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Wasserschaden in Wohnung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Azur, 17 September 2013.

  1. Azur

    Azur Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich wende mich an Euch für eine Bekannte.
    In Ihrem Wohnhaus in Wien wird gerade aufgestockt. Sie ist in der obersten Wohnung.

    Das Wohnhaus wird durch einen Verwalter betreut. Der neue Stock gehört jemand anderem.

    Nun hat die Baufirma einen Wasserschaden verursacht, schon vor ein paar Monaten, es war noch Winter.
    Der Schaden wurde seitens Versicherung der Baufirma begutachtet und aufgenommen auf 3.000 € geschätzt. Erst wollte man das Zimmer trocknen lassen (durch lüften, es wurde kein Gerät bereitgestellt).

    Nun ergeben sich 2 Probleme.
    Das eine ist, dass der Vermieter der Wohnung meiner Bekannten meint, warum soll er da was machen oder dafür aufkommen, da ist schon die Baufirma zuständig. Angeblich wird das auch so laufen, die Baufirma will im Zuge der Arbeiten des neuen Stocks dann auch die Wohnung meiner Bekannten wieder in Ordnung bringen.
    Die Gespräche über den Verlauf führt meine Bekannte mit der Baufirma.

    Meiner Einschätzung nach wäre das aber die Aufgabe des Vermieters.

    Die Baufirma wird, so nehme ich an, nun die Wand neu verputzen/streichen und den Boden erneuern.

    Welches Mitspracherecht hat meine Bekannte, was den Bodenbelag oder die Farbauswahl betrifft?
    Und wie sieht es mit Erneuerung der Möbel aus, die sind auch beschädigt worden.
    Wer muss das Zimmer leer räumen, meine Bekannte?


    Das 2. Problem ist, dass nun die Stromrechnung gekommen ist. Lt. dieser hätte sie den 3-fachen Verbrauch an Strom im letzten Jahr gehabt. Ist das realistisch? Der Winter war lang, und dieses 1 Zimmer hat sie ab Februar/März sehr sehr viel gelüftet.
    Es gibt aber einen Vollwärmeschutz und rundherum Nachbarn, was die Heizkosten nicht so explodieren lassen sollte.

    Hat sie hier Chancen, dass ihr diese Mehrkosten (rund 900 €) abgegolten werden?


    Leider hat sie bisher keine schriftlichen Stellungnahmen an den Verwalter geschickt, oder sich Miete einbehalten. Sie lebt nun über 1/2 Jahr in einem Zimmer, wo teils Schimmel aufgrund des Wasserschadens ist. (Auch weil sie im Sommer aus persönlichen Gründen eine Renovierung abgelehnt hatte, und davor sollte es noch austrocknen, lt. Verwalter)

    Hat wer Erfahrung, wie es aussieht?

    Danke schon mal, Azur
     
  2. Eistee

    VIP: :Silber

    Wie stehen Stromrechnung und Lüftungsverhalten in Verbindung?

    Prinzipiell muss der Vermieter sich um einen wohnlichen Zustand kümmern.
    Bei dieser Sachlage kanns aber ganz anders ausschauen.
    Ich würde mich da eher beim Mieterschutzbund oder so melden. Alles andere sind ja nur vage Vermutungen..
     
  3. Azur

    Azur Gast-Teilnehmer/in

    Sie ist nicht beim Mieterverband, kann sie dort dennoch Hilfe erwarten?

    Stromrechnung deshalb, weil sie ihre Lebensgewohnheiten nicht verändert hat, und sie mit Strom heizt. Nachdem sie in dem betroffenen Zimmer im Winter das Fenster sehr viel geöffnet hatte, damit es austrocknen kann, könnte die Stromrechnung von daher kommen.
     
  4. Eistee

    VIP: :Silber

    Dem Mieterschutz kann sie einfach beitreten. Das ist kein Problem.
    Na wenn mit Strom geheizt wird und permanent das Fenster sperrangelweit offen ist würde mich die Stromrechnung nicht wundern..

    Meiner Meinung nach müsste sich der Vermieter um die Wiederherstellung kümmern, die Kosten trägt selbstverständlich die verursachende Baufirma. Allerdings kann ich hier natürlich auch falsch liegen..
    Evtl. kann deine Freundin einen Teil der Stromrechnung bei der Baufirma/Versicherung geltend machen.
    Scheiss Situation. Wirklich.
     
  5. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Ich würde versuchen den Betrag von der Versicherung bar zu bekommen und selbst renovieren.

    Strom weiß ich nicht, ob es da eine Möglichkeit gibt - wahrscheinlich nur wenn eine Heizkanone ect. im Einsatz gewesen wäre.

    -Fleur-
     
  6. Alex3

    VIP: :Silber

    So etwas läuft üblicherweise über die Hausverwaltung und die Hausversicherung. Sie soll mit der Verwaltung reden und alle offenen Punkte klären.
    In der oben angeführten Liste war nichts dabei, was sich nicht friedlich und problemlos klären ließe...
     
    Eistee gefällt das.

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