1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Weihnachtsgeld-Geringfügig?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Charlinda-2000, 3 Dezember 2009.

  1. Charlinda-2000

    Charlinda-2000 Gast-Teilnehmer/in

    Ich muss ein bischen ausholen. Da mein Mann arbeitslos ist bin ich seit August neben der Karenz ,die noch bis Februar dauert in meiner Firma geringfügig beschäftigt. Seit heute mache ich mir Gedanken ob ich wohl auch etwas vom Weihnachtskuchen abbekomme,sprich Anspruch auf Weihnachtsgeld habe? Ausserdem möchte ich wissen ob ich auch am Feiertag(8.Dez.) das dopppelte bekomme.
    Ich muss noch anhängen:Ab Februar bin ich wieder halbtags beschäftigt. Bitte wenn geht nur Antworten von Leuten die sich damit auskennen. Danke!
     
  2. MatsBM

    MatsBM Gast

    In der geringfügigen Beschäftigung hast du genauso Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachstgeld wie bei einer Teilzeit- oder Vollbeschäftigung.
    Wenn du nicht das gesamte Jahr im Unternehmen bist, dann reduziert sich das UG und WG auf den aliquoten Teil des Jahres.

    Wie es mit dem 8. Dezember aussieht, kann ich dir leider nicht mit Sicherheit sagen, grundsätzlich sollte für dich dasselbe gelten wie für alle Voll/Teilzeitbeschäftigten auch.

    Liebe Grüße
    MAts
     
  3. Roy2005

    Roy2005 Gast

    Bin auch geringfügig und habe Weihnachtsgeld bekommen:)

    8.Dez: Keine Ahnung
     
  4. m.rosso

    m.rosso Gast-Teilnehmer/in

    gilt aber nur für geringfügig angestellte nach Ang.Gesetz §23!

    bei beschäftigung als freier dienstnehmer (geringfügig), oder auf werkvertragsbasis besteht kein anspruch auf sonderzahlung !!
     
  5. Charlinda-2000

    Charlinda-2000 Gast-Teilnehmer/in

    Noch eine Frage,vielleicht blöd! Ist mein Chef dazu verpflichtet mir WG. zu zahlen?
     
  6. Chrisi1

    Chrisi1 Gast-Teilnehmer/in

    Also bei uns in der Firma war das so das geringfügig Besch. einen fixen Arbeitstag (oder 2) zugewiesen bekamen, wenn dann der Feiertag darauf fiel gabs natürlich auch dementsprechende Entlohnung.
    Weihnachtsgeld gibts auch soweit ich mich erinnern kann (schon 13 Jahre her das ich GF war)
     
  7. m.rosso

    m.rosso Gast-Teilnehmer/in

    was steht diesbezüglich in deinem arbeitsvertrag?
     
  8. MatsBM

    MatsBM Gast

    Sofern das WG im jeweiligen Kollektivvertrag vereinbart ist, dann ist er dazu verpflichtet unter der Voraussetzung dass du angestellt bist.

    LG
    Mats
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden