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Was zahlt eine Haushalts/Eigenheim-Versicherung NICHT?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Eowyn, 6 September 2011.

  1. Eowyn

    Eowyn Gast-Teilnehmer/in

    In den Hochglanzprospekten steht immer schön, was alles versichert ist, aber nie, was denn nun nicht versichert ist. Aus den Polizzen ist das auch schwer herauszulesen.

    Was ist zB NICHT versichert?

    Da war doch mal was, dass Schäden durch eigene Kinder nicht versichert sind? Wenn mir zB das Kind das Haus abfackelt - ist das dann nicht gedeckt? :eek:

    Ist zB Schaden durch Löschschaum inkludiert? Da fand ich auch nichts in meiner Polizze.

    Wie schauts aus bei angepeckten Fliesen? Ab wann ists ein Versicherungsfall?

    Andere Beispiele?
     
  2. mph266

    mph266 Gast-Teilnehmer/in

    wenn die versicherung grobe fahrlässigkeit feststellen kann (grobe verletzung der aufsichtspflicht, während du dein kind mit kerzen und dem christbaum herumspielen lässt), kann es passieren, dass sie aussteigt. ansonsten sind feuerschäden aber gedeckt - solange sie eben nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

    ebenso gedeckt sind schäden durch leitungswasser, sturm, glasbruch, einbruch.

    angepeckte fliesen, ein heruntergefallener fernseher etc. zahlt die versicherung nicht, wenn sie nicht durch einen der oben angesprochenen punkte verursacht wurde. in diesem fall handelt handelt es sich um eigenschäden (du, dein partner, deine kinder haben euer eigenes hab und gut zerstört), die natürlich nicht versichert sind.

    anders sieht es aus, wenn du eigentum von dritten zerstörst (du wirfst den fernseher einer nachbarin runter) - das zahlt die inkludierte haftpflichtversicherung.

    alles klar? :D
     
  3. sunny23

    sunny23 Gast-Teilnehmer/in

    grob fahrlässig ist auch,wenn man die küche aufräumt und putzt und dabei vergißt, daß auf klein eingeschalteter platte noch eine pfanne mit fett steht, dieses sich entzündet und die bude niederfackelt.
     
  4. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    wenn man was vergißt, kann es nicht grob fahrläsig sein..
    ist mir in meiner Jugendzeit auch passiert, war aber nie ein thema, dass die Versicherung nicht bezahlt.
     
  5. sunny23

    sunny23 Gast-Teilnehmer/in

    doch war es. wir waren damals sogar im fernsehen, weil wir uns an peter resetarits gewandt haben. die versicherung ist tatsächlich unter angabe"grobe fahrlässigkeit" ausgestiegen.
    war 2004 und unsere bude is abgefackelt.
     
  6. sonnengelb

    VIP: :Silber

    na bum :eek: ihr habt kein geld bekommen? obwohl bude weg/unbrauchbar? was habt ihr dann gemacht?
     
  7. sunny23

    sunny23 Gast-Teilnehmer/in

    nachdem der film im kasten war, hat das drehteam bei der versicherung angerufen, und ihnen gesagt, daß am abend der beitrag ausgestrahlt wird. aufgrunddessen wurde dann ein teil (kleiner teil) auf "kulanz" zurückerstattet... was ma macht? wenns brennt- laufen.
    und dann mal schauen.
    schock verdauen, und dann gehts ans renovieren, aufräumen neu einrichten. wir haben damals zu 4 auf 15qm gewohnt wochenlang in einem zimmer meiner schwiegereltern.. wohnung war unbewohnbar. brand war im september- und ende november haben wir das letzte fenster bekommen.. war alles hinüber
     
  8. Eowyn

    Eowyn Gast-Teilnehmer/in

    na super, da ist man wohl auf die Definition von "grob fahrlässig" und die Laune der Versicherung angewiesen.
     
  9. speeeedcat

    VIP: :Silber

    hmmmm, einseitig, schuld haben immer die anderen, in diesem fall wieder mal die versicherung. fakt ist, dass die genaue definition von grober fahrlässigkeit in den bedingungen klar ausgewiesen ist und von jedermann nachzulesen ist.
    würden das die versicherungsnehemr öfters tun, gäbs weit weniger probleme, die die versicherungen oft aus gut-will mit kulanzzahlungen lösen (müssen).

    es ist halt definitiv grobe fahrlässigkeit, mit ner brennenden zigarette im bett einzuschlafen, das heisse schnitzelfett am ofen stehenzulassen und wäsche aufzuhängen, kindern zugang zu streichhölzern und feuerzeugen zu ermöglichen uswusf.

    es würde auch keiner auf die idee kommen, beim media-markt einen DVD-player zu kaufen und zu probieren, eine VHS kassette reinzuschieben, dieser die patschen dabei streckt, dann großartig einen neuen auf garantie einzufordern.

    lustigerweise glauben das aber viele bei versicherungen, die definitiv nicht die caritas sind.
     
  10. lexl

    lexl Gast-Teilnehmer/in

    Zum Thema grobe Fahrlässigkeit kann ich euch nur raten einen Versicherer zu suchen, der auch die grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Dann stellt sich im Schadensfall nur mehr die Frage ob es vorsätzlich war oder nicht.

