1. Reden wir miteinander ...

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Was tun bei Verstößen gegen die Baubewilligung?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von marille65, 16 März 2011.

  1. marille65

    marille65 Gast-Teilnehmer/in

    Unser Nachbargrundstück wird gerade bebaut. Wir freuen uns nicht wahnsinnig, da das Haus ziemlich nah an unserer Grundstücksgrenze liegt und wir durchs Wohnzimmerfenster nun auf eine Mauer schauen. Trotzdem haben wir bei der Planeinsicht auf der Gemeinde keinen Einspruch erhoben (wir dachten auch, dass man da eh keine Chance hat; bewilligt wird ja nur, was den Bebauungsbestimmungen entspricht). Nun hat uns aber ein anderer Nachbar darauf angsprochen, dass das Gebäude um mindestens 80 cm zu hoch ist (er hat nachgemessen :)). D.h. es entspricht nicht dem bewilligten Bauplan. Können wir da was tun? Welche Konsequenzen hätte das?
    Irgendwie sehe ich halt nicht ein, dass zu unser Blick ins Grüne noch mehr als nötig bwz. bewilligt eingeschränkt wird.
    Übrigens: Grundstück liegt in NÖ

    Bin schon gespannt auf Eure Rückmeldungen!
    Marille
     
  2. Sektionschef

    VIP: :Silber

    Also in Wien macht man da einfach eine Anzeige bei der Baupolizei, die gehen dann der Sache nach. Wenn sich dann herausstellt, daß das Gebäude nicht der Bauordnung entspricht, muss das Gebäude daraufhin korrigiert werden.
    In NÖ, nehme ich an, geht man da einfach zur Gemeinde.
    Würde mich aber vorher selbst vergewissern, ob ein bestimmtes Maß(zB. Gebäudehöhe) überschritten wurde. Dazu wäre gut zu wissen, welche Flächenwidmung vorliegt bzw. welche sonstigen Bauvorschriften(Baufluchtlinien,etc.) am Grundstück vorliegen.
    mfg
    Sektionschef
     
  3. Milkyway

    Milkyway Gast-Teilnehmer/in

    das mit dem nachmessen ist ja schön und gut, aber das die maße tatsächlich nicht stimmen kann ich kaum glauben.

    denn 80 cm mogeln ist einfach zu viel, eine ziegelschar mehr, gut dass kann ich glauben, aber 80 cm nicht.

    das dein nachbar bis 3m an die grundgrenze geht ist sein recht - das steht in der bauordnung so drinnen

    bei der bauverhandlung hättest du beeinspruchen können - jetzt würde ich es lassen - vor allem werdet ihr viele jahre neben einander wohnen und da jetzt schon ungut sein, würd ich nicht wollen.

    lg
     
  4. marille65

    marille65 Gast-Teilnehmer/in

    Der andere Nachbar hat so eine elektronisches Messgerät. Ich weiss eh, dass das eine heikle Situation ist. Wenn es aber wirklich stimmt, möchte ich es eigentlich auch nicht darauf beruhen lassen. Ich denke nämlich auch, dass 80 cm Unterschied nicht einfach passieren sondern gewollt sind.

    Würdet Ihr einfach zusehen? Um des lieben Friedens willen?
     
  5. Milkyway

    Milkyway Gast-Teilnehmer/in

    ja, jetzt würde ich es lassen, denn ich mir wäre eine nette nachbarschaft lieber als eine die sich streitet - das kann nämlich sehr mühsam werden, weiß ich leider aus eigener erfahrung!

    lg
     
  6. Sektionschef

    VIP: :Silber

    Also ich sehe das etwas anders.
    Die max. Bauhöhen sind deshalb da, damit man dem Nachbarn nicht zuviel Licht wegnimmt. Kann es sein, daß das Haus deshalb 80cm höher ist, weil der Keller etwas mehr(als geplant) aus der Erde heraussteht wegen hohem Grundwasserpegel?
    mfg
    Sektionschef
     
  7. Entourage

    Entourage Gast-Teilnehmer/in

    auf unserer baustelle war mehrmals ein kontrollorgan der stadt, da die nachbarn (weiß eh genau wer:rolleyes:) dauernd eine anzeige gemacht haben. da wir uns aber an alle regeln gehalten haben und auch der plan in einer bauverhandlung durchgegangen ist, war da nix für den herrn zu tun, da eh alles passte.

