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Wasseranschluss im Keller steigert Kanalanschlussgebühr???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von minkimum, 8 Oktober 2011.

  1. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Frage an Häuslbauer in NÖ: Ein einziger Wasseranschluss im Keller steigert die Kanalanschlussgebühr?
    Stimmt das? Einer sagt, ja, der andere sagt, nein, nur wenn im Keller ein WC ist. Was stimmt jetzt?
     
  2. Maria001

    Maria001 Gast-Teilnehmer/in

    OÖ hier
    ja das stimmt, sobald´st wasser im keller hast musst die qm auch mitzahlen.
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Die Berechnungsmethode der Kanalanschlußgebühr ist doch Gemeindesache soweit ich weiss und unterliegt nicht einer landesweiten Regelung.

    Demzufolge wird beides richtig sein, ja nachdem in welcher Gemeinde du dein Haus errichten willst.

    Frag mal am Bauamt nach, die sollten deine Frage beantworten können.

    LG Mats
     
  4. Verenalein

    Verenalein Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns ist das schon so!
     
  5. Katrin83

    Katrin83 Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns (Bgld.) ist das auch so. Leider! :(
     
  6. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Ich kenne es nur wenn es Wohnfläche ist das man auch zahlen muß, egal ob dort nun Wasser ist oder nicht. Ich frag mich wie die kontrollieren wollen ob ich im Keller Wasser hab? Im Bauplan muss ich WC/Bad ja nicht einzeichnen.

    Bei uns zahlt man ohnehin nach (Trink)Wasserwasserverbrauch die Kanalgebühr.
     
  7. Verenalein

    Verenalein Gast-Teilnehmer/in

    Naja, kontrollieren können sie es insofern, wenn du im Keller zB. eine Waschmaschine stehen hast, wirst auch einen Wasseranschluss haben ;)
     
  8. Maria001

    Maria001 Gast-Teilnehmer/in

    wenn zB im Hausplan keine waschküche oder so eingezeichnet is, werdens fragen wo denn die Wama is usw. und wenns ihnen komisch vorkommt, dann machens halt eine Begehung ;)
     
  9. Anab-Sop-PAPA

    Anab-Sop-PAPA Gast-Teilnehmer/in

    Bei der Kolladierung??? ich würde die Kelleranschlüsse einfach danach machen!!!!!!!!!!!!! und eine WM proforma in die KÜ oder BAD stellen ;);):D:D



    .
     
  10. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Mats,

    ja das hab ich gemacht. Einer sagt so, der andere Beamte so. Und ich will keine schlafenden Hunde wecken. ... Noch dazu, wo es jetzt so ausschaut: Wama im OG, Wäscheaufhängen im Sommer auf der zieml. großen Dachterrasse. Im Winter Abwurf durch den Wäscheschacht u. dort neben dem Heizraum aufhängen. Ja, ich bin tragfaul, aber erst seit 2 Jahren, seitdem mich regelmäßig massive Wirbelsäulenschmerzen plagen.
    Nur weil ich dort Wäsche aufhänge, mag ich nicht gleich um EUR 1000 - 1500 EUR mehr Kanalanschlussgebühr zahlen, da könnte ich mir nämlich eine Zeit lang eine Wäsche- und Bügelfrau leisten g*. Später kann man dort vielleicht dann eine Wama aufstellen, wenn die Wohneinheit auf 2 geteilt wird, was von der Anordnung her möglich ist. Oben eine eigenst. Whg, im EG ebenfalls, einer wascht oben, der andere unten. Oder, ... Idee (!) ich mach gleich im Bad im EG den 2.ten Anschluss, dann muss ich nie im Keller waschen, auch nicht bei Wohnungsteilung u. dann wird hoffentlich wirklich keiner glauben, dass ich mir noch einen 3. zulege, ... was ich auch nicht vorhab. Wir kriegen im Keller auch sonst nichts, weder Dusche noch WC usw. Brauchen wir nicht.

    lg
    M.
     
  11. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Gute Idee. Und wie erklärst Du den Wäscheabwurfschacht?
     
  12. Anab-Sop-PAPA

    Anab-Sop-PAPA Gast-Teilnehmer/in

    ich trag es halt gerne spazieren, und da ich nicht so oft wasche sammeln wir es halt dort, ist für alle Bewohner einfacher, und ich muss nicht hinterher räumen ggggggggggggg
     
  13. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Ich glaub Dir viel, aus Deinen Beiträgen, aber das nicht :D
     
  14. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    In OÖ gibt es keine Kolladierung mehr ;)
     
  15. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    In NÖ auch nicht.
    Fertigstellungsmeldung an die Behörde und gut ist's.
     
  16. spechti

    spechti Gast-Teilnehmer/in

    Es kommt wirklich auf die jeweilige Gemeinde und deren Kanalabgabenordnung an und die kannst Du Dir auf der Gemeinde ausheben lassen. Daraus muss ersichtlich sein, was alles eingerechnet wird.

    Bei uns ist es auch so, die Berechnungsfläche sich aus der bebauten Fläche, allerdings wurde der Keller nicht eingerechnet und wir haben defintiv Wasseranschluss im Keller. Was auch zu beachten ist, ein überdachter Balkon, welcher von zwei Seiten vom Haus begrenzt ist, wird ebenfalls in diese Berechnung eingeschlossen......:rolleyes::rolleyes:
     
  17. gloitom

    gloitom Gast-Teilnehmer/in

    NÖ Kanalgesetz 1977

    Auszug aus dem Nö Kanalgesetz:
    Für den möglichen Anschluß an die öffentliche Kanalanlage ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten.
    Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz.
    Die Berechnungsfläche wird in der Weise ermittelt, daß die Hälfte der bebauten Fläche mit der um 1 erhöhten Zahl der an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoße multipliziert und das Produkt um 15 v.H. der unbebauten Fläche vermehrt wird. Nicht angeschlossene Gebäude oder Gebäudeteile zählen zur unbebauten Fläche.
    Der Einheitssatz ist vom Gemeinderat in der Kanalabgabenordnung festzusetzen.

    Der Gemeinderat kann eine Kanalbenützungsgebühr beschließen.
    Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche und dem Einheitssatz.
    Die Berechnungsfläche ergibt sich aus der Summe aller an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen. Die Geschossfläche angeschlossener Kellergeschoße und nicht angeschlossener Gebäudeteile wird nicht berücksichtigt. Angeschlossene Kellergeschoße werden jedoch dann berücksichtigt, wenn eine gewerbliche Nutzung vorliegt.
    Der Einheitssatz ist vom Gemeinderat in der Kanalabgabenordnung festzusetzen.
     
  18. Ottawa

    Ottawa Gast-Teilnehmer/in

    Die Berechnung mit den Geschoßen gehört schleunigst abgeschafft. So einen Unsinn, warum soll jemand (mit der gleichen Wohnfläche) mit 2 Geschoßen + Keller rund doppelt soviel zahlen wie jemand mit Bungalow und ohne Keller?:mad:
     

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