    Es gibt schon einige Versicherer die diese Abdeckung anbieten. Von den großen Versicherern ist aber meines Wissens keiner dabei.
    Die Z*rich, W*stenr*t bieten solche Abdeckungen z.B. an. Einfach mal nachfragen.
     
  11. mph266

    mph266 Gast-Teilnehmer/in

    stimmt teilweise, leider ist es nicht ganz so einfach wie oben beschrieben.

    - es gibt natürlich eine definition der groben fahrlässigkeit, aber keine in allen fällen zutreffende. im streitfall wird immer das gericht entscheiden, da es hunderte beispiele gibt, die man als leichte aber auch als grobe fahrlässigkeit definieren könnte (weniger eindeutige als mit der zigarette im bett einschlafen). daher: rechtsschutzversicherung um 10 € im monat abschließen und im fall der fälle mit gutem gewissen die schadenzahlung einklagen versuchen.

    - es gibt tatsächlich einige versicherer, die die grobe fahrlässigkeit bei feuerschäden gegen mehrprämie mitversichern, jedoch nur mit untergrenzen (maximal 5.000 €, 10.000 €...). wenn das gesamte haus aufgrund grober fahrlässigkeit abbrennt, hilft das nicht wirklich ;)
     
  12. Zdrahal

    VIP: :Silber

    Hallo,

    ich kläre meine Kunden immer über grobe Fahrlässigkeiten auf und ist dann auch meistens im Paket mit drin. Kann man ja leider nie ausschließen. Die Höchstsumme ist dann aber, wie schon vorher erwähnt, begrenzt. Manchmal mit Beträgen, in meinen Angeboten mit zumindest 50% der Versicherungssumme.

    Besser als gänzlich ohne Mittel dazustehen im Falle des Falles.

    Was wie wo allgemein gedeckt ist, da unterscheiden sich die Anbieter sehr. Daher einfach mal vergleichen was besser zum eigenen Haushalt passt. Sind oft nur Details die den Ausschlag geben.

    Aber ich gebe meinem Vorautor recht. Eine Rechtsschutz macht Sinn um im Streitfall jemanden auf seiner Seite zu haben. Das eine Versicherung nicht allzu gern zahlt kann man sich ja denken.

    Auf alle Fälle aber den Rechtsschutz nie bei der selben Versicherung haben bei der man seine restlichen Versicherungen auch hat. Die klagen sich nicht immer selbst und wenn dann eventuell nur halbherzig.

    MfG, Jan Zdrahal
     
  13. amanin

    amanin Gast

    Alle technischen Geräte zB Laptop, Fernseher
     
  14. Zdrahal

    VIP: :Silber

    Hallo,

    nicht unbedingt. Erstens ist die Schadensursache wesentlich, aber auch der Deckungsumfang. So wird teils nicht nur der Laptop sondern sogar die Software ersetzt. Wie gesagt ist von Anbieter zu Anbieter verschieden.

    MfG, Jan Zdrahal
     
  15. Disturbia

    Disturbia Gast-Teilnehmer/in

    Je nach Versicherungsbedingungen werden auch bestimmte Schäden nicht gezahlt.
    Schaden aus Leitungswasser beinhaltet oft nicht den Schaden, wenn die volle Badewanne überläuft...sondern nur Rohrbruch usw.

    Im Falle eines Leitungswasserschadens zahlt die Versicherung nicht, wenn bei längerer Abwesenheit (3T) der Hauptwasserhahn nicht abgesperrt wird oder eine wasserführende Heizungsanlage während einer Heizperiode nicht durchgehend betrieben wird.

    siehe hier:
    http://www.konsumentenfragen.at/kon...ushaltsversicherung_und_Eigenheimversicherung

    "In der Regel sind Gebäude zum Neuwert (= Wiederbeschaffungswert) versichert, das heißt man bekommt im Schadensfall die Reparatur- bzw. die Wiederherstellungskosten ersetzt. Dies setzt natürlich voraus, dass der tatsächliche Neubauwert als Versicherungssumme vereinbart wurde und keine Unterversicherung besteht."


    oder hier:
    http://www.wohnpage.at/articles/1008/1804/262684/eigenheimversicherung-unterschiede-versicherern

    "Das lässt sich zusätzlich versichern
    * Schäden durch Glasbruch: erhöht die Prämie beträchtlich, daher besonders auf Doppelversicherungen achten! Großflächige Verglasungen sind oft extra anzugeben.
    * Schäden an frei stehenden Solaranlagen, Sonnenkollektoren, Markisen, Jalousien, Antennen, Laternen, Zäunen, Dachrinnen, Ölheizungen, Klimaanlagen, Baugeräten und -stoffen, Baum- und Strauchkulturen
    * Schäden durch indirekten Blitzschlag
    * Korrosionsschäden durch Leitungswasser, Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen, Kosten für die Behebung von Dichtungsmängeln und Verstopfung, Zuleitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks, Fußbodenheizung, Solaranlagen, Schwimmbecken"
     

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