    er hat aber nachgemessen und wirklich genau geschaut, wenn es irgendeinen punkt gegeben hätte, wo wir daneben gewesen wären, wäre dies für uns schlecht ausgegangen.


    die nachbarn sind von uns aus gesehen weit weg, wir nehmen denen kein licht oder so, die anzeigen waren immer wegen sachen, da denkt man sich, haben die nix anderes zu tun?:rolleyes::eek::eek:
     
  8. Jutza

    Jutza Gast-Teilnehmer/in

    Diesem Beispiel sind Nachbarn auch gefolgt, Bauklasse sagt max. 5m Traufenhöhe, Keller aufgrund von hohem Grundwasserpegel 1m herausgehoben à sprich 1mKeller 3-3,3m EG Höhe bleibt abzüglich der OG Decke+FB Aufbau etc. ein Kniestock von ca. 0,5-0,7m über…
    schon extrem… Nur da hat sogar der Bürgermeister höchstpersönlich (vor Baubeginn des Kellers) zu Ihnen gemeint, „raus mit dem Keller im Wasser baut niemand!“ :eek:;)
     
  9. Sektionschef

    VIP: :Silber

    Na er wird denen sicher nicht zugestimmt haben, daß sie dadurch auch das Haus grösser bauen dürfen, kenne aber die Gepflogenheiten am Land nicht.
    Eine Möglichkeit wäre, eine Geländeanschüttung einzureichen, dann könnte man das Niveu des Grundstücks erhöhen und ab dieser neuen Höhe gilt dann erst die Gebäudehöhe.
    So eine Niveuanhebung haben wir gerade eingereicht, deshalb weiss ich darüber gut Bescheid.
    Bei der Niveuanhebung muß aber die Zustimmung aller Nachbarn vorhanden sein, also jeder Nachbar(auch vis-a-vis über der Strasse!) muss den Plan unterschreiben und bewusst zustimmen.
    Allerdings wissen wir ja gar nicht, ob bei marille65's Nachbarn der Grund für die überschrittene Gebäudehöhe überhaupt das Grundwasser ist.
    mfg
    Sektionschef
     
  10. marille65

    marille65 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die zahlreichen Antworten. Am Grundwasser liegt es nicht. Das Grundstück ist eine Hanglage. D.h. wenn 80 cm höher gebaut wird, ist ca. 3/4 des Wohnzimmerfensters "zu". Nach Baubewilligung wäre die Beeinträchtigung eben geringer.

    Muss nicht im Plan auch festgeschrieben sein, auf welchem Niveau das Fundament errichtet wird. Gibt es da keine Bezugspunkte? Kann ich mir nicht vorstellen.

    Natürlich könnt´ich, um des lieben Friedens willen, die Sache auf sich beruhen lassen. Allerdings empfinde ich ein u.U. bewusstes Höherbauen schon als agressiven Akt. Wenn ich das (theoretisch) anzeige, kann das doch nicht wirklich mir zum Vorwurf gemacht werden?! Es geht ja nicht um 10 cm.
     
  11. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Ja, die lieben Nachbarn ;)

    Ich kenn auch so eine ähnliche Situation:
    Bei unseren Nachbarn ging es um ein Fenster, das wir (eigentlich meine Mutter als Hauseigentümerin) bei der Bauverhandlung rausreklamiert haben (vorhandenes Gebäude, das nur 80cm von unserer Grundstücksgrenze entfernt ist, wurde aufgestockt - wir wollten aber dort kein Fenster, das zu uns herübersieht dulden - na net :eek:). Eigentlich war unsere Zustimmung zur Aufstockung eh schon good will von unserer Seite - weil sonst hätten sie das niemals dürfen, so nahe.
    Und was passierte: Unser "netter" Nachbar hat das Fenster trotzdem einbauen lassen. Gutes Zureden half nix (wir wurden beschimpft:rolleyes:) - also haben wir ihn auch auf der Gemeinde angezeigt. Die kamen und er musste das Fenster wieder zumauern...

    Kein Streit mit den Nachbarn ist zwar sicher wichtig - aber manchmal nicht möglich. Und man sollte sich nur um des lieben Friedens willens nicht auf der Nase herumtanzen lassen. Und bei 80cm höherer Bauweise ist das nicht "unabsichtlich" passiert - sondern war geplant!
     
