1. Reden wir miteinander ...

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Was wäre eine angemessene Strafe für den Geiselgangster?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von -D-, 1 März 2007.

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  1. Bewährungsstrafe

    14 Stimme(n)
    45,2%
  2. 1 Jahr

    5 Stimme(n)
    16,1%
  3. 2 Jahre

    3 Stimme(n)
    9,7%
  4. 3 Jahre

    2 Stimme(n)
    6,5%
  5. 4 Jahre

    1 Stimme(n)
    3,2%
  6. 5 Jahre

    2 Stimme(n)
    6,5%
  7. 6 Jahre

    0 Stimme(n)
    0,0%
  8. 7 Jahre

    1 Stimme(n)
    3,2%
  9. 8 Jahre

    0 Stimme(n)
    0,0%
  10. 9 Jahre

    0 Stimme(n)
    0,0%
  11. 10 Jahre

    2 Stimme(n)
    6,5%
  12. lebenslänglich

    1 Stimme(n)
    3,2%
  1. -D-

    -D- Gast

    Was würdet Ihr ihm geben?
     
  2. Matthias

    Matthias Gast-Teilnehmer/in

    Welchen? Der der ohne Waffe war und der Presse ein Interview gegeben hat?
     
  3. -D-

    -D- Gast

    genau der.
     
  4. GinaB

    GinaB Gast-Teilnehmer/in

    geiselgangster ist :cool: .
    liest du gerade deine alten schundwesternhefte?
     
  5. -D-

    -D- Gast

    Gell? Hab auch lange überlegt, welche plakative Bezeichnung ich wählen soll. ;)

    Nö, die sind leider alle schon im Altpapier. :p
     
  6. Squeaky

    Squeaky Gast-Teilnehmer/in

    Das Gespräch mit dem Österreicher-Interviewer war schon Strafe genug :D :D :cool:
     
  7. Osterlamm

    Osterlamm Gast

    Welche Antwort erwartest Dir, -D-? An den Eiern aufknüpfen? Lynchen?
     
  8. -D-

    -D- Gast

    Sagen wir so, das bisherige Abstimmungsergebnis ist für mich zwar unerwartet, beruhigt aber.
     
  9. bluegrass

    VIP: :Silber

    GG!
     
  10. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Also Bewährungsstrafe ist IMHO für eine Geiselnahme (habt Ihr schon Berichte darüber gelesen, wie es Geiseln nach dem Ende der Geiselnahme geht - teilweise für Jahre) zu wenig. Ich sage 2 Jahre (mehrfache Freiheitsberaubung, psychische Verletzung der Geiseln) unbedingt, darauf wird dann richtigerweise die U-Haft angerechnet und eine vorzeitige, bedingte Entlassung ist auch möglich.

    lg
    Dimple
     
  11. Anadali

    Anadali Gast

    hi

    Angeblich soll er 20 Jahre kriegen,was mich schon aufregt.Weil er war ja harmlos und hatt niemanden getötet.Und ein Kinderschänder kommt mit 11 Jahren davon
     
  12. Dimple

    Dimple Gast-Teilnehmer/in

    Die Höchststrafe ist vielleicht 20 Jahre und nicht die zu erwartende Strafe - und harmlos ist einer, der mit einer Waffe andere bedroht (auch wenn die Waffe zum Glück nur eine Attrappe war - was aber währenddessen keiner (v.a. die Geiseln nicht) wußte), nicht.

    lg
    Dimple
     
  13. Spucks

    Spucks Gast

    2 Jahre - wegen der psychischen Probleme und Ängste, die die Geiseln jetzt wahrscheinlich haben.
    Dem Österreich-Reporter würd ich 5 geben ;)
     
  14. GinaB

    GinaB Gast-Teilnehmer/in

    dem gebührt lebenslanges schreibverbot.
     
  15. RedKiss21

    RedKiss21 Gast-Teilnehmer/in

    naja raubüberfall,freiheitsberaubung ect. da kommt schon einiges zusammen und ich würde ihm 10jahre geben auch wenn er niemanden etwas getan hat.
    die kinderschänder sollten sowieso meiner meinung nach die todesstrafe bekommen!
     
  16. Aeffchen

    VIP: :Silber

    Für Herrn B. "schwere Körperverletzung" in mehreren Fällen, weil die Dauerschäden durch Angst und Schlafstörungen defintiv Körperverletzungen sind, auch wenn's nur eine Kurzschlusshandlung war.

    Für den Wahnsinnigen müsste es einen eigenen Paragrafen geben. Gemeingefährdung ist es nicht, weil er ja "nur" ein paar Geiseln bewusst ins Lebensgefahr gebracht hat, aber ungestraft kann man den nicht lassen.

    Strafausmaße weißnich.
     
  17. Aeffchen

    VIP: :Silber

    Ich wär sogar dafür, dass der Wahnsinnige höher bestraft wird als Herr B.. Und die Zeitung soll ebenfalls eine empfindliche Geldstrafe bekommen.
     
  18. SSS

    SSS Gast

    das problem bei der beurteilung deiner frage ist, dass man ja die akten nicht komplett kennt. es ist von mehrfachen vorstrafen die rede. für mich persönlich wäre die kombination entscheidender als das delikt ansich.
     
  19. Matthias

    Matthias Gast-Teilnehmer/in

    Nach deutschem StGB wäre eine Strafe nicht unter 5 Jahren fällig.
    Allerdings fehlt bei der Geiselnahme die "qualifizierte Drohung", da er letztendlich ja gar keine Waffe hatte und ihm im wesentlichen die Fähigkeit fehlte die Drohung wahr zu machen. Über einige andere wesentliche Parameter zur Beurteilung des Falles verfügen wir nicht.
    Ohne Vorstrafen wären da meiner Meinung nach weniger als 5 Jahre möglich, ob unter 2 Jahre und somit zur Bewährung eventuell auszusetzen, das ist die eigentliche Grenze, über die man sich unterhalten muss.
     
  20. Ich würde ihm 1 Jahr geben aber unbedingt mit psychologischer Betreuung. Kinderschänder bekommen oft nichtmal ein Jahr also was soll dann das Höchstmaß von 20 Jahren? Ja ich weiß, es gibt auch Opfer aber gibt es etwas ärgeres als Kindesmißbrauch!!!
     

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