn er mir Gebäck in die Reifen montiert, wäre ich schon fein angefressen. :)
     
  16. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Unter der Voraussetzung, dass es sich auch tatsächlich um eine Kündigung (und nicht Entlassung) und beim Datum 21.12. um das Austrittsdatum (und nicht Versicherungsende) handelt, steht die Weihn.remuneration nur aliquot (bis 21.12.) zu.

    Würde also Ende November die komplette WR (bis 31.12.) ausbezahlt werden käme es bei der Endabrechnung (21.12.) zu einer Rückverrechnung, die je 10 zuviel abgerechneten Tage für UZ und WR würden vom laufenden Dezember-Bezug in Abzug gebracht werden.

    (Du hingegen würdest im November die „gesamte“ WR ausbezahlen und dann bei der Endabrechnung noch mal die 21 Tage aliquot abgelten, das würde auch bestimmt im Sinne des Dienstnehmers sein. ;))
     
  17. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille


    Du, das war ein Beispiel für einen Arbeiter-KV.
    Andere haben ähnliche Fristen. Zu diesem Zweck angeführt.
     
  18. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Ich war immer schon sehr kreativ bei der Lohnabrechnung. Die ist ja sonst so extrafad.
    Aber ich würde dich sofort als Lohnverrechnerin einstellen, wenn ich mal Bedarf habe. Vermutlich ist das sogar nur ein kleiner Teil deiner Künste. ;)
     
  19. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Ich bin jetzt ein paar Tage weg (muß Schifahren gehen, wenn ich genügend Schnee finde :)), wenn ich also nicht antworte, heißt das nicht, dass Oxymoron recht hat. :p
    @lpani, pass auf ihn auf. ;)
     
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  20. Vivienn

    Vivienn Vedo scintille

    Kreativität in der Lohnverrechnung und Buchhaltung oder Bilanzierung macht sich nicht so gut. ;)
    Ich arbeite übrigens nicht als Lohnverrechnerin, aber sag niemals nie, wer weiß welcher Bedarf einmal entsteht, daher danke für dein Anbot.;)
    Jetzt muss ich aber weg.
     

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