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Wechsel von Voll- auf Teilzeit / Urlaubsgeld?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von teargarden, 29 Juni 2011.

  1. teargarden

    teargarden Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    hab mit 1. April von Vollzeit auf 30 h - Teilzeit umgestellt.
    Jetzt habe ich das Urlaubsgeld bekommen, in exakt gleicher Höhe wie mein jetziges Gehalt.

    Ist das korrekt, sprich, dass ich die ersten 3 Monate des Jahres noch Vollzeit gearbeitet und entsprechend mehr verdient habe, wird da nicht berücksichtigt?

    Vielleicht weiß das jemand, interessiert mich nämlich. (no na)

    Danke!
     
  2. Vanille

    VIP: :Silber

    ich bin keine Lohnverrechnerin, kanns mir aber nur so vorstellen:

    Teile dein VZ Gehalt durch 12 mal 3 + TZ Gehalt durch 12 mal 9.

    oder denke ich da zu simpel?
    möglicherweise wird das erst am Jahresende beim Weihnachtsgeld berücksichtigt. Hast die Lohnverrechnung in deiner Firma schon gefragt?
     
  3. teargarden

    teargarden Gast-Teilnehmer/in

    Ja, hab ich.

    Die Antwort war:
    Nein, du bekommst genau das an Urlaubsgeld, was du in dem betreffenden Monat verdienst.
    Und wennst am 1. November wieder Vollzeit arbeiten würdest, bekämst auch das Weihnachtsgeld in Vollzeithöhe, obwohlst nicht das ganze Jahr Vollzeit gearbeitet hast.

    Ich hätte es auch so berechnet wie du....und hinterfrage die Antwort aus der Lohnverrechnung aus diesem Grund.
     
  4. Vanille

    VIP: :Silber

    hmmm. find ich komisch.
    Wie gesagt: ich bin keine Lohnverrechnerin.

    Es wurde vermutich per Ende März keine Extra-Abrechnung gemacht, wo die UG und WG aliquot erhalten hast?
     
  5. Vanille

    VIP: :Silber

    am besten morgen bei der AK anrufen!
     
  6. teargarden

    teargarden Gast-Teilnehmer/in

    Nö.
    Und AK habe ich vor anzurufen, ja.
     
  7. Krueml

    Krueml Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    Das ist korrekt so. du könntest nur anderes ausverhandeln zu versuchen.

    Umgekehrt ist es auch so, wenn ein Mitarbeiter ab Juni mehr Gehalt bekommt und da das Urlaubsgeld fällig wird, bekommt er auch sofort das höhere Urlaubsgeld ohne Aliquotierung.

    Lg,

    Michi
     
  8. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    Jup das wurde korrekt gehandhabt.

    In Kollektivverträgen wo die sonderzahlungen drinnen sind, steht auch der Zusatz, dass sich die Auszahlung nach dem Bezug des aktuellen (also des MOnats wo auch die sonderzahlung erfolgt) Monats richten.
     
  9. Vanille

    VIP: :Silber

    puh.
    so kann man daneben liegen - hätt ich nicht gedacht.
     

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