  12. Gitta1

    Gitta1 Gast-Teilnehmer/in

    Soweit ich weiß, gibt es einen Höhenbezugspunkt auf dem Plan, also einen Nullpunkt, von dem aus gemessen wird. Da heissts dann, von diesem Nullpunkt z.B. darf man 60cm hinauf und so.
    Das wurde dann bei der Bauverhandlung auch niedergeschrieben.

    Ich weiß, es wird dich kaum trösten, aber unsere "lieben"Nachbarn" sind auch um gute 70cm HÖHER mit ihrem Haus heraussen, als am Plan genehmigt wurde.
    Wir haben deswegen nix gesagt, weil es uns nicht unbedingt so stört, dass man sich gleich am Anfang zerkracht.
    Deswegen, weil der Nachbar sein Haus komplett hinten auf seinem Grundstück gebaut hat und uns somit keine Sicht und kein Licht wegnimmt.
    Aber viel zu hoch sind sie trotzdem, keine Frage.
     
  13. Proud-Dad

    Proud-Dad Gast-Teilnehmer/in

    Sehe ich ebenso. Wenn man absichtlich zu hoch baut, muss man damit rechnen, dass sich die Nachbarn wehren. Wenns einen nicht stört, wie bei Gitta1, braucht man ja nichts zu sagen, aber wenn's einem missfällt und gegen die vorherige Abmachung (Bauverhandlung) ist, dann kann man das schon beanstanden.
     
  14. marille65

    marille65 Gast-Teilnehmer/in

    Aber in Eurem Fall wurde in der Bauverhandlung festgeschrieben, dass das Fundament 60 cm über dem Nullpunkt gebaut werden darf? Sehe ich das richtig?

    Ich will eh nicht streiten; aber wenn´s und sowieso schon stört und das Ganze durch die Erhöhung noch unangenehmer wird. Vielleicht kann ich hohe Bäume an der Grundstücksgrenze hineinverhandeln :eek: (auf unserer Seite gehen sich die blöderweise nicht mehr aus)
     
  15. Sektionschef

    VIP: :Silber

    Interessant wäre zu wissen, wie es in den eingereichten Plänen eingezeichnet ist. Ich denke, dort hat das Haus die "normale" Höhe, und wurde erst beim Bau höher gemacht. Wenn das so ist, dann hättet ihr bei der Bauverhandlung sowieso nichts dagegen sagen können.
    Und weiters würde jetzt eine Anzeige bei der Behörde die Differenz zwischen den Plänen und der Wirklichkeit aufzeigen.
    mfg
    Sektionschef
     
  16. Gitta1

    Gitta1 Gast-Teilnehmer/in

    Bei unserer Niederschrift bei der Bauverhandlung wurde im Sachverhalt unter anderem festgehalten, wie hoch das EG Fußbodenniveau im Wohnhaus im Vergleich zum Strassenniveau sein muss/darf.

    Wie das bei euch Gemeindemässig gehandhabt wird, weiß ich allerdings nicht.
     
  17. marille65

    marille65 Gast-Teilnehmer/in

    an den Sektionschef:

    Der Bauplan wurde mit einer um 80 cm niedrigeren Gebäudehöhe eingereicht und bewilligt.

    LG
     
  18. LittleLaura

    LittleLaura Gast-Teilnehmer/in

    Warum muss man immer jedem reintheatern? Du hattest deine Chance. die hast du nicht genutzt. Nun STEHT das Haus und er solls abreisen.. weils dich nun doch stört? :rolleyes: Sorry. aber das versteh ich nicht.

    mir wäre eine nette nachbarschaft wichtiger. Aber du kannst die Bauherren ja mal ,,höflich und freundlich!" darauf ansprechen. aber PERSÖNLICH aber das traust du dich dann nicht oder doch?
     
  19. marille65

    marille65 Gast-Teilnehmer/in


    Ähm - ich möchte niemanden reintheatern. Ich möchte aber auch nicht über´s Ohr gehauen werden. Für mich ist das eine Unterschied!
    Ich werde auch sicher nicht gleich zur Gemeinde laufen, sondern den SV mit den Bauherren besprechen. Mir war es wichtig, Erfahrungen zu sammeln, wie das in anderen Fällen gehandhabt wurde.

    Und glaub mir: ich steh auf gute Nachbarschaft - das sollte aber auf Gegenseitigkeit beruhen. :confused:
     
  20. midsummer

    midsummer Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde mal rübergehen zum Nachbarn und höflich fragen, ob die Höhe eingehalten wurde. Weiters ergibt sich dann. Viel Glück!
     

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