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was zählt zu Geschossfläche?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von elgar, 22 Februar 2013.

  1. elgar

    VIP: :Silber

    Liebe Häusbauer,

    ich bitte wieder mal um eure Hilfe:

    Was zählt genau zur Geschossfläche?

    wir haben folgendes Problem: wir bauen an ein bestehendes Haus dran. Es gibt keinen Keller, dafür ist ca. 70% vom Erdgeschoss im Hang, also nur vorne schauen zwei Zimmer heraus, eh klar, aber der Restist unsichtbar in den hang gebaut. Weiters wurde, als dieses Haus vor ca. 30 Jahren gebaut wurde, der untere Stock nur mit Lagerräumen und Keller usw. deklariert, da ja kein Keller da war, und bei der Kollaudierung wurde das so auch abgenommen.
    Nun ist es so: da wir ja dranbauen, bekommen wir vom Bestand im oberen Stock zwei Zimmer, an die wir dranbauen. Die Schwiegereltern, die da schlafen, müssen nun in den unteren Stock ziehen und werden in den vorderen Zimmern ihren Schlafbereich und Wohnzimmer oder sowas einrichten. Auch bei unserem neuen Haus sind (wie schon beim alten) ca. 70% in den Hang gebaut. Lt. unserem Architekten wird das dann nicht als Geschoss gezählt.
    Jetzt hat die Gemeinde unseren Hausplan abgelehnt, da wir zu viel Geschossfläche im Obergeschoss zusammenkriegen, da sie jetzt die Deklaration als Kellerräume (der zwei Zimmer wo dann Schlafimmer werden) im alten Haus ändern in Wohnräume, diese Fläche vom Unterschoss abziehen und beim Obergeschoss dazurechnen. Darum haben wir jetzt (lt. Gmeinde) um diese zwei Zimmer zu viel Geschossfläche im Obergeschoss!

    Kann das schon stimmen? Der Architekt sagt das ist Blödsinn, aber wen sich die Gemeinde darauf versteift, können wir nicht bauen. Ich hänge mal einen Datei dazu, wo ihr im Erdgeschoss sehen könnt, wieviel von Alt + Neubau im Hang sein wird (Braun = Hang, Grün = nicht im Hang). Das Obergeschoss steht komplett frei da, also da ist nichts in den Hang gebaut.

    Ich habe schon bei Google geschaut und verstehe aber die Texte der Landesregierung nicht so richtig und bei der BH sagen sie, am Telefon können sie das nicht beantworten, sie müssen die Pläne sehen und das geht sich leider heute nicht mehr aus.

    Ich würde mich freuen, wenn vielleicht einer von euch darüber Bescheid weiss.

    Jedenfals vielen Dank für das lesen dieser Litanei :)
    und liebe Grüße
    Elgar
     
  2. Dani256

    Dani256 Gast-Teilnehmer/in

    Ich versteh das nicht ganz, meinst du mit Geschossfläche die Wohnfläche?
    Warum dürft ihr von der Gemeinde her nur eine bestimmte Fläche haben? Gehts da um die Wohnbauförderung?
    Habt ihr dann nicht 2 seperate Wohneinheiten mit den Eltern? Wir haben auch in einen Hang gebaut, und hätten beinahe auch zuviel Wohnfläche gehabt. Auf der Wbf stelle hat man uns gesagt, wir sollein einen nicht geförderten Teil einplanen, der hat 40m2 ( den wir später sogar als seperate Wohnung nutzen können.

    Lg
     
  3. Bredhya

    Bredhya Relax, take it easy!

    Hat jetzt nix mit dem Thema zu tun, aber wäre es nicht klüger, den Namen und die Adresse unkenntlich zu machen? ;)
     
  4. elgar

    VIP: :Silber

    Liebe Bredhya, danke, habe ich gar nicht gesehen. Wie kann ich denn nachträglich das falsche PDF mit der Adresse löschen?

    Liebe Dani, danke auch für deine Antwort: Also da geht es um die Geschossfläche, die Fläche eines Geschosses (Umfang) darf nicht mehr als eine bestimmte Quadratmeterzahl betragen, die wir normal knapp unterschreiten, aber mit diesen beiden Räumen dazu (die eigentlich in einem anderen Geschoss liegen) überschreiten wir sie. Wohnfläche ist dann wieder was anderes.
     

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